VON JULIA ZETZ | 12.03.2012 15:25

Steuertricks für Studenten

Viele Studenten müssen neben dem Studium Geld verdienen. Sei es um die Miete fürs WG-Zimmer zu bezahlen oder um die Studiengebühren stemmen zu können. Bei einem Stundenlohn von manchmal nicht mehr als zehn Euro bleibt nach Abzug von Steuern nicht mehr viel übrig. UNI.DE zeigt, wie Studenten effektiv Steuern sparen können und wann unterm Strich mehr Geld übrig bleibt.

Wie viel darf ein Student verdienen?

Für unverheiratete Studenten gilt der Grundfreibetrag von 8.004 Euro im Jahr. Bis zu dieser Grenze müssen keine Steuern gezahlt werden. Wichtig hierbei: Es muss sich um einen Nebenjob, nicht um einen Mini-Job handeln. Verdient der Student neben dem Studium mehr, dann kann er am Jahresende eine Steuererklärung abgeben und darin Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen. Im besten Fall erhält man dann die bezahlte Lohnsteuer wieder vom Finanzamt erstattet. Übrigens: Wer ein Auslandspraktikum absolviert, der muss die Einnahmen daraus auch in Deutschland versteuern.

Wann ist das Bafög gefährdet?

Wer neben seinem Studium Bafög bezieht, der darf nur knapp 400 Euro hinzu verdienen. Übersteigt der Verdienst diese 400 Euro, so wird das Bafög entsprechend gekürzt. Sparen können Studenten aber, indem sie sich in der elterlichen Krankenversicherung mitversichern lassen.

Kosten des Studiums steuerlich geltend machen?

Grundsätzlich gilt: Kosten eines Erststudiums können nur als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro jährlich geltend gemacht werden. Wer danach noch ein Masterstudium dranhängt, der kann die Kosen als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Dies gilt aber nur für Studenten, die neben dem Studium auf Lohnsteuerkarte oder freiberuflich arbeiten. Eine Ausnahme für die Erststudiumsregel gilt für Studenten, die schon eine Ausbildung absolviert haben. Sie dürfen die Kosten auch als Werbungskosten geltend machen. Wer die Ausgaben für sein Studium später bei der Steuererklärung ansetzen möchte, der hat die Möglichkeit sogenannte vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage N geltend zu machen.

Was genau sind Werbungskosten?

Als Werbungskosten können geltend gemacht werden: Studien-, Schul- und Lehrgangsgebühren, Fachbücher, Computer, Schreibtisch, Bücherregal und andere Arbeitsmittel. Des Weiteren haben Studenten die Möglichkeit einen Verpflegungsmehraufwand, die Kosten für auswertige Unterbringung und unter Umständen ein Arbeitszimmer anzusetzen. Besonders ergiebig sind Fahrten zu einer Lerngruppe. Hierbei sollte aber eine detaillierte Aufzeichnung der einzelnen Fahrten vorliegen.

Kranken- und Sozialversicherung

Grundsätzlich gilt: Nur wer wöchentlich weniger als 20 Stunden arbeitet, der hat in der Krankenversicherung den Status eines Studenten. In der Familie können sich Studenten versichern, die nicht älter als 25 Jahre sind und monatlich nicht mehr als 375 Euro als Angestellter oder 400 Euro als Minijobber verdienen. Wer als Werkstudent arbeitet, der muss neben der Lohn- und Kirchensteuer auch noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Abgaben für Arbeitslosen- und Krankenversicherung entfallen.

Wer sich ein bisschen mit den deutschen Steuergesetzen auseinander setzt, der kann auch als Student einige hundert Euro im Jahr Steuern sparen.