Alles zum Thema Praktikum
Zunächst gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Definition eines Praktikums. Viele Unternehmen nutzen gern Praktikanten als billige Arbeitskräfte aus, trotzdem sind Praktikanten nicht „vogelfrei“ , auch sie haben ihre Rechte. Wie bereits oben erwähnt, muss man bei Praktika in zwei Kategorien unterscheiden.
Pflichtpraktika sind in der Studienordnung vorgeschriebene Praxisphasen. Sie werden oft als Vorpraktika vor dem eigentlichen Studienbeginn oder in den Ferien von den Studenten absolviert.
Freiwillige Praktika sind dagegen, wie der Name schon aussagt, freiwillige Fortbildungsmaßnahmen und werden meist in den Semesterferien oder während eines ausgesetzten Semesters geleistet. Ein freiwilliges Praktikum ist im § 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „anderes Vertragsverhältnis“ für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. Der Praktikant hat den Anweisungen seines Chefs Folge zu leisten, sich an die Betriebsordnung zu halten und über Interne Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Für freiwillige Praktika gelten:
• Es muss ein (schriftlicher) Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant abgeschlossen werden, der mindestens Beginn, Dauer, Wochenarbeitszeit, Urlaubsansprüche und Ziel des Praktikums festschreibt.
• Vergütung: Das einstellende Unternehmen verpflichtet sich hierfür. Allerdings muss die Bezahlung - laut Gesetz - lediglich "angemessen" ausfallen. Der Interpretations-Spielraum ist hier von Branche zu Branche unterschiedlich. Überstunden müssen extra bezahlt werden und sollten im Vorfeld vertraglich geregelt sein.
• Urlaub und Pausen: Es besteht regulär Anspruch auf bezahlten Urlaub und die üblichen Ruhepausen. Letztere müssen nach spätestens sechs Stunden möglich sein und mindestens 30 Minuten dauern. Ungültig sind Vereinbarungen nach denen der Praktikant für die „Ausbildung" selbst oder für einen vorzeitigen Abbruch eine Entschädigung zahlen muss. Auch ein Verzicht auf eventuell auftretende Schadenersatzansprüche ist gültig.
• Zeugnis: Der Praktikant hat ein Recht auf ein umfassendes und realistisches Praktikumszeugnis.
Die für ein Studium vorgeschriebenen Pflicht-Praktika unterliegen anderen Regeln. Rechtlich gesehen gilt der Praktikant hier als Student und unterliegt den Regeln der jeweiligen Hochschule. Somit besteht hier auch nicht ein Anspruch auf eine Vergütung. Einige Pflichtpraktika werden trotzdem von den Unternehmen - zur Verbesserung des Betriebsklimas - meist freiwillig entlohnt. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Leider gibt es hier auch noch sehr viele „Schwarze Schafe“, die Praktikanten generell als kostenlose Mitarbeiter sehen.
Jedenfalls: Auch ein unbezahltes Praktikum sollte zu Beginn vorher mit dem Arbeitgeber in einem Zielgespräch geregelt sein, um später vor bösen Überraschungen gefeilt zu sein.
-
So viel Schulden – lohnt sich das?
Viel ist demonstriert, diskutiert und kritisiert worden seit Einführung der Studiengebühren in einzelnen Bundesländern. Was sich in angelsächsischen Ländern aufgrund der dort üblichen hohen Studiengebühren längst etabliert hat, wird nun auch in Deutschland Thema: der Studienkredit.
[...]»
-
Rechtsformen Teil 2 – Juristische Personen
Im ersten Teil haben wir euch die sogenannten Personengesellschaften vorgestellt. Wer allerdings mit seinem Unternehmen Größeres plant, der sollte sich die Rechtsformen der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einmal genauer ansehen.
[...]»
-
Einmal zum Vorstellungsgespräch und zurück. Macht zusammen 260,00 Euro bitte!
Die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses kostet erst einmal Geld. Auch für Arbeitnehmer. Ob Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch oder sonstige Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer in Verbindung mit der Jobsuche entstehen - neben dem Einsatz von Zeit und Engagement muss auch der ein oder andere Euro investiert werden, um dem neuen Job Stück für Stück ein bisschen näher zu kommen. Welche Kosten von wem erstattet werden und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen: UNI.DE informiert.
[...]»
-
Bitcoins: Die digitale Währung
Seit Anfang 2013 erlebt die Online-Währung Bitcoin ein regelrechten Boom. Das Besondere an ihr: Keine Nationalbank garantiert für den Wert dieses Geldes, sondern nur die Community der Nutzer. Bitcoins werden im Internet erzeugt, ge- und verkauft, und alle Transaktionen werden von privaten Computern abgesichert. Dahinter steckt ein komplexes System – aber bislang kaum reale Ökonomie. Welchen Stellenwert der Bitcoin in Zukunft haben wird, bleibt abzuwarten.
[...]»
-
Neue Initiative Arbeiterkind: Einstieg an der Uni erleichtern
"Kinder von Eltern, die selbst nicht studiert haben, nehmen in Deutschland wesentlich seltener ein Studium auf als Kinder von Eltern, die studiert haben," so Petra Schmittner von der Lübecker Arbeiterkind-Gruppe. Die neue Gruppe sucht Mitstreiter.
[...]»
-
Elite-Förderung auf Staatskosten
Es war eine Rettung in letzter Minute, denn eigentlich war das nationale Stipendienprogramm schon gescheitert. Völlig überraschend rettete die Bundesregierung das Prestige-Projekt dann doch noch, indem sie den Ländern die volle Kostenübernahme zusagte.
[...]»
-
Eliteförderung auf Kosten finanziell Schwacher?
Begabtenförderung ist in Deutschland ein wichtiges Bildungsinstrument. Die Zahl der vergebenen Stipendien hat sich in den vergangen Jahren fast verdoppelt. Der Grund dafür ist unter anderem das 2011 neu eingeführte Deutschlandstipendium.
[...]»
-
Crowdfunding - Finanzierung über Schwarm-Kapital
Crowdfunding ist eine Form der Finanzierung, bei der eine Vielzahl an Personen durch stille Beteiligung dabei hilft, ein bestimmtes Projekt oder eine Geschäftsidee zu verwirklichen. Crowdfunding ist im Großen und Ganzen ein Phänomen des Internets. Zahlreiche Crowdfunding-Portale gibt es inzwischen. Laut einer Studie haben Crowdfunding-Portale im letzten Jahr circa 2,6 Milliarden US-Dollar eingenommen.
[...]»
-
Eine echte Stütze
Das Monatsende – Von vielen Studenten herbei gesehnt. Hat man sich doch die letzten Tage gerade noch so mit den Resten aus dem Kühlschrank und Haferflocken über Wasser gehalten. Das hat oft nichts mit schlechtem Haushalten zu tun: die Wohnung, das teure Monatsticket, das eine oder andere Fachbuch und natürlich die Lebensmittel. Geld für mehr bleibt oft nicht.
[...]»
-
Karl-Steinbuch-Stipendium: Nachwuchstalente mit kreativen IT- und Medienprojekten gesucht
Studierende aus dem Südwesten können sich bis 11. Juli 2011 für das Förderprogramm der MFG Stiftung bewerben
[...]»