VON RICHARD KEHL
|
26.11.2010 11:27
Richtig Kohle scheffeln
Jobben während des Studiums bringt nicht nur Geld in die Studentenkasse, sondern kann auch gleichzeitig zur Netzwerkbildung dienen. Aber um nicht unnötige Abgaben entrichten zu müssen, sollte man als Student und Arbeitnehmer gewisse Regeln beachten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten 67 Prozent aller Studenten in Deutschland während des Studiums, und zwar durchschnittlich 15 Stunden lang, in der Woche um ihr Studium zu finanzieren. Die restliche Zeit geht in der Regel für Studium und Freizeit drauf.
Werkstudenten sind nicht arbeitslosen- und sozialversicherungspflichtig. Vorausgesetzt man arbeitet pro Woche nicht mehr als 20 Stunden. Darüber hinaus müssen die üblichen Abgaben geleistet werden, die Regelung gilt nur während der Vorlesungszeit.
Diese definiert sich folgendermaßen: Als Vorlesungszeit gelten nicht die Semesterferien und auch nicht, wie häufig unterschlagen wird, die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr. Alles was außerhalb dieser Zeitspannen liegt, fällt nicht darunter. Wer also eine starke Physis besitzt, kann hier richtig Kohle scheffeln, ohne in die Sozialversicherung einzahlen zu müssen. In der Regel darf jeder, auch Student, im Jahr ein Einkommen von 7664 Euro erwirtschaften ohne Steuern zahlen zu müssen. Es handelt sich hier um den sogenannten Steuerfreibetrag.
Weitere Punkte, die beachtet werden sollten, haben wir in einer Übersicht zusammen gestellt:
• Es ist eine weit und falsch verbreitete Vorstellung, dass Studenten einen höheren Steuerfreibetrag haben. Studenten müssen wie andere Arbeitnehmer die gleichen Steuersätze bezahlen.
• Werbungskosten von 1000 Euro kann man ohne Nachweise grundsätzlich absetzen.
• Dem Arbeitgeber ist jedes Semester die Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
• Es gelten ansonsten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen
• Wer einen gewissen Betrag pro Monat oder im Jahr verdient, ist krankenversicherungspflichtig und kann nicht mehr über die Familie mitversichert sein
• Wer im Urlaubssemester ist und seine Abschlussprüfung geschrieben hat (aber eben noch immatrikuliert ist), gilt ebenfalls nicht als Werksstudent und muss die vollen Abgaben entrichten
• Wer ein duales Studium absolviert oder selbstständig arbeitet, hat ebenfalls keinen Werkstudentenstatus
• Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfrist, Arbeitspausen etc. gelten entsprechend
• Arbeiten während des Studiums sollte nicht als lästige, doch notwendige
Nebenbeschäftigung angesehen werden. Ein Job während des Studiums kann Perspektiven aufzeigen, sich nicht nur finanziell lohnen, sondern auch weiterbilden und dazu dienen, sich ein Netzwerk zu bauen.
Interessante Infos zum Thema gibt es unter:
Studenten, Praktikanten und Schüler (Arbeits- und Sozialrecht)
-
BAföG - Ein kurzer Überblick
Wenn Mama und Papa nicht in die Tasche greifen, um während des Studiums mit Barem auszuhelfen, bleibt das berühmte BAföG das wahrscheinlich häufigste Mittel zur Studienfinanzierung. Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ wurde 1971 verabschiedet, um „indivduell bedürftigen“ StudentInnen finanzielle Mittel zunächst als Vollzuschuss zur Verfügung stellen.
[...]»
-
Shiply.de
Neuer Transportservice für sperrige Güter
Um kostengünstig und umweltfreundlich europaweit sperrige Güter von einem Ort zu einem anderen zu befördern, ist die Gemeinschafts-Transportplattform shiply.de ins Leben gerufen worden.
[...]»
-
Rabatte für Studierende – So günstig kann lernen sein
Dass Studierende oft zu vergünstigten Tarifen ins Kino, ins Theater oder in den Club kommen, ist bekannt. Darüber hinaus bietet ein gültiger Studierendenausweis allerdings noch viele andere Möglichkeiten, in allen Lebensbereichen Geld einzusparen – zum Beispiel bei Reisen, beim Kauf von neuer Technik oder bei Kreditkarten. UNI.DE verrät, wie und wo findige Studenten dicke Rabatte herausschlagen können.
[...]»
-
Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V.
Infoabend mit Gastvortrag von Procter & Gamble
[...]»
-
55.000 Euro zum Glück
Glück wird durch Geld definiert
Eine Meldung ging kürzlich durch die Medien: Amerikanische Wissenschaftler haben ermittelt, dass Menschen mit 55.000 Euro Durchschnitts-Jahreseinkommen zu den glücklichsten Menschen unseres Planeten gehören. Dazu zählen auch Studienabgänger, die gerade ins Berufsleben einsteigen.
[...]»
-
Riester Rente
So bekommen auch Studenten die Förderung.
[...]»
-
BAföG – für Aus- und Inland
Wenn die Eltern nicht gerade über das nötige Kleingeld verfügen, ist der Zuschuss vom Staat, der wohl am meisten eingeschlagene Weg der Studienfinanzierung.
[...]»
-
Einmal zum Vorstellungsgespräch und zurück. Macht zusammen 260,00 Euro bitte!
Die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses kostet erst einmal Geld. Auch für Arbeitnehmer. Ob Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch oder sonstige Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer in Verbindung mit der Jobsuche entstehen - neben dem Einsatz von Zeit und Engagement muss auch der ein oder andere Euro investiert werden, um dem neuen Job Stück für Stück ein bisschen näher zu kommen. Welche Kosten von wem erstattet werden und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen: UNI.DE informiert.
[...]»
-
Sunshine-Semester im Studium
Straffe Studienpläne, viele Prüfungen und jede Menge Semesterarbeiten machen ein Studium schnell zum Vollzeitjob. Das Erasmus-Programm bietet Studierenden die Möglichkeit für ein Semester im Ausland.
[...]»
-
Jugend und Geld
Jugend zwischen sorglosem Umgang mit Geld und zielgerichtetem Sparen
[...]»