Gleich mehreren Formen unerlaubter Zusammenarbeit machten sich die LKW-Herstellergiganten schuldig. Seit 1997 koordinierten sie die Herstellerpreise, erstellten einen gemeinsamen Zeitplan, wann Technologien zur Minderung schädlicher Emissionen eingeführt werden sollen und überlegten, wie sie die Kosten an ihre Kunden weitergeben könnten.
Jetzt hat die EU-Kommission hart durchgegriffen und eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht von rund 2,9 Milliarden Euro verhängt. Die höchste Geldbuße mit einer Milliarde muss der Daimler-Konzern tragen. Gegen Iveco, Volvo/Renault und DAF wurden Geldbußen zwischen 500 Millionen und 750 Millionen Euro verhängt.
Obwohl auch VW-Tochter MAN an den Absprachen beteiligt war, bleibt die Firma straffrei, denn sie hatte durch eine Selbstanzeige das Kartell erst aufgedeckt. Hausinterne Ermittler seien im Zuge der Aufarbeitung von Korruptionsvorwürfen auf die Kartelltätigkeit gestoßen, teilte das Handelsblatt mit. MAN sei einer Geldstrafe von 1,2 Milliarden Euro entgangen, ließ die Wettbewerbskommission verlauten. Doch durch die Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Kartells und die geltende Kronzeugenregelung, muss sich MAN zwar „schuldig im Sinne der Anklage“ fühlen, darüber hinaus aber nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Kronzeugenregelung besagt, dass derjenigen natürlichen Person (dies gilt auch für Unternehmen), die sich als erstes beim Bundeskartellamt selbst anzeigt und ein Kartell aufdeckt, das Bußgeld erlassen wird.
Warum Kartelle verboten sind
Kartelle sind Vereinbarungen zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen oder Organisationen, die eigentlich konkurrieren sollten. Bei der Kartellbildung kommen die Unternehmen zusammen und treffen gemeinsame Absprachen über Preisbildungen oder Produktionseinschränkungen. Desweiteren teilen sie Kunden oder ganze Märkte miteinander, arbeiten zusammen und verfälschen den Wettbewerb.
Die Kartellbildung ist in Europa illegal. Es herrscht das Prinzip der freien Marktwirtschaft wodurch ein vielgestaltiger Wettbewerb entstehen soll. Um die Fairness, gleichzeitig aber auch den Konkurrenzkampf zu gewährleisten, verbietet das Kartellrecht Absprachen zwischen den Marktteilnehmern. Doch immer wieder kommt es zu genau solchen, wobei der Endverbraucher jeweils am kürzeren Hebel sitzt.
Der Kaffee-Skandal
Die Kafferöster und -konkurrenten Tchibo, Melitta und Dallmayr waren acht Jahre lang dicke Freunde. Zwischen 2000 und 2008 sollen die sechs Geschäftsführer und Vertriebsleiter Absprachen zu Höhe, Umfang und Zeitpunkt von Preiserhöhungen getroffen haben. Allein zwischen Dezember 2004 und April 2005 gab es fünf einheitliche Preiserhöhungen. Für die 500-Gramm- Packung Kaffee wurde der Preis durchschnittlich um einen Euro angehoben und vom Lebensmittelhandel direkt weitergegeben. Am anderen Ende saßen die Verbraucher und mussten den Schaden ausbaden, denn laut Wettbewerbsbehörde zahlten sie jahrelang zu viel für ihren Kaffee. Das Bundeskartellamt kam den Kaffeeröstern auf die Schliche und verhängte eine Strafe in Höhe von 159,5 Millionen Euro.