Verschiedene Studien der letzten Jahre legten offen, dass sich Kinder aus gleichgeschlechtlichen Familienverbänden im Wesentlichen nicht in ihrer Entwicklung von denen heterosexueller Eltern unterscheiden. Auch Jugendämter melden in mehreren Bundesländern positive Erfahrung mit homosexuellen Eltern. Dennoch herrscht Skepsis gegenüber dieser Familienform.
2009 legte die Bamberger Soziologin Marina Rupp im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Studie vor, die sich sehr positiv für die Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare ausspricht. Weiterhin wurde deutlich, dass die Regenbogenfamilie in Deutschland bei gut einem Promille aller Haushalte mit Kindern Realität ist und es daher weniger um die Frage geht, ob, sondern vielmehr wie die rechtliche Ausgestaltung dieser seltenen und dennoch nicht weg diskutierbaren Familienform aussehen soll.
Zwar ist es gleichgeschlechtlichen Partnern schon seit 2005 durch eine Anpassung der Stiefkindadoptions-Regelung möglich, sich das Sorgerecht für ein Kind zu teilen. Jedoch wurde dies im praktizierten Recht erst umgesetzt, als das Bundesverfassungsgericht 2010 die sozial-familiäre Realität explizit über die leibliche Elternschaft stellte. Ausgangspunkt war ein Fall, in dem eine Ko-Mutter das Kind ihrer Lebenspartnerin mit Zustimmung des Jugendamts und des Vaters adoptieren wollte, dies jedoch von einem Landesgericht abgelehnt wurde.
Echte Diskriminierung erfahren gleichgeschlechtliche Paare, wenn es um die Adoption eines fremden Kindes geht – ein derzeit in Deutschland nicht mögliches Verfahren. Homosexuelle Männer und Frauen können sich ausschließlich als Einzelpersonen um eine Adoption bewerben. Einerseits kommen in Deutschland auf jedes zur Adoption freigegebene Kind durchschnittlich 10 Bewerber. Die meisten davon sind Paare. Paare werden in Adoptionspraxis stark bevorzugt, weil zwei Erziehungsberechtigte und zwei Einkommen mehr Stabilität bieten. Andererseits müssen leibliche Eltern bei einer Adoption zustimmen und geben in der Regel der traditionellen Familie den Vorzug.
Zwar stimmt das Argument, dass Gegner des Adoptionsrechtes für Homosexuelle anbringen: Es ginge beim Adoptionsrecht nicht um das Wohl der Eltern, sondern ausschließlich um das Wohl des Kindes. Doch genau genommen verursacht die derzeitige rechtliche Lage eine gravierende Benachteiligung von Regenbogen-Kindern gegenüber Kindern mit heterosexuellen Eltern allein dadurch, dass sie häufig nur einen Erziehungsberechtigten haben. Zudem liegt die Vermutung nahe, dass gleichgeschlechtliche Paare, die sich um ein Kind bemühen einen sehr dringenden Kinderwunsch haben und sehr entschlossen handeln. Dies steht in krassem Gegensatz zu Fällen, in denen heterosexuelle Paare unüberlegt die Elternschaft antreten.
Bedingt durch den Gesetzeswirrwarr suchen homosexuelle Frauen und Männer nach kreativen Lösungen, ihre Elternschaft auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen. Ein Resultat dieser Versuche ist die queer family. In diesem Fall tun sich zwei homosexuelle Paare unterschiedlichen Geschlechts zusammen, um ein Kind zu zeugen und es gemeinsam groß zu ziehen. Das Kind wächst somit mit zwei leiblichen und zwei Ko-Eltern auf. Dieses Modell erinnert ein wenig an die Dreigenerationen-Familien, deren Vorteil war, dass Kinder im größeren Familienverband aufwuchsen und mehrere Bezugspersonen hatten.