Als die französische Nationalversammlung am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte veröffentlichte, markierte dies den Anfang großer politischer und sozialer Veränderungsprozesse und war gleichzeitig der Beginn von Demokratie in Frankreich. Dies galt jedoch nicht für alle: Die in der Erklärung proklamierten politischen Rechte galten nicht für Frauen, genauso wenig wie die Grundwerte „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Diese wurden, wie in vielen damaligen Gesetzen und Beschlüssen, nicht mitbedacht. Wie im Rest von Europa galten Frauen auch in Frankreich als politisch und rechtlich Unmündige. Frauen hatten kein Wahlrecht, kein Scheidungsrecht, materieller Besitz war ihnen untersagt, und sie lebten unter der Vormundschaft ihres Vaters oder Ehemannes.
Menschenrechte nur für Männer? Olympe de Gouges und ihr Kampf gegen das französische Patriarchat
Schon kurz nach der Erklärung der Menschenrechte formierte sich jedoch Widerstand: Die Frauenrechtlerin, Revolutionärin und Schriftstellerin Olympe de Gouges forderte die volle rechtliche Gleichstellung in ihrer im Jahre 1791 veröffentlichten Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. Sie forderte darin nichts weniger als die volle rechtliche, soziale und politische Gleichstellung der Frauen. Die Menschenrechte, so de Gouges, müssten auf das Private ausgeweitet werden, da Menschenrechte nur für den öffentlichen Bereich galten, von dem Frauen ausgeschlossen waren. Zudem forderte sie die französischen Frauen auf, die Augen zu öffnen und anzuerkennen, dass die Französische Revolution ihnen nichts gebracht habe. Olympe de Gouges wurde kurze Zeit nach Bekanntwerden ihrer Erklärung verhaftet und unter der Terrorherrschaft von Robespierre als Royalistin angeklagt. Das Sondergericht für politische Andersdenke verurteilte sie zum Tod durch die Guillotine, und so wurde sie am 3. November 1793 auf dem Place de la Concorde in Paris hingerichtet. Es sollten fast zwei Jahrhunderte dauern, bis ihre Forderungen in allen europäischen Ländern in Recht gegossen wurden, und Frauen beispielsweise das Wahlrecht bekamen. Menschenrechtsverletzungen an Frauen waren jedoch weiterhin an der Tagesordnung und wurden sogar mit der im Jahre 1948 verabschiedeten Erklärung der Menschenrechte und dem darin proklamierten Recht auf die Freiheitssphäre des Einzelnen (Artikel 12) gerechtfertigt: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.“ Der Schutz von Frauen vor Übergriffen in ihrem privaten Umfeld war überhaupt nicht vorgesehen.
Die Wiener Weltkonferenz – ein Meilenstein für den Schutz von Frauenrechten