VON ANDRÉ JÖRG
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28.08.2017 13:43
Studiengebühren für nicht-EU-Ausländer – eine Bildungsmaut?
Die schwarz-grüne Regierung in Baden-Württemberg ist Vorreiterin bei der Einführung von Studiengebühren für nicht-EU-Ausländer. Dort kommt die Regelung im Herbst zum Tragen. In Nordrhein-Westfalen wird bereits daran getüftelt sie ebenfalls einzuführen. Ein alter Diskurs im neuen Gewand.
Nachdem in den vergangenen Jahren in Deutschland generell auf Studiengebühren verzichtet worden ist bzw. die Bundesländer, die sie einst einführten, wieder abschafften, wird nun mancherorts an neuen Möglichkeiten gearbeitet, um doch noch an ein wenig Geld der Studierenden zu kommen.
So werden ab Herbst in Baden-Württemberg die Studierenden aus dem nicht-EU-Ausland mit 1.500 Euro pro Semester zur Kasse gebeten. Davon ausgenommen sind die Bildungsinländer, die in Deutschland ihr Abitur gemacht haben, Studienbewerber/-innen, die dauerhaft in Deutschland verwurzelt sind, sowie anerkannte Asylbewerber/-innen und solche, die eine gute Bleibeperspektive haben.
Das ist ein Novum, da bisher Studierende aus aller Herren Länder kostenlos in Deutschland studieren konnten bzw. die gleichen Kosten zu tragen hatten, wie ihre deutschen Mitstudierenden auch. Ein Fakt, der Deutschland für ausländische Menschen als Studienort schon lange attraktiv macht. Nicht zuletzt, da viele nach ihrem Studium, vor allem in den Ingenieurswissenschaften, sowie in den Wirtschaftswissenschaften, einem festen Beruf in Deutschland anstreben und auch oft von Unternehmen übernommen werden. Ein Vorgang, der einen ideellen, wie aber auch wirtschaftlichen Nutzen mit sich bringt: Ein intensiverer Austausch mit Menschen anderer Herkunftsländer und ein kleiner Bonus für das von akutem Fachkräftemangel gebeutelte Deutschland. Bereits jetzt ist die Anzahl der Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland, die sich an baden-württembergischen Universitäten einschreiben, drastisch zurückgegangen. Dass die Einführung der Gebühren wohl primär zur Haushaltskonsolidierung dient, nur 20% der Gebühren sollen direkt an die Hochschulen gehen, sei nur en passant erwähnt.
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Mehr und mehr Politiker/-innen, auch aus den Reihen der Regierung, pochen darauf, dass Studierende aus den sogenannten Entwicklungsländern von der Einführung der Gebühren ausgenommen bleiben. Viele können sich bereits jetzt schon kaum ein Studium leisten und eine Einführung solcher Gebühren würde ihnen die Möglichkeit an einer deutschen Hochschule zu studieren komplett verwehren. Auch werden Stimmen stark, die sich dafür einsetzen nur Gebühren für Studierende einzuführen, die sich das von ihrem familiären Hintergrund auch leisten könnten, da sie sonst die Gefahr sehen, dass eine soziale Auslese entstehen könne. Dies zu berücksichtigen, ginge wohl mit einem fulminanten Verwaltungsakt einher.
Befürworter der Einführung halten die Gebühren für angemessen, da die Eltern der Studierenden in keinem EU-Land Steuern zahlen und deshalb auch nichts zur europäischen Bildungsinfrastruktur beitragen würden. Es wird auch auf andere Länder verwiesen, in denen Studiengebühren für In- und Ausländer gang und gebe sind. So muss man, um in England studieren zu können
mit ca. 9.000 Euro pro Studienjahr kalkulieren. Für nicht-EU-Ausländer ist es dann dementsprechend noch kostspieliger. Auch wird argumentiert, dass durch die neuen Einnahmen mehr in Innovation und Technik investiert wird, was schlussendlich allen Studierenden zum Nutzen sein soll.
Sollte diese Neuregelung nicht bundesweit eingeführt werden, ist zu bezweifeln, dass sie sich lange halten wird. Der Prestigeverlust einzelner Hochschulen, keine internationale Ausrichtung zu besitzen, ist nicht zu unterschätzen. Auch wirft eine „Ausländerstudiengebühr“ ein schlechtes Licht auf Deutschland, das sich nach Außen nur allzu gerne als integrationswillig gibt.
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