Job & Karriere

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Bewerben nach der Kündigung

Für eine Kündigung kann es eine ganze Menge von Gründen geben. Aber wie verkauft man den Rauswurf beim nächsten Bewerbungsgespräch?

Eine Kündigung ist kein Grund, die eigene Karriere abzuschreiben, sagt Helga Krausser-Raether, Personalberaterin aus Frankfurt am Main. Im Gegenteil. "Man fängt mit der neuen Stelle neu an", sagt sie. Wichtig sei, das Ende eines Arbeitsverhältnisses auch als Chance zu begreifen. Schlechte Leistungen oder permanente Verspätungen verweisen nicht unbedingt auf die Inkompetenz eines Arbeitnehmers. Sie können auch mit der Unzufriedenheit an einem Arbeitsplatz zusammenhängen. "Man kann in drei Firmen versagen, in der vierten blüht man auf", bestätigt Jürgen Hesse, Karrierecoach und Gründer des Büros für Berufsstrategie in Berlin. Bevor ein Bewerber aber die Ärmel hochkrempelt und im Bewerbungsmarathon startet, gilt es, Vergangenes Revue passieren zu lassen und das eigene Verhalten unter die Lupe zu nehmen. "Man muss auf jeden Fall kritisch reflektieren, wie es dazu kommen konnte", sagt Helga Krausser-Raether. Nur so erkenne man, was man wirklich will und vermeidet, sich erneut auf einen Job zu bewerben, der nicht zu einem passt.

Wenn die Chemie nicht stimmt

Weil die Chemie mit dem Chef nicht stimmt, weil man mit der Art des Mitarbeiters nicht klarkommt, weil man sich mit dem Vorgesetzten nicht auf eine Linie einigen kann - all diese Gründe können zu einer Trennung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen. "Allerdings sieht es im Zeugnis immer besser aus, wenn man selbst gekündigt hat, als wenn man gekündigt wird", sagt Hesse. So viel Wohlwollen sollte auf Seiten des Zeugnisschreibers immer noch vorhanden sein. Eine entsprechende Formulierung vermeide im nächsten Vorstellungsgespräch die unangenehme Frage nach dem Kündigungsgrund und wende die Gefahr von dem Bewerber ab, von vornherein "aussortiert" zu werden, weil er als inkompetent erscheint.

Auch die Gerichte fordern, dass ein Arbeitnehmer weiter vorankommen können muss. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) muss das Zeugnis mit Wohlwollen im Interesse des Mitarbeiters erstellt werden. Aber: es darf gleichzeitig nicht dem obersten Grundsatz der Wahrheitspflicht zuwider laufen. "Drei Kriterien sind wichtig: die wahrheitsgemäße, nach sachlichen Maßstäben ausgerichtete und nachprüfbare Gesamtbewertung." Dennoch: "Wohlwollen wird dadurch unterlaufen, dass es positiv klingende Formulierungen gibt, die in Wahrheit eine Ohrfeige sind", sagt Hesse.

Gut ist nicht immer, was gut klingt

Vorgesetzte bedienen sich bei der Ausstellung eines Zeugnisses mitunter ganz eigener Tricks: "Als man mir kündigte, fehlte mehr oder weniger der gesamte Schlussabsatz", erzählt Ralf Korn* aus München. "Man dankte lediglich für die Mitarbeit, das war's", erinnert er sich. Dies sei eine klare Ansage des Arbeitgebers, sind die Experten einig. Mit dem Weglassen der Bedauernsformeln fordern die Unternehmen den kritischen Blick potenzieller neuer Arbeitgeber geradezu heraus.

"Insgesamt gibt es zwar für das Ausstellen von Schlussformeln keinen rechtlich zwingenden Anspruch", sagt Krausser-Raether. Dennoch sprechen diese fehlenden Sätze eine deutliche Sprache: Es gibt keinen Grund den Weggang des Mitarbeiters in irgendeiner Form zu beklagen und ihm für die Zukunft alles Gute zu wünschen.

Gepflogenheiten beachten

Wer also, trotz eines schwierigen Zeugnisses und anstrengender Arbeitsverhältnisse, erneut das Abenteuer Bewerbung in Angriff nimmt, sollte einige Gepflogenheiten beachten. "Man sollte nicht die alten Probleme als erstes auf den Tisch legen, sondern sich von der Schokoladenseite präsentieren", sagt Hesse. Werde man in einem Vorstellungsgespräch auf die vorherige Arbeitssituation angesprochen, sollte man vorbereitet sein: "Man sollte etwas dazu sagen, ohne sich um Kopf und Kragen zu reden", sagt Hesse.

Eine Lüge sollte nicht gleich am Beginn eines potenziellen neuen Arbeitsverhältnisses stehen, aber "man muss den Kündigungsgrund auch nicht klar benennen". Man habe sich von dem Unternehmen getrennt, weil man keine Entwicklungschancen mehr sah - das sei etwa eine logische Erklärung.

Kündigung nicht im Anschreiben thematisieren

Im Anschreiben hat die Auflösungs-Geschichte allerdings nichts zu suchen. Aus einer gewissen Verunsicherung heraus glauben die meisten Leute, sie müssten sich und ihre Leistungen dort rechtfertigen. Das stimmt so nicht, sagt Hesse. "Wenn dagegen ein Zeugnis fehlt oder schlecht ausgefallen ist, kann man das kommentieren."

Sich souverän zu verhalten gilt auch, wenn ein neuer Arbeitgeber ankündigt, er werde sich mal mit dem alten unterhalten. "Das ist ein alter Erziehungstrick - die Mama schaut einen scharf an, das schlechte Gewissen ist da und man gibt alles zu." Dennoch sei verständlich, dass sich ein Arbeitgeber gegen einen schwierigen Menschen mit lauter problematischen Zeugnissen schützen will. "Bei vielen Kandidaten suche ich mir dann einen aus, bei dem ich ein besseres Gefühl habe", sagt Hesse. Und dennoch müsse man in einem Vorstellungsgespräch nicht sitzen wie das Lamm auf der Schlachtbank: "Der Arbeitgeber hat sicherlich auch schon Arbeitnehmer verschlissen und wird darüber den Mantel des Schweigens legen."

*Name von der Redaktion geändert

VON Verena Wolff MONSTER.DE

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