Job & Karriere

Das Diplom ist die halbe Miete, heißt es. Zusammen mit monster.de haben wir für dich die wichtigsten Infos zusammengestellt, die du für die zweite Hälfte brauchst.

Umzug für den Job: Wer trägt die Kosten?

Ein Umzug für den neuen Job ist aufwändig - und teuer. Nicht alle Firmen beteiligen sich an den Kosten. Es lohnt sich, den Umzug bei der Bewerbung zu verhandeln.

Karl-Heinz Krämer, 36, ist SAP-Berater. Mit seinem beruflichen Profil und den bisher erworbenen Kompetenzen zählt er zu den "Königen" des IT-Arbeitsmarktes. Fachkräfte wie er, die sich mit der Software des weltweit führenden Anbieters von betriebswirtschaftlichen Lösungen auskennen, können sich die besten Jobs wie Rosinen herauspicken. Den Arbeitsvertrag unterschreibt er nur, weil der Chemiekonzern ihm zusätzlich zum attraktiven Gehalt und dem großzügigen Weiterbildungsangebot auch eine Home-Office-Lösung garantiert. Den Umzug in die Region, wo der Arbeitgeber residiert, kann er sich sparen. Vor Ort wohnt er im Hotel.

Steuerlich absetzbar

So spendabel sind nur wenige Arbeitgeber. Großzügige Angebote sind meist dem Personenkreis auf der Managementebene und wenigen Spezialisten wie Krämer vorbehalten, beobachtet der Frankfurter Headhunter Christian Schreiter. "Bei Berufseinsteigern gibt es nur geringfügige Unterstützung. Da muss der Kandidat in der Regel selbst für die Kosten aufkommen."

Zumindest kann man sie von der Steuer absetzen: pauschal mit 561 Euro für Alleinstehende und 1121 für Verheiratete. Besser ist es, Quittungen für Umzugskosten, Reise- und Maklerkosten sowie doppelte Mieten eigens abzurechnen. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, muss er von den absetzbaren Kosten abgezogen werden. Wer vorher arbeitslos war und einen Wohnortwechsel in Kauf nimmt, um eine neue Stelle zu bekommen, kann eine Kostenerstattung über die Arbeitsagentur beantragen.

Schon bei der Bewerbung nach Umzugsbeihilfe fragen

Dennoch kann es sich lohnen, bei der Bewerbung nach finanziellen Beihilfen zu fragen. Beginnen wir bei der Allianz in München. Denkbar sei eine Beteiligung an den Umzugskosten, sagt Sprecherin Vera Werner. Ebenfalls möglich: finanzielle Beihilfen für eine vorläufige Bleibe in den ersten drei bis sechs Monaten. Einen Standard gebe es nicht. "Die Unterstützung ist abhängig von der Position und den individuellen Vereinbarungen mit dem Vorgesetzten."

Individuell ist auch das Angebot, das der Ennepetaler Schließtechnikspezialist Dorma seinen neuen Mitarbeitern unterbreitet. Je nach persönlicher Situation des Bewerbers werde ein Zuschuss von maximal 1000 Euro gezahlt, so Personalleiter Michael Ecker. "Das hängt von der Verhandlung ab." Tiefer in die Tasche greift man bei Sick in Waldkirch. Das High-Tech-Unternehmen, das Messgeräte entwickelt, ist als Mittelständler mit Sitz in der beschaulichen südbadischen Provinz stets in einer schwierigen Wettbewerbssituation bei der Personalsuche.

Es gibt spendable Unternehmen

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt und nicht gleich um die Ecke wohnt, erhält die Umzugskosten bis zu einer Höhe von 5000 Euro erstattet. Damit nicht genug: "Ist der Kandidat noch nicht umgezogen, zahlen wir für die ersten sechs Monate einen Zuschuss bis jeweils 500 Euro", erläutert Personalleiter Rudolf Kast. Um Kandidaten die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag schmackhaft zu machen, wird ihnen gemeinsam mit dem Lebenspartner ein Wochenende mit Übernachtung spendiert. So können sie sich in Ruhe vor Ort umsehen, ob sie sich mit dem Betrieb und seinem Umfeld anfreunden könnten.

Meist helfen Unternehmen bei der Wohnungssuche, stellen Kontakte zu Maklern her oder schalten auf Wunsch auch eine Zeitungsanzeige. Viele Unternehmen, sagt Dierk Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik, hätten Rahmenverträge mit Umzugsfirmen. "Andere sagen ihren Mitarbeitern: Lege uns zwei Kostenvorschläge vor, damit wir einen bewilligen können." Sei es schwierig, vor Ort schnell eine neue Bleibe zu finden, bietet sich die Zwischenlagerung von Möbeln, Büchern oder Kleidung beim Spediteur an. "Bloß nicht zu einem Self-Storage-Anbieter gehen", warnt Hochgesang. "Das könnte ein teurer Spaß werden."

Gut fürs Firmenimage

Man kann es drehen und wenden: Ob Arbeitgeber ihren neuen Mitarbeitern den Ortswechsel erleichtern, bleibt undurchschaubar und ist alles andere als ein Ruhmesblatt. Angesichts der fortschreitenden Alterung der Gesellschaft und der Verknappung des Arbeitskräfteangebots könne es sich eigentlich kein Unternehmen mehr erlauben, seine Belegschaft wie eine Zweiklassengesellschaft zu behandeln, ist Peter Meussen, Personalleiter der Deutschen Ingenico Holding in Duisburg, überzeugt.

"Jeder Personalverantwortliche weiß, dass ein Umzug eine Wechselbarriere darstellt. Der künftige Mitarbeiter sollte es daher so komfortabel wie möglich haben." Dies käme nach Meussens Erfahrungen auch dem Arbeitgeber zugute: Der neue Mitarbeiter hat einfach den Kopf freier, um sich seiner neuen Aufgabe zu widmen. Doch selbst wenn der Arbeitgeber sich von der Schokoladenseite zeigen sollte – geschenkt bekommt der Mitarbeiter nichts.

Bei Kündigung droht Erstattung

Sagt er früher als erwartet "adieu", droht ihm die Rückzahlung der Umzugsbeihilfe. Um sich abzusichern, vereinbaren viele Unternehmen mit ihren Mitarbeitern eine sogenannte Staffelungsregelung: Je länger der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber bleibt, desto weniger muss er bei Ausscheiden zurückzahlen. Mehrere Gründe können laut Tobias Neufeld, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Allen & Overy in Düsseldorf, eine Rückzahlungspflicht auslösen.

Das könne eine Kündigung des Arbeitnehmers sein, ein auf dessen Wunsch geschlossener Aufhebungsvertrag und eine arbeitgeberseitige verhaltens- oder personenbedingte Kündigung. Nicht erstatten müssen Beschäftigte Umzugsbeihilfen, wenn sie betriebsbedingt gekündigt werden oder selbst aus wichtigem Grund kündigen, etwa bei einem Todesfall in der Familie. Also empfiehlt sich genau hinschauen, ehe man etwas unterschreibt: "Genügt im Einzelfall eine Rückzahlungsklausel nicht diesen Anforderungen", sagt Neufeld, "so ist sie im Zweifel unwirksam."

Von Winfried Gertz MONSTER.DE

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