VON CHARLOTTE MEYER | 31.07.2015 13:31

Ganz durchleuchtet zu mehr Sicherheit? Ganzkörperscanner auf dem Prüfstand

Bei internationalen Flugreisen ist man ihnen schon begegnet. Obwohl es 2008 noch geheißen hat, dass man sie in Deutschland nicht einführen werde, sind nun bereits Ganzkörperscanner an deutschen Flughäfen im Einsatz. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen Passagiere ab September dieses Jahres hauptsächlich mit diesen Geräten auf Flughäfen durchsucht werden. Was diese Scanner eigentlich sind und ob sie ihre Sicherheitsversprechen halten, berichtet UNI.DE



Elektromagnetische Strahlung erzeugt ein Bild des Körpers

Die sogenannten Nacktscanner arbeiten mit elektromagnetischer Strahlung, die durch die Kleidung, aber nicht durch die Haut geht. Mit dieser Technik können die Geräte Drogen, versteckte Metalle und Sprengstoff zum Vorschein bringen. Für den Scan sendet der Scanner Strahlung auf den Körper, der diese streut und die dadurch messbar wird. Auf diese Weise kann ein punktgenaues, digitales Bild des Körpers und der mitgeführten Gegenstände erstellt werden. In vielen Fällen wird jedoch nur ein schematisches Bild des Körpers geliefert, in dem verdächtige Stellen markiert sind. Gesundheitlich sind die Scanner zwar unbedenklich wie eine Untersuchung des Bundesamts für Strahlenschutz 2010 herausfand, allerdings ist noch weitere Forschung nötig, um Belastungen komplett auszuschließen.

Personengebundene Hinweise machen jeden Menschen zum Straftäter

Sicherheitsbedenken machen neue Scanner erforderlich

Der Grund für den Umstieg von der herkömmlichen „Metalldetektorschleuse“ zum „Nacktscanner“ sind sicherheitstechnische Bedenken. Laut der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten seien die üblichen Metalldetektoren nicht mehr ausreichend für die Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen. Dementsprechend wurde eine EU-Verordnung dahingehend geändert, dass ab Anfang September 2015 Passagiere grundsätzlich mit den Ganzkörperscannern durchleuchtet werden müssen. Von dieser neuen Verordnung profitiert vor allem der Hersteller der Scanner L-3. Nachdem frühere Modelle des Scanners immer wieder wegen Fehlalarmen aufgefallen waren, brachte L3 Communications ein überarbeitetes Modell mit besserer Detektionsleistung auf den Markt. Das Bundesinnenministerium hat insgesamt bei L-3 108 Geräte bestellt, die in Frankfurt/Main, Köln, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Berlin zum Einsatz kommen werden. Gesamtkosten der Geräte: 16,5 Millionen Euro.

Neue Technik, aber unbedingt sicherer?

Die Bundesregierung spricht im Zusammenhang mit Ganzkörperscanner von einem „deutlichen Sicherheitsgewinn für die Luftsicherheit“ Durch die neue Technik der Scanner seien diese nun in der Praxis voll anwendbar und zudem habe sich die Wartezeit bei den Kontrollen durch das schnellere Vorgehen des Geräts um 40 Prozent verringert. Doch bedeutet der Einsatz der Scanner wirklich mehr Sicherheit? Nicht nur, dass es datenschutzrechtliche Bedenken gibt und viele Passagiere in der Kontrolle mit dem Ganzkörperscanner einen Eingriff in die Intimsphäre sehen, sondern auch die Verbesserung der Kontrollleistung ist umstritten. So konnten beispielsweise Journalisten vom WDR Messer durch den Scanner schleusen, die sie am Körper versteckt trugen. Das Problem des Ganzkörperscanners ist nämlich, dass die Haut eine Grenze der Kontrolle darstellt. Das heißt, dass Gegenstände in Körperöffnungen oder geschluckt unbemerkt durchgeschleust werden könnten. Wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, stellen die Ganzkörperscanner eher eine Gefahr, als eine Risikoverminderung dar. 16 Millionen Euro sind dann ein hohes Lehrgeld