VON MAXIMILIAN REICHLIN
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27.11.2016 11:41
Das Recht auf Asyl – Geschichte und heutige Situation
Das Recht auf politisches Asyl ist ein allgemeines Menschenrecht. Demnach darf jeder Mensch, wenn er in seinem Heimatland verfolgt wird, Asyl in einem anderen Staat suchen. Das war nicht immer so: Noch bis ins 20. Jahrhundert hinein gab es kaum umfassende Gesetze zum Schutz politisch Verfolgter. Und selbst heute noch genießen die meisten Staaten große Freiheiten bei der Formulierung und Anpassung eigener Asylgesetze. UNI.DE über die Geschichte und die Anwendung des Asylrechts.
Die Geschichte des Asylrechts: Von der Bibel bis zu den Menschenrechten
Erste Erwähnung eines rudimentären Asylgesetzes finden sich bereits in der Bibel. Dort ist von sogenannten „Freistätten“ die Rede, an denen keine Blutrache verübt werden durfte. Geflohene waren an solchen Orten sicher vor der Verfolgung durch verfeindete Familien. Asyl war also zunächst ein sakrales Recht, was es bis in das Mittelalter hinein auch blieb. Viele europäische Kirchen und Klöster hatten ein durch kaiserliches Dekret verfügtes Asylrecht inne. Die Zuständigkeit der Staatsgewalt endete, wo Grund und Boden eines Klosters begannen, oft gekennzeichnet durch sogenannte Freiungssäulen. Solange die Flüchtenden keinen Mord begangen hatten, waren sie hinter den Kirchenmauern zumindest zeitweise vor ihren Verfolgern sicher.
Mit der zunehmenden Trennung von Kirche und Staat verlor das kirchliche Asyl jedoch nach dem Ende des europäischen Mittelalters schnell an Bedeutung. Dagegen wurde im 19. und 20. Jahrhundert das politische Asyl immer wichtiger. Als einer der ersten europäischen Staaten mit einem entsprechend fixierten Gesetz gilt heute die Schweiz, genauer: der Kanton Zürich. 1836 wurde dort das „Gesetz betreffend die besonderen Verhältnisse der politischen Flüchtlinge“ verabschiedet, das Ausländerinnen und Ausländern den Aufenthalt gewährte, die außerhalb der Schweiz politisch verfolgt wurden. 1905 folgte Großbritannien mit einem ähnlichen Asylgesetz, um dem Zustrom jüdischer Flüchtender aus Russland zu begegnen.
Solche Modelle waren allerdings nicht die Regel. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts gab es in kaum einem europäischen Staat ein verbrieftes positives Asylrecht, sondern höchstens Auslieferungsgesetze, die es der Staatsgewalt verboten, politisch verfolgte auszuliefern (so zum Beispiel in Belgien und Deutschland). Erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges sollte ein wirkliches Recht auf Asyl geschaffen werden, dessen Wortlaut zum ersten Mal in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 festgelegt wurde. Dort heißt es in Artikel 14: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu bekommen.“
Reiche Länder stehlen sich aus der Verantwortung
Ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International klagt die reichen Länder der Welt an, nicht genug für Asylsuchende zu unternehmen
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Das Asylrecht heute und seine Einschränkungen
Heute sind vor allem zwei Bestimmungen relevant für das Asylrecht: Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sowie das Dubliner Übereinkommen der EU von 1990. In beiden ist das Recht auf Asyl als Grundrecht verankert, solange die Flüchtenden politisch verfolgt werden oder aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Heimatland bedroht sind.
Obwohl jedoch das Recht auf Asyl in den Menschenrechten festgelegt wurde (und zum Beispiel auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist), war kein Staat bei der Erklärung der Menschenrechte bereit, auf Souveränität in Sachen Flüchtlingspolitik zu verzichten. Das Asylrecht
schreibt also keinem Land vor, politisches Asyl zu gewähren, sondern fixiert lediglich das Recht der Flüchtenden, Asyl zu suchen und zu genießen, wenn der betreffende Staat Asyl gewährt. Solange die Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention politisch Verfolgte nicht in den Verfolgerstaat zurückschicken, haben die Mitgliedsstaaten daher freie Hand wenn es darum geht, Asylgesetze zu formulieren oder anzupassen. Vor allem Deutschland steht wegen häufiger Änderungen in der Asylpolitik,
die in der Regel nicht zugunsten der Flüchtenden ausfallen, oft in der Kritik.
