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Checkliste: Richtiges Zeitarbeitsunternehmen finden

Es gibt immer mehr Stellenangebote für Zeitarbeit. Doch wie findet man das richtige Unternehmen? Unsere Checkliste hilft.

Seit die Konjunktur wieder anzieht, wächst die Zeitarbeitsbranche rasant. Nach den Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln gab es im Juni 2010 rund 826.000 Zeitarbeitnehmer in Deutschland – ungefähr so viele wie im Juli 2008, der bisherigen Höchstmarke. Angeblich findet derzeit jede dritte Einstellung in der Zeitarbeitsbranche statt. Doch welches Unternehmen passt am besten zu einem?

Welche Zeitarbeitsunternehmen gibt es in Wohnortnähe?

Wer sich bei einem Zeitarbeitsunternehmen bewerben will, zieht dafür gewöhnlich nicht um. Also muss man sich bei seiner Suche auf die Region beschränken, in der man lebt. Laut Bundesagentur für Arbeit gab es Ende Dezember 2009 in Deutschland 23.400 Verleihbetriebe. Natürlich sind darunter auch viele Tochterunternehmen, die zur gleichen Holding gehören. Trotzdem ist die Auswahl am eigenen Wohnort womöglich größer als man denkt, denn es gibt eben nicht nur die vier, fünf bekanntesten Namen.

Wie unterscheidet sich die Bezahlung?

Es gibt Zeitarbeitsbranchenverbände, die mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, und es gibt Branchenverbände, die einen Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP) abgeschlossen haben. Neben den Flächentarifverträgen existieren in einzelnen Fällen auch Haustarifverträge.

Folgende vier Flächentarife prägen jedoch das Bild der Branche:

Die beiden Verträge, die der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) beziehungsweise der Bundesverband Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (BZA) mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt haben, sowie die beiden Verträge, die der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleistungen (AMP) beziehungsweise der Arbeitgeberverband Qualifizierter Personaldienstleister Mercedarius, mit der CGZP abgeschlossen haben. Die DGB-Tarifverträge gelten als arbeitnehmerfreundlicher als die CGZP-Verträge. Neben der Höhe der Bezahlung gibt es in den Verträgen zum Beispiel auch Unterschiede bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder bei der Zahl der Urlaubstage.

Prinzipiell gilt: Zeitarbeitnehmer dürfen für die gleiche Arbeit nicht schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen von der Stammbelegschaft. Besteht jedoch ein gültiger Tarifvertrag für die Zeitarbeitnehmer – nach Aussagen des Branchenverbands BZA trifft dies auf rund drei Viertel aller Zeitarbeitsverhältnisse zu – dürfen die Zeitarbeitsunternehmen vom Grundsatz des "Equal Pay" abweichen. Umgekehrt heißt das aber auch: Ist das Zeitarbeitsunternehmen nicht tarifgebunden, muss es den Grundsatz des "Equal Pay" befolgen.

Hat das Zeitarbeitsunternehmen stabile Kundenkontakte?

Während manche Zeitarbeitsunternehmen an Standorten schon lange etabliert sind, ist die Niederlassungspolitik anderer eher kurzlebig angelegt. Da Leiharbeit aber zunehmend eine strategische Bedeutung für die Entleihbetriebe bekommt, sind sie an einer dauerhaften Partnerschaft mit dem Zeitarbeitsunternehmen ihrer Wahl interessiert. Eine "Standorttreue" des Zeitarbeitsunternehmen kann sich daher auch für den Zeitarbeitnehmer auszahlen: Läuft die Konjunktur rund, kann er mit kontinuierlichen Einsätzen rechnen und muss womöglich seltener den Entleihbetrieb wechseln.

Wen vermittelt das Zeitarbeitsunternehmen häufig?

Jedes Zeitarbeitsunternehmen hat sich auf bestimmte Branchen und Berufsgruppen spezialisiert: etwa kaufmännische oder gewerbliche Fachkräfte, Akademiker oder ungelernte Arbeitnehmer. Wer nicht zum Versuchskaninchen mutieren möchte, sollte sich daher ein Zeitarbeitsunternehmen aussuchen, das sich mit dem Berufs- und Tätigkeitsprofil des Bewerbers auskennt und Leiharbeitnehmer mit dieser Qualifikation schon oft erfolgreich vermittelt hat.

Wie legt das Zeitarbeitsunternehmen den Einsatzort fest?

Wie in jedem Arbeitsverhältnis regelt der Arbeitsvertrag das Einsatzgebiet des Mitarbeiters. Ein Zeitarbeitsunternehmen kann dort zum Beispiel den Großraum Frankfurt festschreiben – oder eben ganz Deutschland. Signalisiert das Zeitarbeitsunternehmen in diesem Punkt Verhandlungsspielraum, ist das für den Bewerber von Vorteil, wenn er sein privates Umfeld nicht aufgeben will.

Lässt das Zeitarbeitsunternehmen zu, dass man zum Entleihbetrieb wechselt?

Es ist der Traum vieler Zeitarbeitnehmer: Der Entleihbetrieb hat eine freie Stelle und ist so angetan vom Leiharbeitnehmer, dass er ihn einstellen will. Laut Branchenangaben kommt das bei rund 30 Prozent der Arbeitsverhältnisse vor. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schätzt dagegen, dass es eher nur sieben Prozent sind. Auf jeden Fall darf ein Zeitarbeitsunternehmen diesen Wechsel nicht versuchen zu verhindern, indem es im Arbeitsvertrag zum Beispiel ein Abwerbeverbot festschreibt. Ein solches Verbot ist zwar rechtlich unwirksam, aber man sollte es sich zweimal überlegen, ob das der richtige Arbeitgeber ist, der solche Konditionen in den Vertragsentwurf schreibt.

Von Michael Vogel MONSTER.DE

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