VON JANINA TOTZAUER | 07.12.2016 11:18

Minderjährigen-Ehe: Eine deutsche Grauzone

Für viele ist es der schönste Tag des Lebens: In der Früh wird aufgeregt das Brautkleid angelegt, das Auto ist mit Schleifen dekoriert, der baldige Ehemann wartet sehnsüchtig am Altar, die ganze Familie ist gekommen und die Mama weint gerührt. Eine Hochzeit ist ein Fest der Freude - doch nicht für jedes Brautpaar prophezeit sie eine schöne Zukunft. In Deutschland sind 1475 Minderjährige mit dem Beziehungsstatus „verheiratet“ gemeldet, darunter 361 unter 14 Jahren und insgesamt 1152 Mädchen. Deutschland befindet sich in der Frage der Anerkennung solcher Ehen bisher in einem Graubereich, doch das soll sich nun ändern.


Nach deutschem Recht darf bereits mit 16 Jahren geheiratet werden, wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und der Ehepartner volljährig ist. Im Jahre 2015 nutzten 92 Minderjährige diesen Paragraphen und heirateten, noch bevor sie 18 Jahre alt waren. Diese überschaubare Zahl wurde in der Politik bisher kaum aufgegriffen. Mit dem Strom an Flüchtenden aus Syrien, dem Irak und Afghanistan muss Deutschland das Thema der Minderjährigen-Ehe nun in einem neuen Licht betrachten. Bisher wurde jeder Einzelfall separat behandelt und geprüft, ob die Ehe, die im muslimischen Heimatland unter dem Scharia-Recht geschlossen wurde, nach deutschen Rechtsgrundsätzen vertretbar ist. Erst im Juni erkannte das Oberlandesgericht die Ehe zwischen einer 14-jährigen und einem 20-jährigen rechtskräftig an. Urteile wie dieses stoßen in der Politik wie auch in der Bevölkerung auf Unverständnis. Wo manches Mädchen noch mit Puppen spielt, soll keinem anderen die Pflichten der Ehe auferlegt werden. Die Eheschließung von Minderjährigen, die hauptsächlich junge Mädchen betrifft, zieht eine Vielzahl an Einschränkungen der Menschenrechte mit sich. Häufig beginnt es mit dem Austritt aus der Schule und dem gewohnten Umfeld. Weltweit beläuft sich die Zahl der jungen Ehefrauen, die keinen Zugang zu Bildung haben auf 62 Millionen. Dem Mädchen wird die Haushaltsführung auferlegt, sie wird Opfer sexuellen Missbrauchs und sehr früh schwanger. Es folgt die finanzielle und psychische Abhängigkeit vom Partner. [AKTUALISIERUNG durch die Redaktion] Ab 2017 darf erst mit Eintreten der Volljährigkeit geheiratet werden.

Female/Gender Shift

Das Problem der „absoluten Ausnahmefälle“

Die Frauenrechtlerin Myria Böhmecke erfuhr von den Qualen und Traumata, die minderjährige Mädchen während einer Zwangsehe erleben, aus erster Hand. Die Beratungsstellen der Frauenrechtsbewegung „Terre de Femmes“ helfen Mädchen häusliche Gewalt und die Folgen einer frühen Heirat und Mutterschaft zu verarbeiten. Myria Böhmecke fordert von der Politik einen sofortigen Gesetzesentwurf, der Eheschließung unter 18 Jahren generell verbietet. Ihr Gesuch stößt im Bundestag nicht auf taube Ohren: Seit diesem Jahr arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an einem neuen Gesetzesentwurf, der bereits in den nächsten Wochen verabschiedet werden soll. SPD und Union ziehen dabei an einem Strang. Der Entwurf soll im Ausland geschlossene Minderjährigen-Ehen grundsätzlich für nichtig erklären und die Heirat von unter 18-jährigen verbieten. Des Weiteren soll ein soziales Auffangbecken für Jugendliche geschaffen werden, die nach der Annullierung der Ehe plötzlich allein in einem fremden Land stehen. Genau in solch einem Gesetz sieht die Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz von der SPD aber bereits das nächste Problem: Die jungen Frauen, die im neuen Land oft niemand anderen haben als ihren Mann, verlören durch eine Annullierung der Ehe ihren Unterhalts- und Erbanspruch. Gemeinsame Kinder wären unehelich, was unabsehbare Folgen hätte. Özoguz plädiert deshalb auf einen Gesetzeseinschub für „absolute Ausnahmefälle“, die die Trauung von Minderjährigen für 16 bis 18-jährige nach genauer Prüfung des deutschen Gerichts erlaubt.

Welche Freiheiten Deutschland für etliche geflüchtete Minderjährige bietet, wird sich nach Einigung der Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen zeigen. Das heikle Thema bewegt sich nicht nur auf einem Grad zwischen Menschenrechtsverstoß und Entscheidungsfreiheit, sondern vermittelt zwischen zwei Jahrhunderte alten Kulturen und ihren Traditionen. Fraglich bleibt auch in Zukunft die Nachweisbarkeit einer bestehenden Minderjährigen-Ehe oder einer in Deutschland zelebrierten Hochzeit unter Scharia-Recht. Solange die Trauung nicht offiziell den deutschen Behörden gemeldet wird, kann auch kein Gesetz greifen. So werden - während unsere Politiker sich streiten, Frauenrechtlerinnen fordern und die Bevölkerung sich entsetzt - jährlich weiterhin Mädchen unter ihrem Schleier im Verborgenen weinen.