VON MAXIMILIAN REICHLIN | 20.12.2013 13:54
Gentechnik im Essen – Über Kennzeichnungspflicht und Anbauzulassungen
Die umstrittene Gentechnik und die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist in Deutschland seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Eigentlich sollte es das nicht mehr sein: Zumindest CSU und SPD waren in den Koalitionsverhandlungen für ein striktes generelles Gentechnik-Verbot, trotzdem ist dieses Verbot nicht in den Koalitionsvertrag eingegangen. Wie ist die aktuelle rechtliche Lage zum Thema „Gentechnik“ und wie könnte die zukünftige Entwicklung aussehen? UNI.DE hat sich umgehört.
Eine aktuelle Diskussion bringt das Thema „Gentechnik“ wieder auf den politischen Tisch: Die Anbauzulassung für die Maissorte „1507“, die gentechnisch so verändert wurde, dass sie ein besonderes Insektizid natürlich bildet und gegen Unkrautvernichtungsmittel immun ist. Bereits 2009 hatte die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten die Anbauzulassung zur Entscheidung vorgelegt, diese konnten sich nicht mit Mehrheit einigen. Das Verfahren ruhte, bis der Herstellerkonzern Pionieer klagte und recht bekam. Nun zwingt der europäische Gerichtshof die Mitgliedsstaaten zu einer Entscheidung bis Februar 2014. Im Frühjahr könnte die Zulassung dann bereits erfolgen.
Immer Ärger mit der EFSA
Über die Kritik an der Behörde für Lebensmittelsicherheit
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Transatlantische Freihandelszone
Gemeinsamer Handel mit geminsamen Standards?
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In Deutschland werden Fragen der Gentechnik durch das 1990 erlassene Gentechnikgesetz geregelt, das sich vor allem mit den Sicherheitseinstufungen und den Genehmigungsvoraussetzungen für gentechnisch veränderte Organismen (kurz: GVO) befasst. Gilt etwa eine gentechnisch veränderte Pflanze als unbedenklich für die menschliche Gesundheit, darf sie in Deutschland auch angebaut und verkauft werden, unterliegt allerdings der Kennzeichnungspflicht. Auf Europaebene existiert zudem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (kurz: EFSA), die neue Produkte der Gentechnik-Industrie prüft und deren Risikofaktor bewertet. Das letzte Wort haben dann aber immer die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten.
Gerade in Deutschland gibt es allerdings starke Kritik an der Gentechnik. So steht etwa die EFSA immer wieder unter dem Vorwurf der mangelnden Unabhängigkeit: Die Gutachten der Behörde würden demnach von den Herstellerkonzernen selbst verfasst oder zumindest beeinflusst. Kritik besteht auch an der deutschen Kennzeichnungspflicht. So müssen GVO nur dann eindeutig gekennzeichnet sein, wenn sie als Lebensmittel vertrieben werden. Werden sie als Futtermittel, etwa in der Tierzucht, vertrieben, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Wegen der anhaltenden Kritik an diesen unklaren Gesetzeslagen haben sich auch CSU und SPD in den kürzlich abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen
für ein generelles Gentechnik-Verbot stark gemacht. Die Parteien konnten sich allerdings offenbar nicht gegen die CDU durchsetzen, denn ein solches Verbot
fehlt im beschlossenen Koalitionsvertrag.
Und auch auf globaler Ebene wird
der Kampf um die Gentechnik weiter ausgefochten. In der aktuellen Verhandlungsphase des
Transatlantischen Freihandelsabkommens (kurz: TTIP) zwischen den USA und der EU machen sich unter anderem die Vertreter der Gentechnik-Industrie, etwa der Konzern Monsanto, stark für eine Aufhebung der Kennzeichnungspflicht für GVO. Grund: Solche Kennzeichnungen zählten zu sogenannten „Handelshemmnissen“, die durch das neue Handelsabkommen abgeschafft werden sollen. Kommt das Abkommen mit diesem Entschluss in Washington zu Stande, wird es für den EU-Verbraucher schwierig bis unmöglich, gentechnisch-veränderte Lebensmittel zu erkennen, ein Zustand, vor dem kritische Vereine und Institutionen warnen.
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