VON JULIA ZETZ | 02.05.2012 10:20

Die Macht der Medien

Die Pressefreiheit ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Aber wie viel Freiheit genießt sie wirklich? Wo sind ihre Grenzen?


Artikel fünf des Grundgesetztes besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Die Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht das in der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ im Jahr 1950 durch den Europarat entworfen wurde.

Macht – nicht nur eine Fähigkeit

Sie hat eine doppelte Funktion: Sie dient jedem einzelnen Menschen dazu, seine eigene Persönlichkeit zu entwickeln. Die Meinungsfreiheit ermöglicht einen Austausch mit anderen Menschen, ohne dafür bestraft zu werden. Es ist dabei ganz egal, ob die Meinung dabei sinnvoll ist oder nicht. Jeder Mensch hat das Recht, zu sagen was er denkt und fühlt. Das darf er in Bildern, Texten oder im Gespräch zum Ausdruck bringen.

Die Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist vor allem für Journalisten notwendig, denn sie erlaubt jedem, journalistisch tätig zu sein. Dem Staat ist es verboten in die Medien einzugreifen und sie zu beeinflussen, vielmehr muss er dafür sorgen, dass Medien bestehen können. Ganz egal wie zweifelhaft ein journalistischer Beitrag auch ist, eine Zensur ist verboten.

Jedoch gibt es auch Schranken für die Meinungs- und Pressefreiheit. Nationalsozialistische Propaganda ist ebenso verboten, wie Eingriffe in die persönliche Ehre oder Inhalte, die den Jugendschutz verletzen.

Macht durch Meinungsbildung

Die Verbreitung der Massenmedien bringt einen Einschnitt mit sich: den Rückgang der Meinungsbildung. Die Medien werden von einer kleinen Gruppe von Medienkonzernen regiert, die im weltweiten Nachrichtengeschäft mitwirken. Der Bürger bekommt häufig nur das zu lesen, hören oder zu sehen, was er lesen, hören oder sehen soll. Diese Einschränkung der freien Meinungsbildung ist konträr zum Grundgesetz. Ein Beispiel ist die Banken- und Finanzkrise: hier bekam der Bürger zuerst nur die Informationen, die von der Regierung freigegeben wurden. Detaillierte Informationen gingen erst viel später an die Öffentlichkeit.

Meinungs- und Pressefreiheit unterliegen heute mehr denn je politischen Entwicklungen. Wer sich eine eigene Meinung über Geschehnisse bilden möchte, der ist gut beraten, wenn er auch mal einen Blick auf kleine Medien wirft, diese sind meistens nicht von einer Zensur durch die Regierung eingeschränkt.