VON ALEXANDER STIEHLE | 16.02.2012 13:37

Sozialabgaben für dual Studierende

Seit Januar 2012 müssen alle Studenten eines dualen Studienganges Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies tritt durch das “ Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze“ in Kraft.

Was ist ein duales Studium?
Bei einem dualem Studium handelt es sich um einen Studiengang, der sowohl Praxis-, als auch Theoriewissen vermittelt. Die Theorievermittlung findet an einer Hochschule statt, die Praxiserfahrung wird in einem Unternehmen gesammelt. Der große Vorteil dieses Studienganges besteht darin, dass die Studenten schon viel Erfahrung in der Praxis gesammelt haben und somit nicht als theoriespezifische „Fachidioten“ enden. Außerdem wird die geleistete Arbeitszeit in einem Unternehmen entsprechend vergütet, womit wiederum ein Teil der angefallenen Studienkosten gedeckt werden kann. Dabei muss zwischen einem praxisintegrierten Studiengang ohne IHK – Prüfung, und einem ausbildungsintegrierten Studiengang mit IHK – Abschluss unterschieden werden.

Ein ewiges Hin und Her
Schon früher mussten alle dual Studierende Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das änderte sich jedoch vor etwas über einem Jahr. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied nach einem Rechtsstreit, dass nur noch Teilnehmer eines ausbildungsintegrierten Studienganges zahlen müssen. Studenten eines praxisintegrierten Studiums wurden von den Gebühren befreit, weil nach der Auffassung des BSG die im Unternehmen abgeleistete Praktikumszeit nicht im Zusammenhang mit der betrieblichen Berufsbildung steht. Diese Entscheidung wurde gekippt. Nun werden wieder alle Studenten eines dualen Studienganges zur Kasse gebeten. Das BSG begründet seinen Beschluss damit, dass die Studenten, die eine Vergütung von den Firmen erhalten, mit Auszubildenden vergleichbar sind. Infolgedessen müssen sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Auch wenn die Studenten gar nichts verdienen muss der Arbeitgeber Beiträge für Renten-, und Arbeitslosenversicherung zahlen. Im Westen belaufen sich die Beiträge auf 26,25 Euro, im Osten auf 22,40 Euro. Eine Studentengruppe kann jedoch aufatmen: Werksstudenten bleiben von der Sozialversicherungspflicht verschont.

Gegenstimmen werden laut
Mit einer Onlinepetition haben die Studenten versucht dem Beschluss entgegenzuwirken. Einerseits seien sie Studenten und keine Auszubildenden, und fielen somit nicht unter das Berufsausbildungsgesetz. Andererseits ist die finanzielle Belastung für duale Studenten sowieso schon hoch genug, weil sie oft für zwei Wohnungen aufkommen müssten. Eine am Hochschulort, eine andere am Arbeitsplatz. Allerdings hatte die Petition keinen Erfolg.