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Wenn Jürgen Below in seinem Büro am Potsdamer Platz Kunden empfängt, dann hat er deren Lebensläufe bereits eingehend studiert und in der Regel zahlreiche Fragen parat. "Bei den Antworten setze ich absolute Offenheit voraus", sagt der Personalberater. So leicht lässt sich der Geschäftsführer der Kienbaum Executive Consultants nicht hinters Licht führen. Ein Anruf beim Arbeitgeber genügt. Dann fliegt schnell auf, wenn etwa eine bereits mehrmonatige Freistellung verheimlicht wurde. Below: "Solch ein Kandidat hat bei mir keine Chance mehr."
Lücken bleiben selten unentdeckt
Waren Bewerber längere Zeit arbeitslos oder krank, haben sich eine Auszeit gegönnt, kranke Angehörige oder kleine Kinder betreut, dann klaffen schnell längere Lücken im Lebenslauf. Folgt der Bewerber der gängigen Praxis und listet tabellarisch seine persönlichen Daten und Informationen zur beruflichen Praxis sowie Aus- und Weiterbildung auf, lassen sich diese Auszeiten nur schwer vertuschen.
Klaffen zwischen den einzelnen beruflichen Stationen Lücken von mehr als fünf Monaten, werden die Personaler allemal aufmerksam. Das wissen auch die Bewerber und helfen sich oft mit beschönigenden Formulierungen, Notlügen, knallharten Falschinformationen oder hoffen darauf, dass die Lücken unentdeckt bleiben.
Lücken richtig füllen
"Lücken im Lebenslauf regen immer die Phantasie des Personalers an. Doch der ist äußerst geübt darin, sie zu entdecken", sagt Business-Coach Carolin Lüdemann von der Stuttgarter Perspektive GmbH und rät deshalb zu einem offensiven Umgang. "Bewerber gehen sonst klar das Risiko ein, erst gar nicht eingeladen zu werden." Dabei unterscheidet Lüdemann zwischen selbst verschuldeten und nicht verschuldeten Lücken. Wenn etwa ein Manager arbeitslos werde, weil die Firma Konkurs anmeldet oder Stellen infolge einer Fusion streicht, habe er weniger Erklärungsnot als jemand, der von sich aus kündigt.
Das Wort arbeitslos sollte im Lebenslauf erst gar nicht auftauchen, da sind sich die Experten einig. Formulierungen wie arbeitssuchend oder berufliche Neuorientierung würden aktiver und positiver klingen. "Je länger diese Zeit dauert, desto wichtiger ist es, zum Beispiel mit Fortbildungen sein Engagement und seine Zielstrebigkeit unter Beweis zu stellen", sagt Lüdemann. Auch längere Auslandsaufenthalte ließen sich durchaus gut verkaufen, da im Zuge der voranschreitenden Globalisierung Internationalität und damit die Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Kulturen immer wichtiger werde. Da während einer Festanstellung viele Jobs gar nicht die Möglichkeit bieten, länger ins Ausland zu gehen, ist es durchaus sinnvoll, eine Auszeit dafür zu nehmen.
Mit offenen Karten
Schwieriger wird es, wenn jemand seine Stelle infolge von Differenzen mit dem Arbeitgeber verloren hat. Lüdemann: "Man sollte keinesfalls im Anschreiben erklären, warum es nicht gelaufen ist." Diesen Fehler würden immer noch viele machen. Es sei vielmehr wichtig, sich als geeigneter Kandidat für die ausgeschriebene Stelle zu präsentieren. Im persönlichen Gespräch müsse es gelingen aus der Not eine Tugend zu machen. Wenn etwa ein Manager nicht bereit sei, eine seiner Meinung nach falsche Strategie zu verfolgen, zeuge es schließlich auch von Mut und Konsequenz, wenn er dann eine neue Stelle suche.
"Man sollte die Karten offen auf den Tisch legen. Das zeugt auch von Selbstbewusstsein", rät auch Daniel von Busse, der Führungskräfte bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber unterstützt. Wenn ein Manager etwa mit seiner Abfindung erst einmal eine Weltreise gemacht und dann fest gestellt habe, dass sich die Jobsuche doch viel schwieriger gestalte als angenommen, sei es besser, nicht um den heißen Brei herumzureden.
