VON MAXIMILIAN REICHLIN | 05.02.2014 13:09

Extreme Wortklauberei – Die Extremismusklausel wird wohl doch nicht abgeschafft

Die umstrittene Extremismusklausel, die seit 2011 die Vergabe von Geldern an Anti-Rechts-Initiativen geregelt hat, soll nun doch nicht abgeschafft werden. Eigentlich hatte die SPD-Familienministerin Manuela Schwesig die Abschaffung noch vor einigen Wochen angekündigt, nun läuft in den Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium die Diskussion jedoch in Richtung eines Kompromisses hinaus. Was ist die Extremismusklausel und warum wird sie so heiß diskutiert? UNI.DE informiert über die Hintergründe.

Seit 2011 existiert die sogenannte Extremismusklausel, die auch Demokratieerklärung genannt wird. Sie regelt die Verteilung von Fördergeldern an Initiativen, die sich gezielt gegen rechtsextreme Organisationen und Vereine richten. Davon sind in Deutschland vor allem die Antragssteller der folgenden drei Förderprogramme betroffen: Die „Initiative Demokratie stärken“, „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Durch die Extremismusklausel sind diejenigen Organisationen, die durch diese Programme eine Förderung erhalten wollen, seit 2011 dazu verpflichtet, sich zum Grundgesetz des Bundes zu bekennen. Zusätzlich muss erklärt werden, dass auch alle Partner-Organisationen sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. In wenigen Worten: Die Initiativen bestätigen damit, dass weder sie noch ihre Partner irgendwelche Verbindungen zu links-extremen Gruppen aufweisen.

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Das Bundesfamilienministerium unter Kristina Schröder, damals also noch in der Hand der CDU, hatte diese Klausel ins Leben gerufen. Schröders Nachfolgerin Manuela Schwesig von der SPD hatte vor wenigen Wochen angekündigt, die umstrittene Extremismusklausel gänzlich abschaffen zu wollen, nachdem der Wortlaut der Erklärung nach einem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts 2012 ohnehin bereits geändert werden musste. In den Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium (CDU) scheinen sich diese Pläne nun im Sande zu verlaufen, wie die Leipziger Volkszeitung berichtete. Vielmehr steuern die Diskussionen nun auf einen Kompromiss zu. Entfallen sollen demnach das persönliche Bekenntnis zur Verfassungstreue und die stellvertretende Garantie für die Partner-Initiativen. Erhalten bleibt dagegen eine „schon früher übliche allgemeine Form der Demokratieerklärung.“

In der Vergangenheit hatte die Extremismusklausel bereits viel Aufsehen erregt und war, vor allem von diversen Anti-Rechts-Organisationen, stark kritisiert worden. Dem Familienministerium war unter anderem vorgeworfen worden, Projekte gegen Rechtsextremismus behindern und linke Initiativen verallgemeinernd kriminalisieren zu wollen. Solche Vorwürfe wies Schröder, die Initiatorin der Klausel, seinerzeit entschieden zurück: „Wer würde denn ernsthaft einem bekennenden Pyromanen ein Feuerzeug in die Hand drücken, nur weil der sich auch bei der freiwilligen Feuerwehr engagiert?“ Ebenso sinnlos sei es demnach, extremistische Gruppen zu unterstützen, nur weil diese sich gegen das Gedankengut einer anderen extremistischen Gruppe aussprächen.

Solche Argumente blieben jedoch ungehört. So beklagte sich etwa Grit Hanneforth, Geschäftsführerin des Kulturbüros Sachsen in der taz: „Es ist schlicht ein Unding, dass die Regierung eine Art Gesinnungsprüfung für unser Partner vornehmen will!“ Vor allem auf dem Land sei man oft auf die Unterstützung durch linke Jugendgruppen der Antifa angewiesen. Diesen Vorwurf ließ das Dresdner Verwaltungsgericht gelten, als es 2012 eine Klage gegen den Wortlaut der Extremismusklausel zuließ. Der Wortlaut der Erklärung musste anschließend vom Familienministerium verändert werden. Die unterzeichneten Initiativen haben seitdem nicht mehr die volle Verantwortung für etwaige extremistische Projekte der Partner-Organisationen. Zur vollkommenen Abschaffung der Klausel, wie sie die SPD nun plant, wird es wohl allerdings nicht mehr kommen, höchstens zu einer erneuten Abschwächung des Wortlauts der Erklärung.