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Black Sites: Staatlich legitimierte Folter
Geheimgefängnisse, in den USA „black sites“ genannt, verstoßen bereits an sich und vor allem auch durch die in ihnen praktizierte Anwendung von Folter gegen die Genfer Konventionen sowie die UN-Antifolterkonvention. Bei ihrer 2009 angeordneten Schließung gibt es nach wie vor Probleme.
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Deutschland sehen – und abgeschoben werden
Seit Beschluss des Asylpakets II im Februar werden immer mehr Schutzsuchende in Staaten abgeschoben, die objektiv nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen sind – allen voran:
Afghanistan. Begründung: Einzelne Teile des Landes böten hinreichenden Schutz. Diese Argumentation übergeht allerdings das Wiedererstarken der Taliban im Land. Indes bemühen sich deutsche Behörden, die Geflüchteten zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen.
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Schlechte Karten: noch immer schwache Bildungschancen für Mädchen in Entwicklungsländern
115 Millionen Kinder weltweit bekommen noch immer keine Schulbildung. Der Anteil der Mädchen wird dabei auf etwa 65 Millionen beziffert. Vor allem im Vergleich zu den Jungen sind sie beim Zugang zu Bildung noch immer stark benachteiligt. Besonders schlecht läuft es dabei für sie in afrikanischen Ländern: In den ärmsten Regionen wie südlich der Sahara schließt
nur jedes zweite Mädchen der Schulgängerinnen überhaupt die Grundschule ab und nur jedes vierte von ihnen besucht danach eine weiterführende Schule. Alarmierend – für die Frauen und Mädchen selbst, für ihr Rollenbild, für die Möglichkeit zu Eigenständigkeit. Der deutsche Staat etwa fördert zwar ausländische Bildungsprojekte; trotzdem besteht noch immer keine echte Chancengleichheit für Mädchen und Jungen in den Entwicklungsländern. Wo genau stehen Frauen und Mädchen heute bildungstechnisch in den ärmsten Staaten? Wo und wie werden sie gefördert?
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Minderjährigen-Ehe: Eine deutsche Grauzone
Für viele ist es der schönste Tag des Lebens: In der Früh wird aufgeregt das Brautkleid angelegt, das Auto ist mit Schleifen dekoriert, der baldige Ehemann wartet sehnsüchtig am Altar, die ganze Familie ist gekommen und die Mama weint gerührt. Eine Hochzeit ist ein Fest der Freude - doch nicht für jedes Brautpaar prophezeit sie eine schöne Zukunft. In Deutschland sind
1475 Minderjährige mit dem Beziehungsstatus „verheiratet“ gemeldet, darunter 361 unter 14 Jahren und insgesamt 1152 Mädchen. Deutschland befindet sich in der Frage der Anerkennung solcher Ehen bisher in einem Graubereich, doch das soll sich nun ändern.
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Fees Must Fall: Studierendenproteste auf der anderen Seite der Welt
Im Jahre 2009 protestierten Tausende deutscher Studierender gegen die Studiengebühren. Universitäten wurden besetzt, Volksküchen eingerichtet und hitzig mit Bildungs- und Finanzpolitikern diskutiert. Zum Wintersemester 2014/15 schließlich war der Sieg komplett: Das letzte Bundesland erließ die Studiengebühren für alle Studierenden. Bildung in Deutschland ist somit theoretisch jedem, ob arm oder reich, zugänglich. Auf der anderen Seite der Erdkugel, in Südafrika, sieht es anders aus. Wo dank horrender Studiengebühren nur die Kinder reicher Eltern studieren können, entsteht Zorn unter den jungen Menschen. Eine Generation junger Südafrikaner/-innen erhebt ihre Stimme und wir in Europa bekommen nichts davon mit.
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Ware Mensch: Das Geschäft mit Nieren und anderen Organen
Tausende lebensrettende Organe werden jedes Jahr transplantiert,
10.000 davon allein in China. Wie Menschenrechtsorganisationen und Medien immer wieder berichten und anklagen, wechseln Nieren und Co. dabei allzu oft nicht auf legalem Weg den Besitzer. Der Organhandel blüht: In Ländern wie China hat sich eine regelrechte Industrie um die illegale Beschaffung und den Verkauf von Lebern oder Netzhaut entwickelt. Auf Kosten von Schwachen – Flüchtlinge, zum Tode Verurteilte, Arme und junge Frauen sind häufig und systematisch Opfer. Wie kommt es dazu? Welche Strukturen liegen dem Ganzen zugrunde?
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