VON RICHARD KEHL | 26.11.2010 11:27
Richtig Kohle scheffeln
Jobben während des Studiums bringt nicht nur Geld in die Studentenkasse, sondern kann auch gleichzeitig zur Netzwerkbildung dienen. Aber um nicht unnötige Abgaben entrichten zu müssen, sollte man als Student und Arbeitnehmer gewisse Regeln beachten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiten 67 Prozent aller Studenten in Deutschland während des Studiums, und zwar durchschnittlich 15 Stunden lang, in der Woche um ihr Studium zu finanzieren. Die restliche Zeit geht in der Regel für Studium und Freizeit drauf.
Werkstudenten sind nicht arbeitslosen- und sozialversicherungspflichtig. Vorausgesetzt man arbeitet pro Woche nicht mehr als 20 Stunden. Darüber hinaus müssen die üblichen Abgaben geleistet werden, die Regelung gilt nur während der Vorlesungszeit.
Diese definiert sich folgendermaßen: Als Vorlesungszeit gelten nicht die Semesterferien und auch nicht, wie häufig unterschlagen wird, die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr. Alles was außerhalb dieser Zeitspannen liegt, fällt nicht darunter. Wer also eine starke Physis besitzt, kann hier richtig Kohle scheffeln, ohne in die Sozialversicherung einzahlen zu müssen. In der Regel darf jeder, auch Student, im Jahr ein Einkommen von 7664 Euro erwirtschaften ohne Steuern zahlen zu müssen. Es handelt sich hier um den sogenannten Steuerfreibetrag.
Weitere Punkte, die beachtet werden sollten, haben wir in einer Übersicht zusammen gestellt:
• Es ist eine weit und falsch verbreitete Vorstellung, dass Studenten einen höheren Steuerfreibetrag haben. Studenten müssen wie andere Arbeitnehmer die gleichen Steuersätze bezahlen.
• Werbungskosten von 1000 Euro kann man ohne Nachweise grundsätzlich absetzen.
• Dem Arbeitgeber ist jedes Semester die Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
• Es gelten ansonsten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen
• Wer einen gewissen Betrag pro Monat oder im Jahr verdient, ist krankenversicherungspflichtig und kann nicht mehr über die Familie mitversichert sein
• Wer im Urlaubssemester ist und seine Abschlussprüfung geschrieben hat (aber eben noch immatrikuliert ist), gilt ebenfalls nicht als Werksstudent und muss die vollen Abgaben entrichten
• Wer ein duales Studium absolviert oder selbstständig arbeitet, hat ebenfalls keinen Werkstudentenstatus
• Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfrist, Arbeitspausen etc. gelten entsprechend
• Arbeiten während des Studiums sollte nicht als lästige, doch notwendige
Nebenbeschäftigung angesehen werden. Ein Job während des Studiums kann Perspektiven aufzeigen, sich nicht nur finanziell lohnen, sondern auch weiterbilden und dazu dienen, sich ein Netzwerk zu bauen.
Interessante Infos zum Thema gibt es unter:
Studenten, Praktikanten und Schüler (Arbeits- und Sozialrecht)
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