VON MAXIMILIAN REICHLIN
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27.05.2015 17:21
Vorratsdatenspeicherung im Eiltempo – Gesetz könnte noch vor dem Sommer verabschiedet werden
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist auf den politischen Tisch zurückgekehrt und dieses Mal könnte das Comeback ein erfolgreiches werden. Nachdem CDU/CSU schon lange vergeblich versuchen, die umstrittene Regelung zur Sammlung und Aufbewahrung von Verkehrsdaten wieder einzuführen, legt nun die SPD im Schnellverfahren einen Gesetzentwurf vor, der es noch vor der Sommerpause durch den Bundestag schaffen könnte. Kritik am Entwurf und am rasanten Tempo der Durchführung hagelt es derweil von allen Seiten. UNI.DE informiert.
Im Eiltempo treibt die Bundesregierung die Verabschiedung eines umstrittenen Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung voran. Erst im vergangenen Monat hatte Justizminister Heiko Maas von der SPD das Thema wieder aufgegriffen und Leitlinien zur Wiedereinführung vorgelegt. Kaum vier Wochen danach lag bereits ein Gesetzentwurf vor. Die neue „Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ wird, so spekuliert die Presse, noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden, zumindest, wenn die Arbeit daran im aktuellen Tempo weitergeht.
Internet zum Selberbauen
Während herkömmliche Netzwerke zumeist aus einer zentralen Basistation bestehen, die mit den Geräten der Nutzer verbunden ist, handelt es sich beim Freifunknetz um ein dezentrales Netzwerk. Was bringt das?
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So sieht das neue Gesetz aus
Zehn Wochen sollen Verkehrsdaten demnach in Zukunft gespeichert werden. Dazu zählen bei Telefonaten etwa die Namen der am Gespräch Beteiligten, sowie Zeit und Dauer der Unterhaltung. Bei einer Einwahl ins Internet ein, wird über die IP-Adresse zusätzlich noch der Standort des jeweiligen Computers gespeichert. Handystandorte sollen immerhin noch vier Wochen gespeichert werden. Der Inhalt der Kommunikation wird dabei allerdings nicht erfasst, ebenso sind Informationen über aufgerufene Webseiten oder den E-Mail-Verkehr tabu.
In Fällen schwerer Straftaten können dann Polizei und andere Behörden auf diese Informationen zugreifen. Gesammelt werden die Daten allerdings, so betonen Datenschutzorganisationen, nicht auf Verdacht. Vielmehr gilt die Vorratsdatenspeicherung, beziehungsweise Höchstspeicherfrist prinzipiell für die gesamte Bundesbevölkerung, unabhängig von Anlass oder Verdachtsmomenten. Es wäre also möglich, dass ein Handynutzer schon deshalb Teil einer polizeilichen Ermittlung werden könnte, weil er sich
zum Tatzeitpunkt in der Nähe aufgehalten hatte.
Widerstand gegen Maas' Entwurf
Dies sei, so kritische Stimmen, ein tiefer Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem
von den Grünen hagelt es reichlich Kritik an Maas und der SPD. Der Justizminister sei „eingeknickt“, so heißt es von grüner Seite. Noch vor zwei Jahren habe sich die SPD vehement
gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, nun jedoch wolle man ein entsprechendes Gesetz im Schnellverfahren durchbringen. Die Eile, mit der Maas seinen Entwurf durchgesetzt wissen möchte, macht auch Datenschutzorganisationen und Presse misstrauisch: Man müsse sich ernsthaft fragen, ob es bei dieser Geschwindigkeit nicht an der nötigen Sorgfalt mangele,
so argwöhnt beispielsweise die taz.
Schon seit die Vorratsdatenspeicherung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010
als verfassungswidrig abgeschafft wurde, kämpft vor allem die CDU/CSU für eine Wiedereinführung, bislang ohne Erfolg. Nun könnte die umstrittene Vorratsdatenspeicherung – unter einem neuen Namen und mit den verkürzten Speicherzeiten von 10 Wochen – allerdings wieder zum Alltag werden. Es bliebe in diesem Fall, so wird konstatiert, nichts anderes übrig, als
der aufwändige Gang vor die Gerichte, um die Vorratsdatenspeicherung im Nachhinein noch zu kippen. Dass das Gesetz allerdings erst einmal verabschiedet wird, ließe sich kaum mehr verhindern.