Alles zum Thema Praktikum
Zunächst gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Definition eines Praktikums. Viele Unternehmen nutzen gern Praktikanten als billige Arbeitskräfte aus, trotzdem sind Praktikanten nicht „vogelfrei“ , auch sie haben ihre Rechte. Wie bereits oben erwähnt, muss man bei Praktika in zwei Kategorien unterscheiden.
Pflichtpraktika sind in der Studienordnung vorgeschriebene Praxisphasen. Sie werden oft als Vorpraktika vor dem eigentlichen Studienbeginn oder in den Ferien von den Studenten absolviert.
Freiwillige Praktika sind dagegen, wie der Name schon aussagt, freiwillige Fortbildungsmaßnahmen und werden meist in den Semesterferien oder während eines ausgesetzten Semesters geleistet. Ein freiwilliges Praktikum ist im § 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „anderes Vertragsverhältnis“ für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. Der Praktikant hat den Anweisungen seines Chefs Folge zu leisten, sich an die Betriebsordnung zu halten und über Interne Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Für freiwillige Praktika gelten:
• Es muss ein (schriftlicher) Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant abgeschlossen werden, der mindestens Beginn, Dauer, Wochenarbeitszeit, Urlaubsansprüche und Ziel des Praktikums festschreibt.
• Vergütung: Das einstellende Unternehmen verpflichtet sich hierfür. Allerdings muss die Bezahlung - laut Gesetz - lediglich "angemessen" ausfallen. Der Interpretations-Spielraum ist hier von Branche zu Branche unterschiedlich. Überstunden müssen extra bezahlt werden und sollten im Vorfeld vertraglich geregelt sein.
• Urlaub und Pausen: Es besteht regulär Anspruch auf bezahlten Urlaub und die üblichen Ruhepausen. Letztere müssen nach spätestens sechs Stunden möglich sein und mindestens 30 Minuten dauern. Ungültig sind Vereinbarungen nach denen der Praktikant für die „Ausbildung" selbst oder für einen vorzeitigen Abbruch eine Entschädigung zahlen muss. Auch ein Verzicht auf eventuell auftretende Schadenersatzansprüche ist gültig.
• Zeugnis: Der Praktikant hat ein Recht auf ein umfassendes und realistisches Praktikumszeugnis.
Die für ein Studium vorgeschriebenen Pflicht-Praktika unterliegen anderen Regeln. Rechtlich gesehen gilt der Praktikant hier als Student und unterliegt den Regeln der jeweiligen Hochschule. Somit besteht hier auch nicht ein Anspruch auf eine Vergütung. Einige Pflichtpraktika werden trotzdem von den Unternehmen - zur Verbesserung des Betriebsklimas - meist freiwillig entlohnt. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Leider gibt es hier auch noch sehr viele „Schwarze Schafe“, die Praktikanten generell als kostenlose Mitarbeiter sehen.
Jedenfalls: Auch ein unbezahltes Praktikum sollte zu Beginn vorher mit dem Arbeitgeber in einem Zielgespräch geregelt sein, um später vor bösen Überraschungen gefeilt zu sein.
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Studium und Einkommen durch Nebentätigkeiten
Das BaFöG, das Kindergeld und die Unterstützung von den Eltern genügt oftmals nicht – und so suchen sich viele Auszubildene einen Nebenjob. Studenten arbeiten neben ihrem Studium unter zahlreichen Bedingungen in unterschiedlichster Art und Weise. Ob einfacher Nebenjob, kurzfristige Vollzeitbeschäftigungen oder als Selbstständiger mit Gewerbeschein. Hier entstehen jedoch oft Fragen bezüglich der Verdienstgrenzen, Steuerpflicht und sonstiger Regularien. Der folgende Artikel beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen. Darüber hinaus findet der Leser weiterführende Hinweise zu Informationen und Gesetzestexten.
