Ohne Gegenstimmen wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen. Wesentlich sind dabei, neben der Egalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, die Universalität: Menschenrechte sind in ihrem Anspruch allgemein gültig, sie gelten für alle Menschen, überall und zu jeder Zeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist in ihrer Rechtsform jedoch eine Empfehlung, die juristisch nicht bindend ist und in der keine Kontrollmechanismen vorgesehen sind. Die Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte ist demnach sehr schwierig, und die Menschen sind auf ihre Regierungen angewiesen. Diese garantieren oft nicht die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger, und reagieren auf Kritik mit einer kulturrelativistischen Argumentationsweise.
Was bedeutet Kulturrelativismus?
Aus kulturrelativistischer Perspektive sind Kulturen nicht vergleichbar und können nicht aus dem Blickwinkel einer anderen Kultur beurteilt werden. Intrakulturelle Verhaltensformen, aber auch Gesetze und Traditionen einer Gesellschaft müssen im Licht des jeweiligen Wertekontextes und Kulturverständnisses gesehen werden. Ein Urteil darüber darf demnach nur im eigenen kulturellen Kontext gefällt werden. In Ländern, die andauernde Menschenrechtsverletzungen begehen und wo diese sogar staatlich legitimiert sind, wird das mit der vermeintlichen Andersartigkeit der Kultur belegt. „Homosexualität ist unnatürlich und unafrikanisch“, sagen beispielsweise Regierungsvertreterinnen und –vertreter in Uganda, wo Homosexuelle vom Staat verfolgt werden. Diese kulturrelativierende Sichtweise dient vor allem dazu, Kritik von außen und innen abzuwehren und keine interkulturelle Debatte darüber zuzulassen. Somit kann jegliche Grausamkeit gerechtfertigt werden.
Der Begriff „Kultur“ dient zudem nicht als Erklärungsmuster für gesellschaftlich und historisch gewachsene Prozesse. Kultur ist immer im Wandel und muss selbst erklärt werden. Auch innerhalb einer vermeintlich „afrikanischen“ Gesellschaft gibt es riesige kulturelle Unterschiede. Eine andere Auslegung des Kulturrelativismus besteht darin, die Existenz von Menschenrechten anzuerkennen, aber kulturrelativistisch zu interpretieren. So wird das Recht eines Individuums in China auf das Recht der Masse umgedeutet, deren Stabilität nicht dadurch gefährdet werden sollte, dass ein Individuum sein Recht beansprucht. In der Kritik steht der Kulturrelativismus auch dadurch, dass er selbst postuliert, eine kulturübergreifende Norm zu sein, die er, ausgehend von den ihm zugrunde liegenden Prinzipen, eigentlich ablehnen müsse. Einen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit könne er demzufolge gar nicht erheben.
Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus
Der Gegenpol von Kulturrelativismus, nämlich Universalismus, besagt, dass die Gültigkeit von Menschenrechten kulturübergreifend, und somit universell, ist. Dem zugrunde liegt die Vorstellung, dass der „Kern des Menschen“ bei allen Menschen gleich sei. Diese Debatte über die „Natur des Menschen“ geht zurück bis in die Antike. Menschenrechte im Universalismus gelten daher vor- und überstaatlich, was bedeutet dass sie nicht durch den Staat oder dessen Verfassung verliehen werden, sondern immer gelten und Grundrechte für alle Personen sind, die sich im Staat aufhalten.