VON MAXIMILIAN REICHLIN
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27.11.2016 11:41
Das Recht auf Asyl – Geschichte und heutige Situation
Das Recht auf politisches Asyl ist ein allgemeines Menschenrecht. Demnach darf jeder Mensch, wenn er in seinem Heimatland verfolgt wird, Asyl in einem anderen Staat suchen. Das war nicht immer so: Noch bis ins 20. Jahrhundert hinein gab es kaum umfassende Gesetze zum Schutz politisch Verfolgter. Und selbst heute noch genießen die meisten Staaten große Freiheiten bei der Formulierung und Anpassung eigener Asylgesetze. UNI.DE über die Geschichte und die Anwendung des Asylrechts.
Die Geschichte des Asylrechts: Von der Bibel bis zu den Menschenrechten
Erste Erwähnung eines rudimentären Asylgesetzes finden sich bereits in der Bibel. Dort ist von sogenannten „Freistätten“ die Rede, an denen keine Blutrache verübt werden durfte. Geflohene waren an solchen Orten sicher vor der Verfolgung durch verfeindete Familien. Asyl war also zunächst ein sakrales Recht, was es bis in das Mittelalter hinein auch blieb. Viele europäische Kirchen und Klöster hatten ein durch kaiserliches Dekret verfügtes Asylrecht inne. Die Zuständigkeit der Staatsgewalt endete, wo Grund und Boden eines Klosters begannen, oft gekennzeichnet durch sogenannte Freiungssäulen. Solange die Flüchtenden keinen Mord begangen hatten, waren sie hinter den Kirchenmauern zumindest zeitweise vor ihren Verfolgern sicher.
Mit der zunehmenden Trennung von Kirche und Staat verlor das kirchliche Asyl jedoch nach dem Ende des europäischen Mittelalters schnell an Bedeutung. Dagegen wurde im 19. und 20. Jahrhundert das politische Asyl immer wichtiger. Als einer der ersten europäischen Staaten mit einem entsprechend fixierten Gesetz gilt heute die Schweiz, genauer: der Kanton Zürich. 1836 wurde dort das „Gesetz betreffend die besonderen Verhältnisse der politischen Flüchtlinge“ verabschiedet, das Ausländerinnen und Ausländern den Aufenthalt gewährte, die außerhalb der Schweiz politisch verfolgt wurden. 1905 folgte Großbritannien mit einem ähnlichen Asylgesetz, um dem Zustrom jüdischer Flüchtender aus Russland zu begegnen.
Solche Modelle waren allerdings nicht die Regel. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts gab es in kaum einem europäischen Staat ein verbrieftes positives Asylrecht, sondern höchstens Auslieferungsgesetze, die es der Staatsgewalt verboten, politisch verfolgte auszuliefern (so zum Beispiel in Belgien und Deutschland). Erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges sollte ein wirkliches Recht auf Asyl geschaffen werden, dessen Wortlaut zum ersten Mal in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 festgelegt wurde. Dort heißt es in Artikel 14: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu bekommen.“
Reiche Länder stehlen sich aus der Verantwortung
Ein Bericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International klagt die reichen Länder der Welt an, nicht genug für Asylsuchende zu unternehmen
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Das Asylrecht heute und seine Einschränkungen
Heute sind vor allem zwei Bestimmungen relevant für das Asylrecht: Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 sowie das Dubliner Übereinkommen der EU von 1990. In beiden ist das Recht auf Asyl als Grundrecht verankert, solange die Flüchtenden politisch verfolgt werden oder aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Heimatland bedroht sind.
Obwohl jedoch das Recht auf Asyl in den Menschenrechten festgelegt wurde (und zum Beispiel auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist), war kein Staat bei der Erklärung der Menschenrechte bereit, auf Souveränität in Sachen Flüchtlingspolitik zu verzichten. Das Asylrecht
schreibt also keinem Land vor, politisches Asyl zu gewähren, sondern fixiert lediglich das Recht der Flüchtenden, Asyl zu suchen und zu genießen, wenn der betreffende Staat Asyl gewährt. Solange die Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention politisch Verfolgte nicht in den Verfolgerstaat zurückschicken, haben die Mitgliedsstaaten daher freie Hand wenn es darum geht, Asylgesetze zu formulieren oder anzupassen. Vor allem Deutschland steht wegen häufiger Änderungen in der Asylpolitik,
die in der Regel nicht zugunsten der Flüchtenden ausfallen, oft in der Kritik.
