VON CHARLOTTE MEYER | 08.01.2016 15:40

BFD, FÖJ, FSJ – gesetzliche Freiwilligendienste für jeden Geschmack

Früher war durch den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst soziales Engagement gesetzlich vorgeschrieben. All jene, die den Dienst an der Waffe verweigerten, waren so gezwungen, im sozialen Bereich tätig zu werden. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht fielen so die Zivildienstleistenden aus. Was getan wurde, um sie zu ersetzen und wo man sich überall in gesetzlichen Freiwilligendiensten engagieren kann, berichtet UNI.DE.



Ende der Wehrpflicht hinterlässt Lücken im Sozialsystem

Seit 2011 ist in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Das bedeutet nun nicht nur, dass junge Männer seitdem nicht mehr zum Wehrdienst eingezogen werden, sondern zudem, dass sie als Kriegsdienstverweigerer auch nicht mehr als Zivildienstleistende ihre Pflicht erfüllen können. Da deswegen Versorgungslücken in sozialen Einrichtungen befürchtet wurden, sprach sich die damalige Bundesregierung für die Einrichtung eines freiwilligen Zivildienstes aus. Allein 2010 gab es noch knapp 78.000 Zivildienstleistende in Deutschland, die ihren Beitrag in sozialen Einrichtungen abgeleistet haben. Rund 35.000 werden benötigt, hieß es damals, um funktionierende soziale Infrastrukturen aufrecht zu erhalten.

Egoismus oder Gemeinschaftssinn – Erschaffen wir das System, oder erschafft das System uns?

Auch Menschen über 27 können sich engagieren

Zu diesem Zweck ist 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) geschaffen worden, der neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) einer von drei gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten ist. Der BFD unterscheidet sich dabei von den anderen beiden Diensten vor allem durch das Altersspektrum der Freiwilligen. Während beim FSJ und FÖJ Menschen bis 27 teilnehmen können, steht der BFD Menschen aller Altersgruppen offen. Für Schüler und Studierende ist er interessant, weil eine Gelegenheit ist, um nach der Schule oder dem Studium praktisch tätig zu werden oder um Zeit bis zum Studien- oder Ausbildungsbeginn zu überbrücken. Für Berufstätige hingegen kann der BFD eine Möglichkeit sein, um sich eine Auszeit zu nehmen oder sich umzuorientieren. Doch auch an Rentnerinnen und Rentner, die sich nach ihrer Berufszeit gemeinnützig engagieren möchten richtet sich der BFD. Im November 2015 waren insgesamt knapp 42.000 BFD-Freiwillige im Dienst, davon rund 70% unter 27.

Freiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe

In der Regel dauern die Freiwilligendienste ein Jahr, mindestens jedoch 6 und maximal 18 Monate. Die Einsatzbereiche sind nicht nur Kranken- und Altenpflege oder Jugend- und Behindertenhilfe, sondern auch im Naturschutz oder der Umweltbildung können sich Freiwillige engagieren. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten beim Katastrophenschutz und bei Sport, Kultur und Integration. Generell kann man fast überall tätig werden, wo es gemeinwohlorientierte und arbeitsmarktneutrale Einsatzmöglichkeiten gibt. Besonders das Engagement zugunsten von Geflüchteten wird aktuell stark aufgestockt. Ein Sonderkontingent wurde geschaffen, durch das künftig für den „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ 10.000 Stellen und 50 Millionen Euro jährlich bereit stehen. Auch Geflüchtete, bei denen ein längerer Aufenthalt wahrscheinlich ist, können an diesem Programm teilnehmen. Die 35.000 Stellen, die nach dem Aussetzen der Wehrpflicht durch Freiwillige besetzt werden mussten, sind durch die vielen Möglichkeiten für Freiwillige erreicht. Doch ist die Situation heute nicht vergleichbar mit der von 2011; heute brauchen wir weit mehr Engagierte als damals, um Geflüchteten zu helfen und sie zu integrieren. Das wissen die meisten von uns. Gut, dass es dafür keine Pflichten zum Dienst mehr braucht.