Alles zum Thema Praktikum
Zunächst gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Definition eines Praktikums. Viele Unternehmen nutzen gern Praktikanten als billige Arbeitskräfte aus, trotzdem sind Praktikanten nicht „vogelfrei“ , auch sie haben ihre Rechte. Wie bereits oben erwähnt, muss man bei Praktika in zwei Kategorien unterscheiden.
Pflichtpraktika sind in der Studienordnung vorgeschriebene Praxisphasen. Sie werden oft als Vorpraktika vor dem eigentlichen Studienbeginn oder in den Ferien von den Studenten absolviert.
Freiwillige Praktika sind dagegen, wie der Name schon aussagt, freiwillige Fortbildungsmaßnahmen und werden meist in den Semesterferien oder während eines ausgesetzten Semesters geleistet. Ein freiwilliges Praktikum ist im § 26 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes „anderes Vertragsverhältnis“ für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. Der Praktikant hat den Anweisungen seines Chefs Folge zu leisten, sich an die Betriebsordnung zu halten und über Interne Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
Für freiwillige Praktika gelten:
• Es muss ein (schriftlicher) Praktikumsvertrag zwischen Arbeitgeber und Praktikant abgeschlossen werden, der mindestens Beginn, Dauer, Wochenarbeitszeit, Urlaubsansprüche und Ziel des Praktikums festschreibt.
• Vergütung: Das einstellende Unternehmen verpflichtet sich hierfür. Allerdings muss die Bezahlung - laut Gesetz - lediglich "angemessen" ausfallen. Der Interpretations-Spielraum ist hier von Branche zu Branche unterschiedlich. Überstunden müssen extra bezahlt werden und sollten im Vorfeld vertraglich geregelt sein.
• Urlaub und Pausen: Es besteht regulär Anspruch auf bezahlten Urlaub und die üblichen Ruhepausen. Letztere müssen nach spätestens sechs Stunden möglich sein und mindestens 30 Minuten dauern. Ungültig sind Vereinbarungen nach denen der Praktikant für die „Ausbildung" selbst oder für einen vorzeitigen Abbruch eine Entschädigung zahlen muss. Auch ein Verzicht auf eventuell auftretende Schadenersatzansprüche ist gültig.
• Zeugnis: Der Praktikant hat ein Recht auf ein umfassendes und realistisches Praktikumszeugnis.
Die für ein Studium vorgeschriebenen Pflicht-Praktika unterliegen anderen Regeln. Rechtlich gesehen gilt der Praktikant hier als Student und unterliegt den Regeln der jeweiligen Hochschule. Somit besteht hier auch nicht ein Anspruch auf eine Vergütung. Einige Pflichtpraktika werden trotzdem von den Unternehmen - zur Verbesserung des Betriebsklimas - meist freiwillig entlohnt. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Leider gibt es hier auch noch sehr viele „Schwarze Schafe“, die Praktikanten generell als kostenlose Mitarbeiter sehen.
Jedenfalls: Auch ein unbezahltes Praktikum sollte zu Beginn vorher mit dem Arbeitgeber in einem Zielgespräch geregelt sein, um später vor bösen Überraschungen gefeilt zu sein.
-
Aufstiegs-BAföG: Neues Meister-BAföG öffnet seine Pforten für Hochschulabsolventen
Das neue Meister-BAföG, nun Aufstiegs-BAföG genannt, ist ab dem 1. August in Kraft getreten und verspricht höhere Fördersätze, höhere Zuschussanteile und einen höheren Freibetrag. Zudem können jetzt auch Hochschulabsolventen mit Bachelor-Abschluss und Studierende, die das Studium abgebrochen haben, von dem Angebot profitieren.
[...]»
-
Step by step zur Selbstständigkeit
Viele träumen von der Selbstständigkeit, aber nur wenige werden damit erfolgreich. Oft missglückt es schon an Kleinigkeiten. Wer nicht von Beginn an richtig vorgeht, der scheitert vor dem ersten Auftraggeber.
[...]»
-
Stipendien
Finanzierte Studiengänge
[...]»
-
Deutschland-Stipendium
Die Finanzierung des Studiums ist für viele Studenten ein großes Problem. Das neu eingeführte Deutschland-Stipendium könnte eine weitere Alternative für besonders gute Studenten sein, das Studium zu finanzieren.
[...]»
-
Einmal zum Vorstellungsgespräch und zurück. Macht zusammen 260,00 Euro bitte!
Die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses kostet erst einmal Geld. Auch für Arbeitnehmer. Ob Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch oder sonstige Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer in Verbindung mit der Jobsuche entstehen - neben dem Einsatz von Zeit und Engagement muss auch der ein oder andere Euro investiert werden, um dem neuen Job Stück für Stück ein bisschen näher zu kommen. Welche Kosten von wem erstattet werden und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen: UNI.DE informiert.
[...]»
-
BAföG - Ein kurzer Überblick
Wenn Mama und Papa nicht in die Tasche greifen, um während des Studiums mit Barem auszuhelfen, bleibt das berühmte BAföG das wahrscheinlich häufigste Mittel zur Studienfinanzierung. Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ wurde 1971 verabschiedet, um „indivduell bedürftigen“ StudentInnen finanzielle Mittel zunächst als Vollzuschuss zur Verfügung stellen.
[...]»
-
-
So viel Schulden – lohnt sich das?
Viel ist demonstriert, diskutiert und kritisiert worden seit Einführung der Studiengebühren in einzelnen Bundesländern. Was sich in angelsächsischen Ländern aufgrund der dort üblichen hohen Studiengebühren längst etabliert hat, wird nun auch in Deutschland Thema: der Studienkredit.
[...]»
-
Was muss ich als Student bei einem Nebenjob beachten?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten 67 Prozent aller StudentInnen in Deutschland während des Studiums, und zwar durchnittlich 15 Stunden pro Woche. Das ist eine ganze Menge. Neben der Unterstützung durch die Eltern und BAföG finanzeren sich so die meisten Studenten ihr Studium.
[...]»
-
Schluss mit Generation Praktikum? Wie Praktika vom Mindestlohn beeinflusst werden
Ende vergangenen Monats wurde in Berlin der CLEVIS Praktikantenspiegel 2016 vorgestellt. Der Spiegel gilt als eine der wichtigsten Erhebungen, was Praktika, beteiligte Unternehmen und die Situation der Praktikantinnen und Praktikanten anbelangt. Zum ersten Mal spielte im Bericht auch das im Januar 2015 verabschiedete Mindestlohngesetz eine Rolle. Wie viel haben die Praktikanten im vergangenen Jahr verdient, wie haben sich Praktika aufgrund des Mindestlohngesetzes verändert? UNI.DE zieht eine kurze Bilanz mit den wichtigsten Fakten zu Praktikum und Mindestlohn.
[...]»