Alles zum Thema Praktikum
Zunächst gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Definition eines Praktikums. Viele Unternehmen nutzen gern Praktikanten als billige Arbeitskräfte aus, trotzdem sind Praktikanten nicht „vogelfrei“ , auch sie haben ihre Rechte. Wie bereits oben erwähnt, muss man bei Praktika in zwei Kategorien unterscheiden.
Pflichtpraktika sind in der Studienordnung vorgeschriebene Praxisphasen. Sie werden oft als Vorpraktika vor dem eigentlichen Studienbeginn oder in den Ferien von den Studenten absolviert.
Freiwillige Praktika sind dagegen, wie der Name schon aussagt, freiwillige Fortbildungsmaßnahmen und werden meist in den Semesterferien oder während eines ausgesetzten Semesters geleistet. Ein freiwilliges Praktikum ist im § 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „anderes Vertragsverhältnis“ für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. Der Praktikant hat den Anweisungen seines Chefs Folge zu leisten, sich an die Betriebsordnung zu halten und über Interne Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Für freiwillige Praktika gelten:
• Es muss ein (schriftlicher) Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant abgeschlossen werden, der mindestens Beginn, Dauer, Wochenarbeitszeit, Urlaubsansprüche und Ziel des Praktikums festschreibt.
• Vergütung: Das einstellende Unternehmen verpflichtet sich hierfür. Allerdings muss die Bezahlung - laut Gesetz - lediglich "angemessen" ausfallen. Der Interpretations-Spielraum ist hier von Branche zu Branche unterschiedlich. Überstunden müssen extra bezahlt werden und sollten im Vorfeld vertraglich geregelt sein.
• Urlaub und Pausen: Es besteht regulär Anspruch auf bezahlten Urlaub und die üblichen Ruhepausen. Letztere müssen nach spätestens sechs Stunden möglich sein und mindestens 30 Minuten dauern. Ungültig sind Vereinbarungen nach denen der Praktikant für die „Ausbildung" selbst oder für einen vorzeitigen Abbruch eine Entschädigung zahlen muss. Auch ein Verzicht auf eventuell auftretende Schadenersatzansprüche ist gültig.
• Zeugnis: Der Praktikant hat ein Recht auf ein umfassendes und realistisches Praktikumszeugnis.
Die für ein Studium vorgeschriebenen Pflicht-Praktika unterliegen anderen Regeln. Rechtlich gesehen gilt der Praktikant hier als Student und unterliegt den Regeln der jeweiligen Hochschule. Somit besteht hier auch nicht ein Anspruch auf eine Vergütung. Einige Pflichtpraktika werden trotzdem von den Unternehmen - zur Verbesserung des Betriebsklimas - meist freiwillig entlohnt. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Leider gibt es hier auch noch sehr viele „Schwarze Schafe“, die Praktikanten generell als kostenlose Mitarbeiter sehen.
Jedenfalls: Auch ein unbezahltes Praktikum sollte zu Beginn vorher mit dem Arbeitgeber in einem Zielgespräch geregelt sein, um später vor bösen Überraschungen gefeilt zu sein.
-
Shiply.de
Neuer Transportservice für sperrige Güter
Um kostengünstig und umweltfreundlich europaweit sperrige Güter von einem Ort zu einem anderen zu befördern, ist die Gemeinschafts-Transportplattform shiply.de ins Leben gerufen worden.
[...]»
-
Karl-Steinbuch-Stipendium: Nachwuchstalente mit kreativen IT- und Medienprojekten gesucht
Studierende aus dem Südwesten können sich bis 11. Juli 2011 für das Förderprogramm der MFG Stiftung bewerben
[...]»
-
Arme Professoren? – Besoldung in Teilen verfassungswidrig
Deutschlands Professoren verdienen zu wenig. So lautet ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das den Verdienst von deutschen Professoren zum Teil als verfassungswidrig einstuft. Wie viel verdienen sie denn nun tatsächlich und reicht das nicht für einen guten Lebensstandard? Was ist mit all jenen, die von so einem Gehalt nur träumen können?
[...]»
-
55.000 Euro zum Glück
Glück wird durch Geld definiert
Eine Meldung ging kürzlich durch die Medien: Amerikanische Wissenschaftler haben ermittelt, dass Menschen mit 55.000 Euro Durchschnitts-Jahreseinkommen zu den glücklichsten Menschen unseres Planeten gehören. Dazu zählen auch Studienabgänger, die gerade ins Berufsleben einsteigen.
[...]»
-
Stipendien
Finanzierte Studiengänge
[...]»
-
Rechtsformen Teil 2 – Juristische Personen
Im ersten Teil haben wir euch die sogenannten Personengesellschaften vorgestellt. Wer allerdings mit seinem Unternehmen Größeres plant, der sollte sich die Rechtsformen der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einmal genauer ansehen.
[...]»
-
Eliteförderung auf Kosten finanziell Schwacher?
Begabtenförderung ist in Deutschland ein wichtiges Bildungsinstrument. Die Zahl der vergebenen Stipendien hat sich in den vergangen Jahren fast verdoppelt. Der Grund dafür ist unter anderem das 2011 neu eingeführte Deutschlandstipendium.
[...]»
-
„Wir sind die 99 Prozent“
Sie begann an der New Yorker Wall Street und fand schnell Anklang in zahlreichen westlichen Städten. Occupy ist eine Protestbewegung für soziale Gerechtigkeit und eine korruptionsfreie Politik.
[...]»
-
Neue Initiative Arbeiterkind: Einstieg an der Uni erleichtern
"Kinder von Eltern, die selbst nicht studiert haben, nehmen in Deutschland wesentlich seltener ein Studium auf als Kinder von Eltern, die studiert haben," so Petra Schmittner von der Lübecker Arbeiterkind-Gruppe. Die neue Gruppe sucht Mitstreiter.
[...]»
-
Braucht unser Finanzsystem eine Reform? Giralgeld versus Vollgeld
Nur ein kleiner Teil des Geldes, das wir im Alltag verwendet, besteht aus Banknoten und Münzen. Sehr viel mehr existiert elektronisch oder nur auf dem Papier, in Form von Überweisungen, Schecks und Krediten. Dieses Giralgeld wird von den Banken in Umlauf gebracht und kann, so die Meinung einiger Ökonomen, im Ernstfall zu großen Problemen führen. Schon werden beinahe alle großen Finanzkrisen der vergangenen Jahre der Giralgeldschöpfung der Banken zugeschrieben. Könnte eine Vollgeldreform solche Krisen künftig verhindern?
[...]»