VON DAVID SEITZ | 15.03.2012 16:52
Harte Zeiten für BAföG-Geförderte – Teilerlass-Regelung fällt Ende 2012 weg
Seit über 40 Jahren unterstützt der Staat Studenten und Azubis finanziell mit BAföG – ein Darlehen, das während der Ausbildungsphase bereitgestellt wird. Die Hälfte des Darlehens gilt dabei in der Regel als Zuschuss, muss also nicht zurück gezahlt werden. Zusätzlich gab es bisher Sonderregelungen, die gute Leistungen während der Ausbildung oder dem Studium belohnten, sodass ein weiterer Teil der Schulden erlassen wurde. Ende des Jahres ändert sich diese Regelung jedoch: Der Anspruch auf einen Teilerlass des Darlehens nach Abschluss des Studiums fällt weg. Das bedeutet im Klartext: Wer sein Studium nicht bis 2012 beendet hat keine Chance mehr aus guten Noten und einem zügigen Studium finanziellen Profit zu schlagen.
Hilfe für finanziell Schwache
Studieren ist teuer. Nach Informationen des Instituts der Deutschen Wirtschaft kostet ein Studium je nach Fach und Ort zwischen 38.000 und 65.000 Euro – eine beträchtliche Summe, die besonders für Kinder aus finanziell schwächeren Familien nur schwer zu stämmen ist. Um dennoch eine zumindest annährende Gleichheit der Bildungschancen herzustellen, führte die Bundesregierung unter Willy Brandt im Jahr 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz ein. Viele Studenten und Azubis haben seither einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung des Staates. Ein Recht auf Förderung mit BAföG ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, es hängt ab von Staatsangehörigkeit, Alter, Leistung und anderen Faktoren.
Recht auf BAföG hat generell jeder, der sich im Sinne des Deutschen Grundgesetzes "Deutscher Staatsbürger" nennen darf. Es muss darüberhinaus erkennbar sein, dass der Empfänger der Förderung in der Lage ist, sein Studium oder seine Ausbildung erfolgreich zu beenden. Bei Beginn des Ausbildungsabschnittes, zu dem die Förderung beantragt wird, darf ein Student sein 35. Lebensjahr, ein Azubi sein 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sonst verfällt der Anspruch auf Förderung der Ausbidlung.
Teilerlass noch bis Ende des Jahres
Auch die Höhe der monatlichen Förderung hängt mit einer Vielzahl von Faktoren zusammen. Entscheidend ist, ob der Geförderte noch bei seinen Eltern wohnt, die Art der Ausbildung, sein eigenes Einkommen und das der Eltern. Mit dem BAföG-Rechner kann man den Betrag ausrechnen, der einem zusteht. Der liegt in der Regel zwischen 400 und 648 Euro monatlich, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich hoch.
Als die Bundesregierung die Ausbildungsförderung 1971 einführte, durfte ein Student noch die gesamte Förderungssumme behalten. Das ist jedoch schon lange nicht mehr der Fall. BAföG zu beziehen, bedeutet also auch, sich darüber im Klaren zu sein, dass nach Ende der Förderung eine Rückzahlung erfolgen muss – 50% der Summe sind fällig. Dabei ist die Darlehensschuld jedoch auf 10.000 Euro begrenzt. Der Ansporn, sich durch gute Leistungen einen Teilerlass zu verdienen und so eine Menge Geld sparen zu können, existiert nur noch bis Ende 2012. Auszubildende und Studenten, die ihre Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember dieses Jahres absolviert haben und zu den besten 30% der Prüflinge gehören, können noch den Teilerlass beantragen – er beträgt 25% der Gesamtsumme, wenn der Abschluss innerhalb der festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt wird. Erfolgt der Abschluss erst ein Jahr nach Ende der Höchstdauer, schrumpft der Anspruch des Studenten auf 15% Teilerlass, danach verfällt er. Wer die Ausbildung vor der Höchstdauer beendet kann mit einer Teilerlass-Pauschalen von bis zu 2560 Euro rechnen. Wichtig: Einen Teilerlass gab und gibt es nie automatisch, sondern immer nur auf Antrag. Den muss der Student innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückzahlungsbescheides stellen. Die Rückzahlung beginnt im Normalfall fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer und erfolgt in vierteljährlichen Raten von 315 Euro.
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