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Plaudertaschen risikieren ihren Job

Schweigen ist Gold - dieser Grundsatz gilt besonders in der Arbeitswelt. Denn Plaudertaschen, die Betriebsgeheimnisse verraten, riskieren ihren Job. Die Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag soll die Beschäftigten an ihre Verpflichtung erinnern.

"Zwar sind die Mitarbeiter auch ohne sie zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt die Kölner Rechtsanwältin Sonja Riedemann. Die Verschwiegenheitsklausel diene hauptsächlich als Information für die Mitarbeiter. "Der Vorteil ist, wenn sie im Vertrag steht, wird sie auch noch mal gelesen", sagt die Arbeitsrechtsexpertin. Zudem ist es möglich, diese Pflicht zu erweitern oder sogar mit einer Vertragsstrafe zu verbinden.

Auftragslage und Produktionsverfahren sind geheim

Eine Formulierung könnte beispielsweise so lauten: "Der Arbeitnehmer darf ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt gewordene Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse weder weitergeben noch sonst für sich verwerten." Unter Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen versteht man alle Tatsachen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.

"Dazu zählen beispielsweise Kalkulationsgrundlagen, Produktionsverfahren, technisches Know-how, Auftragslage und Rabatte für Kunden", erläutert Sonja Riedemann. Ihrer Erfahrung nach ist die Verschwiegenheitsklausel abhängig von der Branche Bestandteil des Arbeitsvertrages. Für Bäckereiverkäufer komme sie kaum vor, eher im medizinisch-pharmazeutischen oder im Automobilbereich - eben dort, wo Innovationen das Überleben eines Unternehmens sichern.

Trend geht zur Verschwiegenheitsklausel

"Die Verschwiegenheitsklausel ist sicherlich ein Trend der Zukunft", wertet Michael W. Felser, auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus Brühl. Studien zeigten nämlich, dass Mitarbeiter ihrem Arbeitgeber gegenüber illoyaler werden. Bei Menschen, die lebenslang einer Firma angehörten, entwickelte sich Loyalität zum Betrieb fast wie von selbst. "Treue ist heute angesichts unsicherer Arbeitsplätze nicht mehr so selbstverständlich, deshalb weisen immer mehr Unternehmen gesondert auf die Verschwiegenheitsverpflichtung hin", sagt Felser.

Auch Bestandteile des Arbeitsvertrages können geheim sein, beispielsweise die Höhe des Gehalts. "Damit unterschiedliche Gehälter nicht für Zwietracht unter den Mitarbeitern sorgen, verpflichten manche Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über dieses Detail", so Riedemann. Gegenüber einem neuen Arbeitgeber sollte es jedoch kein Problem sein, das Gehalt zu nennen. Dies sei schließlich in Verhandlungen über die zukünftige Vergütungshöhe so üblich und bleibt vertraulich.

Geld- oder Haftstrafe bei Schädigung des Arbeitsgebers

Wer trotzdem leichtfertig mit sensiblen Informationen umgeht, muss mit dem Verlust seines Jobs und Schlimmerem rechnen. Bei minder schweren Fällen kommen die Arbeitnehmer noch mit einer Abmahnung davon, ist das Vergehen gravierender, droht die fristlose Kündigung. Zusätzlich können eine Strafanzeige und Schadensersatzforderungen auf die Beschäftigten zukommen.

"Das gilt auch noch nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses", erklärt Michael W. Felser. Erst im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof, dass die Mitnahme von Kundenlisten bei einem Jobwechsel strafbar ist, selbst wenn sich die Daten auf einem privaten PC befinden (AZ: I ZR 119/00). Wurde im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart, muss diese zusätzlich bezahlt werden.

Wettbewerbsverbot nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen

Zu streng darf eine Verschwiegenheitsklausel für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb jedoch nicht sein. Der Mitarbeiter muss seinen Beruf weiter ausüben können. Ist das nicht möglich, handelt es sich praktisch um ein Wettbewerbsverbot, das nur für zwei Jahre im Arbeitsvertrag vereinbart werden kann und für das der ehemalige Arbeitgeber Teile des Gehalts weiter zahlen muss.

Es kommt auch nicht darauf an, ob etwas mündlich oder schriftlich verraten wird. Der einzige Unterschied liegt in der Nachweisbarkeit des Vertrauensbruchs vor einem Arbeitsgericht. Werden Interna weitererzählt, ist es schwieriger nachzuweisen, wie eine vertrauliche Information nach außen gesickert ist, weil die Beweismittel fehlen.

Auch vermeintlich harmlose Geschichten nicht verbreiten

Schriftliche Beweise für einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung finden sich hingegen leichter, als Mitarbeiter annehmen. "Auch E-Mails, die über einen privaten Account am Firmenrechner verschickt wurden, lassen sich auf der Festplatte rekonstruieren", berichtet Riedemann. Und auch die Pfiffigsten vergäßen schon mal, verräterische SMS vom Diensthandy zu löschen.

Tipp des Rechtsexperten Felser: Weder im Kollegen - noch im Bekanntenkreis sollten sensible Details hinter vorgehaltener Hand preisgegeben werden. Auch wenn es sich um eine vermeintlich harmlose Geschichte handelt, ist es besser, sie nicht zu verbreiten, wenn man an seiner Stelle hängt.

VON MIRJAM FRITZSCHE MONSTER.DE

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