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Black Sites: Staatlich legitimierte Folter
Geheimgefängnisse, in den USA „black sites“ genannt, verstoßen bereits an sich und vor allem auch durch die in ihnen praktizierte Anwendung von Folter gegen die Genfer Konventionen sowie die UN-Antifolterkonvention. Bei ihrer 2009 angeordneten Schließung gibt es nach wie vor Probleme.
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Deutschland sehen – und abgeschoben werden
Seit Beschluss des Asylpakets II im Februar werden immer mehr Schutzsuchende in Staaten abgeschoben, die objektiv nicht als sichere Herkunftsländer einzustufen sind – allen voran:
Afghanistan. Begründung: Einzelne Teile des Landes böten hinreichenden Schutz. Diese Argumentation übergeht allerdings das Wiedererstarken der Taliban im Land. Indes bemühen sich deutsche Behörden, die Geflüchteten zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen.
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Frauenrechte sind Menschenrechte
Jeder Mensch hat von Geburt an die gleichen Rechte, so die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Warum werden dann die Menschenrechte von Frauen extra proklamiert? Wurden Frauenrechte bei der Erklärung der Menschenrechte etwa nicht mitgedacht? UNI.DE geht der Frage nach, in welchem gesellschaftlichen und politischen Klima die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verfasst wurde, und warum Frauen bis heute geschlechtsspezifischer Gewalt und geschlechtsspezifischen Benachteiligungen ausgesetzt sind.
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Afrikanische Autokraten wollen für ihre Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden können – diesen Eindruck erwecken unsere Medien mit ihrer Berichterstattung häufig. Wahr ist aber auch, dass gerade in Afrika Menschenrechte etabliert wurden, die den Spezifika der Kulturen des Schwarzen Kontinents in besonderem Maße Rechnung tragen. Ihre Umsetzung könnte freilich auch heute noch verbessert werden.
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Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht ;-)
So Angela Merkels gespielte Empörung als Erwiderung auf Berichte, die Aktivitäten der NSA in Deutschland, von welchen sogar der Kanzlerin heiliges Smartphone nicht verschont blieb, aufdeckten. Ein Drama, inszeniert nur für die heimische Bevölkerung, denn auf internationalem Parkett weiß man um die Methoden, auch die eigenen, die zur Stabilisierung der Macht angewandt werden. Leider mussten diese aber aufgrund öffentlichen Drucks zuerst erklärt und schließlich legalisiert werden. Und so kommen wir nun in den Genuss
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Ware Mensch: Das Geschäft mit Nieren und anderen Organen
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Drohst du mir, droh‘ ich dir: Russland und die USA „modernisieren“ ihr Atomwaffenarsenal
Eigentlich ist es im Atomwaffensperrvertrag von 1970 genau geregelt: Die Atomwaffenstaaten sollen ihre nuklearen Geschosse abrüsten, die Nichtatomwaffenstaaten behalten den Verzicht auf Kernwaffen bei. So soll das internationale Wettrüsten gestoppt und eine friedliche und langfristig sichere Zukunft für die Menschheit gesichert werden. USA und Russland begegnen sich nun aber in aggressiver Manier; beide kündigen an, wegen der Aufrüstung des anderen auch selbst neue Nuklearwaffen zu bauen. Eigentlich ist schon allein die Androhung atomarer Angriffe
völkerrechtlich illegal. Und dennoch: Die USA plant die Stationierung 20 neuer Kernwaffen in Deutschland – um Russland einzuschüchtern und ein „Gleichgewicht der Waffen“ wiederherzustellen. Putin fühlt sich bedrängt und kündigt eine entsprechende Reaktion an. Was genau hat es mit dieser Bereitschaft zum Neubau atomarer Sprengsätze auf sich? Und was bedeutet sie für den Mensch – auf der ganzen Welt?
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