VON RICHARD KEHL
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23.01.2012 12:07
Exist-Gründerstipendium
Finanzielle Förderung für Geschäftsideen von Wissenschaftlern und Studenten
Mit dem Exist-Gründerstipendium wurde ein Förderprogramm geschaffen, welches es Studenten, Hochschulabsolventen und wissenschaftlichen Mitarbeiter aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ermöglicht, ihre Geschäftsideen „auszuprobieren“ und zu verwirklichen.
Studenten und Hochschul-Absolventen verfügen in der Regel kaum über Berufserfahrung. Allerdings haben einige dieser Personen innovative Geschäftsideen, deren Realsierung mit etwas „Starthilfe“ umgesetzt werden könnten. Für diese Personen ist das Exist-Gründerstipendium ins Leben gerufen worden. Allerdings werden nur Geschäftsideen gefördert, welche Aussicht auf Erfolg versprechen.
Einen entsprechenden Antrag für die Teilnahme am EXIST-Gründerstipendium stellt die jeweilige Hochschule oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Ist die eigene Hochschule nicht am Exist-Gründer-Programm angeschlossen, lohnt es sich nach einer anderen Förderung für Existenzgründung nachfragen: Viele Hochschulen haben eigene Förderungsprogramme für Existenzgründungen entwickelt.
Damit die bereits oben genannten Personen wie Studenten, Absolventen etc. diese Förderung bekommen, muss zu Beginn die Geschäftsidee definiert und zu Papier gebracht werden. Das sogenannte Ideenpapier wird anschließend bei seiner Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung eingereicht.
Das Ideenpapier ist eine Vorstufe und Stoffsammlung zu einem Businessplan, welches einem Businessplan ähnlich ist, aber keinem kompletten Businessplan entspricht. Der komplette Businessplan muss innerhalb von 10 Monaten während des Exist-Gründerstipendiums erstellt sein; die ersten Ergebnisse innerhalb der ersten 5 Monate.
Die für das Exist-Gründerstipendium ausgewählten Personen bekommen dann eine monatliche finanzielle Förderung zwischen 800 und 2500 Euro. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Qualifikation:
• Studenten: 800 Euro
• Hochschul-Absolventen: 2000 Euro
• Promovierte Gründer: 2500 Euro
Das Gründerstipendium wird in der Regel für die Dauer eines Jahres gewährt. Sachausgaben in Höhe zwischen 10.000 und 17.000 Euro – je nach Einzel- oder Teamgründung – werden durch das Exist-Gründerstipendium zusätzlich gefördert. Ebenso gibt es einen Kinderzuschlag von 100 Euro, pro Kind im Monat. Auch eventuell anfallende Coaching-Kosten können einmalig in Höhe von 5000 Euro hierfür in Anspruch genommen werden.
Viele Hochschulen bieten in Verbindung mit dem Exist-Gründerstipendium zusätzlich spezielle Beratungsprogramme oder andere Weiterbildungen an - einfach bei seiner Hochschule erkundigen.
Eine gute Geschäftsidee allein reicht nicht aus, es kommt auf die Umsetzung, Marktsituation Zeitpunkt und andere Komponenten an. Die richtige Idee, zur richtigen Zeit ist, am richtigen Ort ist schon einmal ein guter Anfang. Noch besser ist es, wenn diese finanziell gefördert und auch umgesetzt wird. Darum: jede Möglichkeit und Hilfe, auch finanziell, in Anspruch nehmen, die sich bietet.
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