VON LISI WASMER | 29.05.2014 11:12

Richtig Handeln, aber wie? Ethikkonzeptionen in der Politik

Entscheidungen zu treffen gehört für uns alle zum Alltag, von der Auswahl eines Outfits bis zur Entscheidung über ein Mittagsmenü in der Kantine. Diese Entscheidungen fällen wir spontan und ohne große Mühe. In anderen Fällen, gerade bei politischen Entscheidungen, sieht es anders aus: Sollen Sanktionen gegen Russland verhängt werden? Dürfen Tatverdächtige zugunsten des Informationsgewinns gefoltert werden? Soll ein von Terroristen entführtes Personenflugzeug abgeschossen werden? Die Antwort ist weder offensichtlich noch trivial. Bleibt die Frage: Wie kann hier welche Entscheidung gerechtfertigt werden?


Die Philosophie ist den Vorwurf gewohnt: Im sinnbildlichen Elfenbeinturm brüten Geisteswissenschaftler über komplizierten Texten, diskutieren, reflektieren - um dann neue, noch kompliziertere Texte zu schreiben. Ars gratia artis, seit vielen tausend Jahren. Gleichzeitig besteht seit jeher das Bestreben nach der praktischen Nutzbarmachung philosophischer Erkenntnisse, die einerseits in ethischen Überlegungen, andererseits aber noch direkter in der angewandten Ethik ihren Niederschlag findet. Die Ausgangsfrage für beide Wissenschaftsbereiche ist dieselbe: Was macht gutes Handeln aus?

Der Zweck heiligt die Mittel?

Gar nichts, behaupten die Verantwortungsethiker. Eine Handlung an sich sei weder gut noch schlecht. Vielmehr könne die Güte einer Handlung ausschließlich anhand der daraus resultierenden Folgen bewertet werden: Sind diese gut und wünschenswert, so ist es auch die Handlung. Sind die Folgen schädlich, ist auch die Handlung moralisch schlecht. Es ist der klassische Fall von „Der Zweck heiligt die Mittel“. Eine entsprechende Ethikkonzeption ist der vor allem im angelsächsischen Raum weit verbreitete Utilitarismus, bei dem es (unabhängig von seinen zahlrechen Spielarten) immer darum geht, den durch Handlungen entstehenden Nutzen zu maximieren.

Gesinnungs- oder auch Prinzipienethikern dürfte diese Einstellung Gänsehaut verursachen. Sie werden oft als krasse Antagonisten zur Verantwortungsethik dargestellt, fordern eine Handlungsbetrachtung unabhängig von den Folgen und ziehen zur Bewertung von Taten die Prinzipien heran, aufgrund derer sich eine Person für eine bestimmte Handlungsweise entschlossen hat. Die Motive einer Tat stehen im Vordergrund, die tatsächlichen Konsequenzen gehen nicht in die Bewertung einer Handlung als moralisch gut oder schlecht ein. Klassischerweise wird Kants kategorischer Imperativ mit diesem Ethikverständnis in Verbindung gebracht.

Warum das Wort „Rasse“ nicht in eine Verfassung gehört

Handeln aus Prinzip?

Ein Beispiel kann den Unterschied leicht verdeutlichen: Es ist die Zeit des Nationalsozialismus, ein Mann wird auf seinem Bauernhof von einer jüdischen Familie aufgesucht, die sich offensichtlich auf der Flucht befindet. Als einen Augenblick später die Gestapo an die Tür klopft, verschwindet die Familie ins Obergeschoss. Der Bauer öffnet die Tür, die Gestapo-Männer fragen, ob er Juden bei sich versteckt hält.

Von hier an kann sich die Geschichte in zwei unterschiedlichen Richtungen entwickeln, je nachdem, für welche Handlungsweise der Bauer sich entscheidet. Im Sinne der Prinzipienethik und unter der Voraussetzung, das Gebot „Du sollst nicht lügen“ würde zu den für den Bauern relevanten Prinzipien zählen, müsste er die Familie im Obergeschoss verraten, um moralisch gut zu handeln. Die Folgen, also die Deportation der Juden in ein Konzentrationslager, dürften für seine Entscheidung keine Rolle spielen. Ein verantwortungsethisch gesteuerter Bauer hingegen müsste eben diese Konsequenzen in Betracht ziehen und sie gegen das Unrecht abwägen, welches er mit einer Lüge den Gestapo-Männern antut. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass er der jüdischen Familie durch eine Falschauskunft das Leben retten würde.

Irreführende Einfachheit

Das Beispiel der jüdischen Flüchtlinge, die Schutz vor der Gestapo suchen, ist ebenso prägnant wie irreführend. Seine Beliebtheit im akademischen Kontext verdankt es der Klarheit, mit welcher es den Unterschied zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik deutlich macht. Der große Nachteil liegt wiederum in der mangelhaften Verallgemeinerbarkeit.

Würde man sich allein auf dieses Beispiel beschränken, die Entscheidung zugunsten der Verantwortungsethik wäre schnell gefällt. Die sture und unhinterfragte Einhaltung irgendwelcher Gebote kann nicht alleine ausschlaggebend für moralisch gute Handlungen sein. Allerdings: Gleiches gilt auch für die reine Folgenbetrachtung. So könnte beispielsweise argumentiert werden, der Missbrauch Gefangener im Konzentrationslager zu medizinischen Forschungszwecken sei gerechtfertigt gewesen, da der Nutzen für die Gesamtgesellschaft, nämlich bahnbrechende Erkenntnisse im Bereich der Medizin, überstiege den Schaden der einzelnen, zu diesem Zweck instrumentalisierten Gefangenen. Wer würde dem zustimmen?

Die Crux mit der Realität

Beide Konzeptionen haben also ihre Stärken, genauso wie ihre Schwächen. Keine kann letzten Endes als alleinige „Musterlösung“ zum Sieger über die andere gekürt werden. Das allein liefert ja überhaupt die Rechtfertigung für die inzwischen mehrere Jahrhunderte andauernde Debatte um Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Im Grunde ist es ganz einfach: Beide Konzeptionen scheitern an der Komplexität der Wirklichkeit. Denn die Frage danach, ob ich ein von Terroristen entführtes Personenflugzeug abschießen darf, um etwaige weitere gefährdete Zivilisten am Boden zu schützen, kann weder aus dem einen, noch aus dem anderen Ethikverständnis heraus einwandfrei entschieden werden.

Wie aber sollen dann politische Entscheidungen überhaupt gefällt werden? Altkanzler Helmut Schmidt beispielsweise spricht sich für einen verantwortungsethisch motivierten Entscheidungsprozess aus: „Eine gute Absicht allein oder eine lautere Gesinnung, sie allein können ihn [den Politiker] von seiner Verantwortung nicht entlasten“, sagt er in einem Vortrag anlässlich der Verleihung seiner Ehrendoktorwürde der Marburger Philipps-Universität. Er folgt hierin den Ausführungen Max Webers in der Vorlesung „Politik als Beruf“ von 1919. Allerdings heißt es dort auch: „Nicht daß Gesinnungsethik mit Verantwortungslosigkeit oder Verantwortungsethik mit Gesinnungslosigkeit identisch wäre.“

Die Moral von der Geschicht’

Mit ethischen Entscheidungen ist es letzten Endes also wieder einmal so wie mit allen wichtigen Fragen im Leben: Die endgültige Auswahl einer Handlungsalternative bleibt dem Einzelnen vorbehalten, bleibt Abwägungs-, wenn nicht gar Charaktersache – und vermutlich in jedem Fall ein gesunder Mittelweg zwischen Verantwortungs- und Prinzipienethik.