VON MAXIMILIAN REICHLIN | 25.02.2014 14:34

In Ihrem Land frei verfügbar - GEMA-freie Musik und was man damit machen kann

Deutsche Nutzer der Video-Plattform YouTube kennen das Phänomen zu Genüge: Ein Musikstück oder Song hat keine Freigabe von der GEMA erhalten und kann deswegen nicht ohne Weiteres im Internet angehört werden. Doch es geht auch anders. Anbieter GEMA-freier Musik werden immer beliebter und ermöglichen es, Musik ihrer Künstler kostenlos und legal online anzuhören oder herunterzuladen. Wie funktioniert GEMA-freie Musik? Was ist die GEMA eigentlich und welche Aufgaben hat sie? UNI.DE hat sich umgehört.


Anbieter GEMA-freier Musik vermehren sich rasend schnell im Netz und werden sowohl bei den Nutzern als auch bei Künstlern immer beliebter. Musiker, die ihre Musik schnell verbreiten und bekannt machen wollen, haben damit die Möglichkeit, auch ohne teure Manager und Agenten eine Fan-Gemeinde zu etablieren, Musikliebhaber dagegen freuen sich über die kostenfreie Musik. Plattformen wie opsound, Ende.tv oder musopen ermutigen ihre Nutzer dazu, Songs gratis herunterzuladen, weiter zu verbreiten und sogar zu verändern oder in ihr eigenes kreatives Projekt einzubinden.

Das Urheberrecht

Das funktioniert, weil die beteiligten Künstler ihre Kompositionen unter einer sogenannten Creative-Common-Lizenz veröffentlicht. Sie können dann selbst entscheiden, was genau mit ihrer Musik gemacht werden darf oder nicht, ob sie etwa kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden kann, ob sie bearbeitet oder kommerziell genutzt werden darf, und so weiter. Verständlicherweise warnt die GEMA vor solchen freien Lizenzen, denn wenn ein Song unter einer solchen veröffentlicht wird, wird er der Öffentlichkeit endgültig zur freien Verfügung gestellt, selbst wenn der Künstler im Nachhinein Mitglied der GEMA werden sollte.

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Aufgabe hat, die Rechte von Musikern zu schützen. Im Grunde ist es eine Inkasso-Gesellschaft. Sie verkauft die Rechte zur Wiedergabe der Musikstücke weiter und beteiligt die angemeldeten Künstler an den entstandenen Gewinnen. Wer ein Musikstück also zu einem bestimmten Anlass spielen möchte, tritt an die GEMA heran, erwirbt die Rechte und kann dann den betreffenden Song legal laufen lassen. Das betrifft nicht nur Musikanbieter wie Clubs oder Diskotheken, sondern beispielsweise auch Unternehmen, die in ihren Geschäftsräumen Musik abspielen wollen.

Allerdings geht es auch anders, denn nicht alle Wege führen einen Musiker unbedingt zur GEMA. Die Künstler können sich jederzeit auch entscheiden, die Rechte für ihre Musik selbst zu verwalten. Die Vorteile dieser Selbstverwaltung sind ganz klar: Alle Einnahmen für den Verkauf der Musikrechte gehen dann zu einhundert Prozent an den Musiker. Dafür muss der entsprechende Künstler dann auch den Aufwand der Selbstverwaltung tragen. Er macht nun GEMA-freie Musik, was bedeutet, dass die GEMA für die Wiedergabe dieser Stücke keine Gebühren verlangen kann. Das bedeutet allerdings nicht, dass seine Musikstücke jederzeit von jedem beliebig erworben oder genutzt werden darf. Dafür wäre eine freie CC-Lizenz nötig, denn nur mit einer solchen kann die Musik auch kostenlos im Internet angeboten und zur Nutzung freigestellt werden.

Andere Internetfirmen sehen sich wegen der GEMA immer wieder mit Problemen konfrontiert. Die Video-Plattform YouTube etwa kann Musikinhalte von GEMA-Künstlern nicht ohne Weiteres verbreiten. So kommt es zum oft nervenaufreibenden Hinweistext: „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar.“ Da YouTube und die GEMA sich über die Vergütung für die Nutzung der Rechte auf der Plattform nicht einigen können, werden immer mehr Videos mit GEMA-pflichtigen Inhalten von den Betreibern gesperrt. Zwischen den Parteien läuft deswegen bereits seit 2009 ein Rechtsstreit. Die Anbieter freier Musik dagegen haben solche Probleme selten.