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Shiply.de
Neuer Transportservice für sperrige Güter
Um kostengünstig und umweltfreundlich europaweit sperrige Güter von einem Ort zu einem anderen zu befördern, ist die Gemeinschafts-Transportplattform shiply.de ins Leben gerufen worden.
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Auf Stipendiensuche
Nur zwei Prozent aller Studenten in Deutschland erhalten ein Stipendium. Dabei gäbe es genügend Möglichkeiten, sich finanziell und ideell fördern zu lassen. Und nicht nur Überflieger bekommen Unterstützung, auch Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mehrfachen Studienabbrüchen stehen Förderungen offen. UNI.DE stellt verschiedene interessante Begabtenförderungswerke und Stiftungen im Überblick und mit Links auf deren Homepages vor.
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Studentische Rechtsberatung – Lernen und einen guten Zweck erfüllen
“Einen Bewerber, der zu schlecht ist, den kann es nach unserer Zielsetzung gar nicht geben”, meint Natalie Wolff von der studentischen Rechtsberatung „student-law“. Studentische Rechtsberatungen bringen für Jura-Studierende viele Vorteile mit sich: den Aufbau von Netzwerken, das Arbeiten im Team und nützliche Erfahrungen für das spätere Berufsleben. Aber vor allem für Rechtsschutzsuchende ist diese Art der Beratung eine kostenlose Unterstützung. In Deutschland haben sich seit 2010 vermehrt studentische Beratungen gegründet. UNI.DE berichtet warum.
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So viel Schulden – lohnt sich das?
Viel ist demonstriert, diskutiert und kritisiert worden seit Einführung der Studiengebühren in einzelnen Bundesländern. Was sich in angelsächsischen Ländern aufgrund der dort üblichen hohen Studiengebühren längst etabliert hat, wird nun auch in Deutschland Thema: der Studienkredit.
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Eine echte Stütze
Das Monatsende – Von vielen Studenten herbei gesehnt. Hat man sich doch die letzten Tage gerade noch so mit den Resten aus dem Kühlschrank und Haferflocken über Wasser gehalten. Das hat oft nichts mit schlechtem Haushalten zu tun: die Wohnung, das teure Monatsticket, das eine oder andere Fachbuch und natürlich die Lebensmittel. Geld für mehr bleibt oft nicht.
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Studium und Ausbildung doch nicht absetzbar? Schäuble hält neues Gesetz für gesetzeswidrig
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Bundesfinanzhofs (BFH) können Lehrlinge und Studenten künftig die Kosten ihrer Ausbildung leichter steuerlich geltend machen. Doch Finanzminister Schäuble steuert gegen: Er will die geplante Absetzbarkeit von Ausgaben für Ausbildung/Studium per Gesetz aushebeln und prangert das Urteil des Bundesfinanzhofs als gesetzeswidrig an.
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Einmal zum Vorstellungsgespräch und zurück. Macht zusammen 260,00 Euro bitte!
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BAföG - Ein kurzer Überblick
Wenn Mama und Papa nicht in die Tasche greifen, um während des Studiums mit Barem auszuhelfen, bleibt das berühmte BAföG das wahrscheinlich häufigste Mittel zur Studienfinanzierung. Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ wurde 1971 verabschiedet, um „indivduell bedürftigen“ StudentInnen finanzielle Mittel zunächst als Vollzuschuss zur Verfügung stellen.
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Sollte Bargeld abgeschafft werden?
Ist das Zahlen mit Bargeld ein Anachronismus? Nicht einmal mehr
zehn Prozent des Geldes im Euroraum besteht aus Münzen und Banknoten. Der Rest ist virtuelles Geld, das auf den Rechnern existiert, mit dem sich aber ganz normal bezahlen lässt. Fachleute fordern nun die völlige Abschaffung des Bargelds. Wie sieht es allerdings mit der Unabhängigkeit der Menschen aus, wenn es kein Bargeld mehr gibt? Und liefert das Bezahlen mit Kreditkarte dem Staat nicht persönliche Daten auf dem Silbertablett? Diesen und weiteren Fragen ist UNI.DE nachgegangen.
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