VON MELANIE KLÄGER
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18.05.2012 14:33
Die Macht der Wenigen – Ratingagenturen
Drei Ratingagenturen, Moody´s, Fitch Ratings und Standard and Poor´s haben momentan das Alleinmonopol zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten. Welche Konsequenzen bringt diese Alleinherrschaft mit sich und welche Alternativen für Europa sind möglich?
Unter Ratingagenturen werden private, gewinnorientierte Unternehmen verstanden, die gewerbsmäßig die Bonität von Unternehmen, Staaten und ihren Gebietskörperschaften bewerten. Bewertet wird nach einem Ratingcode von AAA (hohe Kreditwürdigkeit) bis D (nicht rückzahlungsfähig). Durch dieses System wird Investoren eine Orientierung gegeben und macht es Schuldnern dementsprechend schwer oder leicht sich Geld zu leihen.
Entstanden sind die Ratingagenturen im Zuge des Ausbaus der Eisenbahnlinien in der USA. Da die Banken die Kredite nicht alleine schultern konnten, begannen Unternehmen mit der Ausgabe von Anleihen. Um für die Investoren hierfür Sicherheiten zu schaffen begann John Moody ein systematisches Rating der Eisenbahngesellschaften zu entwerfen.
Doch durch die Immobilienkrise in den USA sind die drei großen Ratingagenturen schwer in Kritik geraten, da sie hochriskante Papiere zu lange als sichere Anlagen einstuften und ihnen dadurch zumindest eine Mitschuld an der Krise gegeben werden konnte. Diese Fehleinschätzungen hingen und hängen auch heute noch damit zusammen, dass die in Auftrag gegebenen Ratings teilweise von den Firmen und auch Staaten selbst bezahlt werden.
Zudem ist das Bewertungssystem selbst wenig transparent, da die Agenturen wenig Auskunft darüber geben, nach welchen Kriterien die Bewertung genau erfolgt.
Macht vs. Gemeinwohl
der Lobbyismus in Deutschland besitzt mehr Macht, als man auf den ersten Blick wahrnimmt.
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Doch die großen Ratingagenturen trugen nicht nur zur US-Immobilienkrise bei, sondern nahmen durch die Herabstufung vieler
Euro-Länder auch Einfluss auf die europäische Finanzkrise.
Um dieser Vorherrschaft der amerikanischen Agenturen entgegenzuwirken, wurde als Gegenpol ein Modell einer europäischen Ratingagentur entworfen. Der entscheidende Unterschied hierbei ist, dass die Investoren für die Ratings zahlen sollen und nicht mehr die zu bewertenden Unternehmen oder Staaten. Somit ist kein Anreiz mehr vorhanden, durch gute Noten weitere Aufträge zu sichern. Die europäische Ratingagentur soll auch nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern stattdessen als Stiftungsmodell fungieren. In diesem Punkt liegt auch das aktuelle Problem: Es fehlen Investoren, die bereit sind in dieses Projekt zu investieren. Von den angesetzten 300 Millionen Startkapital sind momentan etwa
130 Millionen vorhanden. Diese sollen nun ausreichen um einen Start noch in diesem Jahr zu ermöglichen.
Ratingagenturen bewegen sich immer auf einem schmalen Grat zwischen Gewinnorientierung und objektiver Bewertung. Ob die neue europäische Agentur diesen Widerspruch auflösen kann, wird die nahe Zukunft zeigen.
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Seite mit einem Video verlinkt wird, in dem uns eine freundliche Dame dazu bewegen möchte, eine Petition zu zeichnen, die den Menschen auch weiterhin den Zugang zu alternativen Heilverfahren sicherstellen soll. Eine EU Verordnung mit der Nummer 1924/2006/CE soll in Kraft treten und die Zulassungsvoraussetzungen für alternative Heilmittel erschweren.
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Die „Anti-Terror-Datei“ vereint Datenbanken der deutschen Polizeibehörden und der Geheimdienste und verwischt so das Trennungsgebot zwischen beiden Institutionen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat dies jetzt nur bedingt als verfassungswidrig zurückgewiesen – das zugrundeliegende Gesetz bleibt ein gefährlicher Eingriff in die Grundrechte jedes Menschen.
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Was vom Tag bleibt: Alles nur Zufall oder wie weit können wir statistischen Vorhersagen trauen?
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Ich möchte in diesem Text, aufbauend auf Taleb`s Thesen, für ein selbstbestimmteres Handeln und einen alternativen Blick auf die Welt plädieren.
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Bereits im November vergangen Jahres hat Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zum sogenannten "Hochschulzukunftsgesetz" auf den Weg gebracht. Als federführend gilt Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD), die mit dem 355 Seiten starken Papier gewissermaßen einen Gegenentwurf zum unter ihrem Vorgänger Andreas Pinkwart (FDP) entstandenen "Hochschulfreiheitsgesetz" verfasst hat.
Das aktuell geltende Gesetz steht für eine Autonomisierung der Universitäten von der Regierung, der jetzt vorliegende Entwurf für eine Art Rückeroberung der Kontrolle durch die Politik. Die Meinungen über diese "Reformreform" gehen indes weit auseinander.
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