Arbeitslose Zeit
Ansonsten gelte es, die arbeitslose Zeit zwar in erster Linie für eine intensive Bewerbung zu nutzen. Gleichzeitig mache es sich gut, wenn etwa ein Fremdsprachenkursus oder ein IT-Lehrgang absolviert wurde, um sein Engagement zu unterstreichen. Von Busse: "Wichtig ist, dass die Fortbildung immer im engen Zusammenhang mit dem Beruf steht."
Eine Meinung, die Jürgen Below teilt. Die Top-Manager fänden zwar dank eines ausgezeichneten Netzwerkes auch in der Krise schnell einen Job. Dass es ansonsten etwas länger dauere, dafür hätten Berater und Personaler in der Regel Verständnis. "Wer in dieser Zeit zum Beispiel als Interims-Manager in einem befreundeten Unternehmen mit arbeitet, sammelt auf jeden Fall Pluspunkte." Von dieser Tätigkeit erwarte man dann allerdings auch ein Zeugnis.
Krankheit und Elternzeit
Einen gleichermaßen offenen Umgang empfehlen die Berater bei längeren Lücken infolge von Elternzeit oder etwa der Pflege kranker Angehöriger. Lüdemann: "Wenn jemand sein Studium unterbricht, um eine schwer kranke Mutter zu pflegen, demonstriert er schließlich auch soziale Kompetenz." Gerade bei Jobs, bei denen diese Eigenschaft gefragt ist, könne man damit im Lebenslauf gut punkten. Gleiches gilt für den Erziehungsurlaub, der im Idealfall mit Zielführenden Fortbildungen kombiniert wird. Ein gutes Organisationstalent, die Fähigkeit, diverse Interessen unter einen Hut zu bekommen sowie ein ausgeprägtes Zeitmanagement gehören für viele Personaler zu wichtigen Schlüsselqualifikationen.
Auch längere schwere Erkrankungen müssen keinesfalls den Wiedereinstieg unmöglich machen, solange aus dem Anschreiben klar hervorgeht, dass der Bewerber wieder voll einsatzfähig und belastbar ist. Lüdemann: "Der Sieg über einen Schicksalsschlag macht auch stark und selbstbewusst."
Lügen vermeiden
Unnötige Lücken im Lebenslauf sollten gerade in Krisenzeiten unbedingt vermieden werden. Kienbaum-Berater Below warnt zum Beispiel vor einem überstürzten Ausscheiden, weil eine satte Abfindung den Blick trübt. "Oft regiert die Gier." Es sei jedoch allemal besser, sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu bewerben, um so größere Lücken im Lebenslauf zu vermeiden. Im Idealfall stelle der Arbeitgeber dann den Mitarbeiter frei. Und der verschaffe sich damit erst einmal etwas Luft.
Auch vor handfesten Lügen warnen die Juristen. "Nur bei eindeutig unzulässigen Fragen wie nach Schwangerschaft, Gewerkschafts-, Religions- oder Parteizugehörigkeit darf ein Arbeitnehmer wahrheitswidrig antworten", sagt Claudia Kothe-Heggemann, Partnerin bei der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kölner Kanzlei Ulrich Weber & Partner. Die Rechtsprechung sei allerdings sehr differenziert, so dass man ansonsten grundsätzlich besser bei der Wahrheit bleiben sollte.
Zulässige Fragen
Fragen dürfe der Arbeitgeber auf jeden Fall nach dem beruflichen Werdegang, von sich aus müsse ein Bewerber angeben, ob zum Beispiel ein Wettbewerbsverbot vorliegt. Zu den strittigen Informationen gehören Fragen nach der bisherigen Vergütung. Kothe-Heggemann: "Sofern ein offenbarungspflichtiger Umstand nicht von sich aus mitgeteilt wurde oder eine zulässige Frage des Arbeitgebers wahrheitswidrig beantwortet wird, kann ein Arbeitgeber zur Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt sein."