Alles zum Thema Praktikum
Zunächst gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Definition eines Praktikums. Viele Unternehmen nutzen gern Praktikanten als billige Arbeitskräfte aus, trotzdem sind Praktikanten nicht „vogelfrei“ , auch sie haben ihre Rechte. Wie bereits oben erwähnt, muss man bei Praktika in zwei Kategorien unterscheiden.
Pflichtpraktika sind in der Studienordnung vorgeschriebene Praxisphasen. Sie werden oft als Vorpraktika vor dem eigentlichen Studienbeginn oder in den Ferien von den Studenten absolviert.
Freiwillige Praktika sind dagegen, wie der Name schon aussagt, freiwillige Fortbildungsmaßnahmen und werden meist in den Semesterferien oder während eines ausgesetzten Semesters geleistet. Ein freiwilliges Praktikum ist im § 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „anderes Vertragsverhältnis“ für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. Der Praktikant hat den Anweisungen seines Chefs Folge zu leisten, sich an die Betriebsordnung zu halten und über Interne Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Für freiwillige Praktika gelten:
• Es muss ein (schriftlicher) Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant abgeschlossen werden, der mindestens Beginn, Dauer, Wochenarbeitszeit, Urlaubsansprüche und Ziel des Praktikums festschreibt.
• Vergütung: Das einstellende Unternehmen verpflichtet sich hierfür. Allerdings muss die Bezahlung - laut Gesetz - lediglich "angemessen" ausfallen. Der Interpretations-Spielraum ist hier von Branche zu Branche unterschiedlich. Überstunden müssen extra bezahlt werden und sollten im Vorfeld vertraglich geregelt sein.
• Urlaub und Pausen: Es besteht regulär Anspruch auf bezahlten Urlaub und die üblichen Ruhepausen. Letztere müssen nach spätestens sechs Stunden möglich sein und mindestens 30 Minuten dauern. Ungültig sind Vereinbarungen nach denen der Praktikant für die „Ausbildung" selbst oder für einen vorzeitigen Abbruch eine Entschädigung zahlen muss. Auch ein Verzicht auf eventuell auftretende Schadenersatzansprüche ist gültig.
• Zeugnis: Der Praktikant hat ein Recht auf ein umfassendes und realistisches Praktikumszeugnis.
Die für ein Studium vorgeschriebenen Pflicht-Praktika unterliegen anderen Regeln. Rechtlich gesehen gilt der Praktikant hier als Student und unterliegt den Regeln der jeweiligen Hochschule. Somit besteht hier auch nicht ein Anspruch auf eine Vergütung. Einige Pflichtpraktika werden trotzdem von den Unternehmen - zur Verbesserung des Betriebsklimas - meist freiwillig entlohnt. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Leider gibt es hier auch noch sehr viele „Schwarze Schafe“, die Praktikanten generell als kostenlose Mitarbeiter sehen.
Jedenfalls: Auch ein unbezahltes Praktikum sollte zu Beginn vorher mit dem Arbeitgeber in einem Zielgespräch geregelt sein, um später vor bösen Überraschungen gefeilt zu sein.
-
Schluss mit Generation Praktikum? Wie Praktika vom Mindestlohn beeinflusst werden
Ende vergangenen Monats wurde in Berlin der CLEVIS Praktikantenspiegel 2016 vorgestellt. Der Spiegel gilt als eine der wichtigsten Erhebungen, was Praktika, beteiligte Unternehmen und die Situation der Praktikantinnen und Praktikanten anbelangt. Zum ersten Mal spielte im Bericht auch das im Januar 2015 verabschiedete Mindestlohngesetz eine Rolle. Wie viel haben die Praktikanten im vergangenen Jahr verdient, wie haben sich Praktika aufgrund des Mindestlohngesetzes verändert? UNI.DE zieht eine kurze Bilanz mit den wichtigsten Fakten zu Praktikum und Mindestlohn.
[...]»
-
Eine echte Stütze
Das Monatsende – Von vielen Studenten herbei gesehnt. Hat man sich doch die letzten Tage gerade noch so mit den Resten aus dem Kühlschrank und Haferflocken über Wasser gehalten. Das hat oft nichts mit schlechtem Haushalten zu tun: die Wohnung, das teure Monatsticket, das eine oder andere Fachbuch und natürlich die Lebensmittel. Geld für mehr bleibt oft nicht.
[...]»
-
In die Karriere investieren
Deutsche Bank bietet exklusives Finanzierungsangebot für Studierende der ESCP Europe
[...]»
-
Arme Professoren? – Besoldung in Teilen verfassungswidrig
Deutschlands Professoren verdienen zu wenig. So lautet ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das den Verdienst von deutschen Professoren zum Teil als verfassungswidrig einstuft. Wie viel verdienen sie denn nun tatsächlich und reicht das nicht für einen guten Lebensstandard? Was ist mit all jenen, die von so einem Gehalt nur träumen können?
[...]»
-
Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V.
Infoabend mit Gastvortrag von Procter & Gamble
[...]»
-
Studium und Einkommen durch Nebentätigkeiten
Das BaFöG, das Kindergeld und die Unterstützung von den Eltern genügt oftmals nicht – und so suchen sich viele Auszubildene einen Nebenjob. Studenten arbeiten neben ihrem Studium unter zahlreichen Bedingungen in unterschiedlichster Art und Weise. Ob einfacher Nebenjob, kurzfristige Vollzeitbeschäftigungen oder als Selbstständiger mit Gewerbeschein. Hier entstehen jedoch oft Fragen bezüglich der Verdienstgrenzen, Steuerpflicht und sonstiger Regularien. Der folgende Artikel beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen. Darüber hinaus findet der Leser weiterführende Hinweise zu Informationen und Gesetzestexten.
[...]»
-
Elite-Förderung auf Staatskosten
Es war eine Rettung in letzter Minute, denn eigentlich war das nationale Stipendienprogramm schon gescheitert. Völlig überraschend rettete die Bundesregierung das Prestige-Projekt dann doch noch, indem sie den Ländern die volle Kostenübernahme zusagte.
[...]»
-
-
Riester Rente
So bekommen auch Studenten die Förderung.
[...]»
-
Starving Students in California – 50.000 Studierende sind obdachlos
Eine eigens angelegte Studie der California State University fand heraus, dass rund 10% der Studierenden in Kalifornien obdachlos sind. Sie betreiben Langzeit-Couchsurfing, schlafen an Bahnhöfen oder hausen in Zelten. Und sogar 21% der Studierenden haben regelmäßig nicht genug zu essen. Die Universitäten bieten zwar Hilfsmöglichkeiten an, die Angebote halten sie aber als „best kept secret“. Denn dem Ansturm an hilfesuchenden Studierenden sind sie nicht gewachsen.
[...]»