VON MAXIMILIAN REICHLIN | 30.01.2015 16:30

Wohin mit denen, die nicht hier bleiben dürfen? - Reintegration und Rückkehrförderung

Die Aufnahme und Integration von Asylsuchende ist gerade aktuell ein wichtiges Thema in der politischen Debatte. Dagegen eher unbekannt und weniger medienwirksam ist das Problem der Reintegration. Was geschieht etwa mit den Personen, deren Aufnahmegesuch in Deutschland abgelehnt wird? Und wer hilft Flüchtlingen, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, beim Wiederaufbau ihres Lebensstandards? UNI.DE über Projekte zur Reintegration von Flüchtlingen.

Über 200.000 Flüchtlinge werden für das Jahr 2015 in Deutschland erwartet. Erfahrungsgemäß wird nur ein kleiner Teil der gestellten Asylanträge eine Bewilligung seitens der Einwanderungsbehörden erfahren. Laut offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wurden von den rund 81.000 im Jahr 2013 eingegangenen Asylanträgen nur knapp 13% anerkannt, weiteren 11% wurde befristet subsidiärer Schutz aufgrund einer akuten Bedrohung im Heimatland gewährt. Insgesamt 38,5% der Anträge wurden abgelehnt, für den Rest wies das BAMF laut der „Dublin-Regelung“ die Verantwortung ab. Letztere besagt, dass in Europa immer dasjenige Land für den Asylantrag eines Flüchtlings verantwortlich ist, auf dem er als erstes europäischen Boden betreten hat.

Der Kampf nach dem Krieg

Wer ist zuständig?

Eine große Zahl der ankommenden Flüchtlinge erhält in der Bundesrepublik also keine Aufenthaltsgenehmigung und muss Deutschland wieder verlassen. Kehren sie in ihr Heimatland zurück, bedürfen sie einer sogenannten „Reintegration“ oder Rückkehrförderung". Das BAMF arbeitet dafür mit verschiedenen nationalen und internationalen Programmen zusammen, um zu gewährleisten, dass die Rückreise für die Asylsuchenden sicher verläuft. Einige Programme leisten darüber hinaus Hilfestellung bei der Wohnungssuche im Heimatland oder bieten finanzielle Unterstützung für einen Neustart.

Die beiden wichtigsten deutschen Förderprogramme sind das „Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany” (REAG) und das “Government Assisted Repatriation Programme” (GARP), die beide auch durch den Rückkehrfonds der Europäischen Union unterstützt werden. Während das REAG für die Deckung der Reisekosten zuständig ist, sofern diese nicht von den Flüchtlingen selbst getragen werden können, bietet das GARP die finanzielle Starthilfe für einen Neustart in einem aufnahmebereiten Drittland. Darüber hinaus existieren einige Reintegrationsprogramme für die Flüchtlinge aus einzelnen Staaten, deren Rückkehr mit besonderen Aufgaben verbunden ist, etwa das Projekt RACOB für die Rückkehr nach Armenien, das Kosovo-Projekt URA2 oder das Projekt Nordirak.

Rückkehrprogramme erweitern und verbessern

Angewiesen auf eine solche Reintegration sind auch die rechtmäßigen in Deutschland lebenden Flüchtlinge, die, etwa nach Beendigung eines Konflikts in ihrem Heimatland, zurückkehren möchten. Wichtig ist nur, dass es sich um “freiwillige” Rückkehrer handelt. Abschiebungen werden nicht durch die genannten Rückkehrprogramme unterstützt sondern sind Sache der betreffenden Länder. Laut der 2005 durch den Europarat verabschiedeten Leitlinien zur Abschiebung von Ausländern hat die Förderung einer freiwilligen Rückkehr allerdings immer Vorrang vor einer Zwangsrückführung. Deswegen gelten nach deutschem Recht auch diejenigen Flüchtlinge als “freiwillige” Rückkehrer, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die unrechtmäßig eingereist sind, solange von den Behörden kein Abschiebeverfahren eingeleitet werden muss.