VON MAXIMILIAN REICHLIN | 21.10.2016 08:14

Kassen zahlen nicht mehr für gefährliche intrakranielle Stents – Warum hat das so lange gedauert?

Mitte September entschied der Gemeinsame Bundesausschuss, dass die umstrittene Behandlungsmethode mit intrakraniellen Stents in Zukunft kein Teil des Leistungsspektrums Gesetzlicher Krankenversicherungen mehr sein soll. Drei Jahre lang hatte der GKV-Spitzenverband für diese Entscheidung gekämpft, denn die als PTAS bekannte Behandlung erwies sich nicht wie gehofft als wirksame Schlaganfalltherapie, sondern als zusätzliches Risiko für die Erkrankten. Dennoch schalteten Krankenhäuser und Ärzteschaft lange auf stur, wenn es um den Ausschluss der intrakraniellen Stents ging. Ein Streit, der auf dem Rücken der Patienten und Patientinnen ausgetragen wurde?

Nach rund dreijähriger Diskussion ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), bestehend aus Ärzten sowie Vertretern von Krankenhäusern und Krankenkassen, endlich zu einem Entschluss gelangt: Die als PTAS (perkutante transluminale Angioplastie mit Stenteinlage) bekannte Methode zur Behandlung von Schlaganfällen ist nun nicht mehr Teil des Leistungsspektrums der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Intrakranielle Stents dürfen daher nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Bislang waren pro Jahr 600 bis 700 von rund 170.000 Schlaganfallerkrankten mit der stark umstrittenen Methode behandelt worden.

Intrakranielle Stents – Mehr Schaden als Nutzen

Seit mehr als zehn Jahren existiert die Behandlungsmethode bereits, bei der den Betroffenen ein kleines Röhrchen aus Drahtgeflecht eingesetzt wird, um verengte Gefäße im Gehirn offen zu halten. Wo sie zunächst noch als neue Hoffnungsträger der Schlaganfalltherapie gehandelt wurden, stellten später mehrere unabhängige Studien fest, dass intrakranielle Stents eher ein zusätzliches Risiko darstellen, als tatsächlich zur Heilung beizutragen.

Erst im vergangenen Jahr erschien eine entsprechende Studie in der Fachzeitschrift JAMA (Journal of the American Medical Association), die nach der Behandlung von 112 Testpersonen abgebrochen wurde. Der Grund: 30 Tage nach Einsatz intrakranieller Stents kam es bei rund 25 Prozent der Behandelten zu schwerwiegenden Zwischenfällen wie einem erneuten Schlaganfall. In der Gruppe der Erkrankten, die nur mit Medikamenten behandelt wurden, waren es nur 10 Prozent.

Stents wurden länger eingesetzt, als nötig – Grund war eine Sonderklausel

Fachleute warnten schon früh vor dem Schadenspotential intrakranieller Stents. Dennoch und auch trotz der negativen Studienergebnisse hielten Ärzteschaft und Krankenhäuser über Jahre hinweg an der umstrittenen Methode fest. Möglich machte das die sogenannte Bahr-Klausel. Zwar gibt es in Deutschland ein Gremium, das über die mögliche Streichung einer Behandlungsmethode aus dem Leistungskatalog der GKV entscheidet – der Gemeinsame Bundesauschuss nämlich – dieser besteht allerdings nicht nur aus Unparteiischen und Vertretungen der Kassen, sondern auch der Leistungserbringenden.

Eine auf FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr zurückgehende Sonderklausel legt fest, das bei gewissen Entscheidungen eine Mehrheit im G-BA für den Ausschluss einer Behandlung nicht mehr ausreicht, sondern dass mindestens neun von 13 Stimmen für einen Entschluss benötigt werden, also auch die Krankenhäuser und Ärzteschaft dem Ausschluss zustimmen müssen. Da diese an der umstrittenen Behandlung verdienen, öffnet die Bahr-Klausel Tür und Tor für die Vermischung medizinischer mit ökonomischen Motiven – egal, als wie schädlich sich eine Behandlung erweist. Zumindest in der Theorie ist das möglich.

Public Health

Wird die Entscheidungsfindung im Gesundheitswesen bald reformiert?

SPD und Union sind nun bereit für eine Reform des Neun-Stimmen-Quorums zugunsten der Krankenversorgung. CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich ist für eine Abschaffung der Bahr-Klausel; vielmehr müsse der Staat „Wege finden, das Allgemeinwohl durchzusetzen.“ Möglich sei das beispielsweise durch die Abschaffung des G-BA in seiner aktuellen Form und durch die Schaffung einer unabhängigen Bundesbehörde, die zukünftig in Streitfragen entscheiden solle.

Seit 2013 arbeitete der GKV-Spitzenverband auf den gesetzlichen Ausschluss der PTAS hin, nun ist der Beschluss endlich erwirkt. Demnach dürfen intrakranielle Stents nun nur noch zum Einsatz kommen, wenn es für die betreffenden Erkrankten keine alternativen Behandlungsmethoden mehr gibt, oder diese nicht anschlagen. Ob mit der Entscheidung des G-BA die umstrittene Behandlung damit tatsächlich aus dem Leistungskatalog der GKV verschwindet, wird sich allerdings noch zeigen – noch könnte das Bundesgesundheitsministerium per Veto den Beschluss beanstanden und den langen Kampf rund um die gefährlichen intrakraniellen Stents damit aufs Neue lostreten.