Nicht jeder bekommt einfach so ein nun nur zur Hälfte rückzahlbares Darlehen, inflationsbereinigt so gut wie zinslos. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt, die Ausbildung "förderungfähig" sein. Für ein Studium im Inland trifft dies zu. Ferner wird nur ein Studium vom Studentenwerk bezuschusst (BAföG gilt offiziell als Sozialleistung). Wer einmal abbricht, kann nicht noch einmal gefördert werden. Eine nach der Bologna-Reform besonders wichtige Ausnahme gilt für die Förderungsfähigkeit des Master-Abschlusses, der vorliegt, wenn der vorhergehende Bachelor gefördert worden ist. Außer in speziellen Fällen darf das 30. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht überschritten sein. Förderungsberechtigt sind nicht nur StudentInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit, sondern auch aus der Europäischen Union oder "sonstige AusländerInnen", die eine sogenannte "Bleibeperspektive" in Deutschland vorweisen können. Beantragt wird das BAföG beim Studentenwerk der entsprechenden Hochschule.
Auslands-BAföG
Auch ein Semester im Ausland oder gleich ein ganzes Studium können durch das "Auslands-BAföG" finanziert werden. Erforderlich ist die (nachweisbare) Beherrschung der "Unterrichts- und Landessprache". Neben den "Bedarfssätzen" werden zusätzlich die Anteile an den Kosten der Reise, der Unterkunft, der Studiengebühren bis zu einer Höhe von 4600 Euro im Jahr, der Krankenversicherung und eventuell höheren Lebenshaltungskosten übernommen. Der große Vorteil am Auslands-BAföG: Der Zuschuss muss nicht zurück bezahlt werden, und die Hürden bzgl. des Einkommens der Eltern sind nicht so hoch.
Hilfreiche Links:
Die Seiten des Bildungsministeriums informieren über "das neue BAföG“.
Eine gute Übersicht über Möglichkeiten der Studienfinanzierung gibt es auf den Seiten des Studentenwerks.
Informationen zum Auslands-BAföG findet ihr hier.