VON ALEXANDER STIEHLE
|
11.01.2013 16:54
Die GEZ – Reform und Geschichte
Seit Anfang dieses Jahres wird nun jeder Haushalt zur Kasse gebeten: Egal wie viele Mediengeräte ein Haushalt besitzt, es muss ein Pauschalbeitrag in Höhe von 17,98 Euro gezahlt werden. Es wird also nicht mehr nach der Anzahl der Geräte abgerechnet, wie es früher war, sondern pro Haushalt. Selbst wenn dieser überhaupt keine Radio- oder Fernsehgeräte besitzt. Kann das gerecht sein?
Reform:
Mittlerweile gehört die Fernsehlandschaft genauso zu einem Bildungsmedium wie Museen, Schulen, Theater oder Universitäten, für die auch gezahlt werden muss. Daher ist es durchaus nachvollziehbar, dass die Gebühreneinzugszentrale GEZ nun pauschal einen Beitrag für die Mediennutzung verlangt. Immerhin ist es heutzutage absoluter Usus, dass man per Internet und Co sich informiert und weiterbildet. Außerdem befürchtet die GEZ einen massiven Einbruch der Einnahmen, wenn sie diese Reform nicht durchführen. Die Reform soll garantieren, dass die derzeitigen Einkünfte von rund 7,5 Millionen Euro stabil bleiben. Ob es demnach auch wirklich bei 17,98 Euro bleibt ist noch fraglich. Trotzdem hat das Ganze einen faden Beigeschmack: Immerhin muss jeder den Beitrag zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht.
Die Macht der Werbung
Jenseits individueller Konsumentscheidungen erstreckt sich die Macht der Werbung bis in die politische Meinungsbildung – eine Untergrabung der Demokratie?
[...]»
Nach Ansicht der Verwaltungsgerichte rechne man für das Frühjahr 2013 mit ersten Klagen: Es sei wohl durchaus wahrscheinlich, dass die Frage nach der Verfassungskonformität des neuen Rundfunkbeitrags an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben werde. Bereits im Herbst 2012 sind rund
800 Beschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag bei den Petitionsausschüssen der Landtage eingegangen. Das neue Rundfunkmodell wurde im Vorfeld von Prof. Paul Kirchhof, einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter, auf seine rechtliche Zulässigkeit
geprüft und darin positiv bewertet. In diesem Bericht wird auch klar dargelegt, dass es sich bei den monatlichen Zahlungen nicht um eine Gebühr, sondern um einen Beitrag handelt. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass eine Gebühr die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung impliziert, ein Beitrag hingegen definiert sich dadurch, dass eine Leistung bereitgestellt wird, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Es wird also für das Angebot bezahlt und nicht für die Nutzung.
Geschichte
Am 1. Januar 1976 nahm die GEZ als Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln ihre Arbeit auf. Früher, seit 1923 lag die Aufgabe des Gebühreneinzugs in den Händen der Post, allerdings gab es 1968 zwei Urteile des Bundesverfassungsgericht, die klarstellten, dass die Regelung der Rundfunkgebühren Sache der Bundesländer und nicht der Post sei. Mit der Reform dieses Jahres hat die ehemalige GEZ auch einen neuen Namen: „
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Die Aufgaben bleiben jedoch größtenteils dieselben: Rundfunkbeitrag erheben, Betreuung der Kunden und Kundinnen und die Bearbeitung von Anträgen auf Ermäßigung und Befreiung.
Andere Länder andere Sitten?
Auch in Frankreich gibt es öffentliche Rundfunkgebühren: Jeder Haushalt, der mindestens ein Gerät besitzt, muss eine monatliche Gebühr von 10,40 Euro zahlen. Eine Erhöhung ist bereits beschlossen. In Großbritannien wird ein Festbeitrag von monatlichen 15,25 Euro fällig. Der Beitrag ist bis 2016 nach Vorgabe der Regierung eingefroren, um die Haushalte vor weiteren Belastungen zu schützen. In den USA zahlen die Bürger nichts: Dort finanzieren sich die Sender unter anderem durch Spenden und Mitgliedsbeiträgen.