Geld gab es früher nicht in der Form, wie wir es tagtäglich und selbstverständlich nutzen. Zahlt man heute bequem mit Visa oder EC, mussten die Menschen damals ganze Säcke voller Muscheln, Getreide oder anderer Tauschmittel mit sich herum schleppen, um mal eben einkaufen zu gehen. Das sogenannte Warengeld gab es in Form von Naturgegenständen oder Schmuck, teilweise wurde auch mit Nutztieren gezahlt. Die ersten Münzen wurden im 7. Jhd. v. Chr. von den Lydern hergestellt. Im Mittelalter wurde das Geld nach Gewicht abgemessen: Münzen, Silber und Gold wurden von Käufer und Verkäufer abgewogen und im Wert geschätzt. Das Problem hierbei war, dass man ständig eine Waage mit sich tragen musste.
Papiergeld entstand im 11. Jahrhundert in China und sollte das Münzgeld ersetzen. Zunächst stellte es eine Aufforderung dar, den Wert des gekauften Gegenstandes später in Form von Münzen zu ersetzen, war also gar nicht als Stellvertreter für Münzgeld gedacht. Das erste Papiergeld in Europa wurde 1483 ausgegeben, die Bank von Amsterdam begann 1609 mit dem Druck von Buchgeld, weitere Etappen in Europa waren zum Beispiel die sächsischen und preußischen Staatspapier- und Tresorscheine des 18. Jahrhunderts, sowie die Assignaten der französischen Revolutionszeit. In Deutschland wurde das Papiergeld neben dem Münzgeld ab dem 19. Jahrhundert akzeptiert.
Der Schotte John Law erfand Anfang des 18. Jahrhunderts ein System, das das Vertrauen in das eigentlich wertlose Stück Papier stärkte. Er ließ auf dem Schein vermerken, dass man das Papiergeld jederzeit in Münzen umtauschen konnte. Allerdings mussten hierfür ausreichende Bestände an Kurantmünzen in den Schatzkammern des Herausgebers gegeben sein und die Forderung wurde meist schriftlich auf der Banknote festgehalten. Papiergeld, welches nicht durch Gold oder Silber gedeckt war, wurde durch Handelswechsel gedeckt. Heutzutage existieren solche Deckungsvorschriften nicht, die Europäische Zentralbank (EZB) sichert sich mit Forderungen gegenüber Kreditinstituten ab. Der Staat garantiert den Wert der ausgegebenen Scheine.