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Den Arbeitsvertrag verhandeln

Die Würfel sind gefallen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich grundsätzlich über eine Zusammenarbeit einig. Das letzte Versatzstück: Der Arbeitsvertrag.

Verhandlungen darüber sind allerdings eher selten an der Tagesordnung. "Bei der überwiegenden Masse legt der Arbeitgeber den Vertrag vor und der Arbeitnehmer sagt ja oder nein", sagt Dr. Axel Hoss, Rechtsanwalt aus Köln. Nur bei Mitarbeitern in den höheren Chargen gebe es wirkliche Vertragsverhandlungen, so der Anwalt.

Den Arbeitsvertrag vom Anwalt prüfen lassen

Dennoch seien auch bei den so genannten Standardverträgen Einzelheiten zu beachten. "Jeder Arbeitnehmer sollte einen Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen", sagt er. Denn nicht nur können Klauseln darin enthalten sein, die der Arbeitnehmer gar nicht in ihrer ganzen Reichweite verstehen kann. "Viele Klauseln sind schlicht unwirksam."

Grundsätzlich müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden. Kommt es aber zu einem Konflikt, ist es für alle Seiten günstiger, Abmachungen schwarz auf weiß zu haben. Die schriftliche Fixierung beugt zudem möglichen Missverständnissen vor. "Inhaltlich ist die Gestaltung von Arbeitsverträgen an keine Vorgaben gebunden", sagt Hoss. Der Gesetzgeber hat allerdings einen Mindeststandard der Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer festgeschrieben, der auch durch individuelle Vereinbarungen nicht unterschritten werden darf. "Sie liegen allerdings aber meist weit unter dem, was betrieblich üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist."

Viele Firmen setzen auf Standardverträge

Wie der Arbeitsvertrag tatsächlich im Einzelnen aussieht, kommt auch auf die Art des Arbeitsverhältnisses an. Denn es ist etwas anderes, ob ein Mitarbeiter unbefristet oder zeitlich begrenzt eingestellt ist, ob er Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, frei oder fest oder gar nur ein Praktikum macht. Dennoch gibt es für alle diese Eventualitäten verschiedene Verträge.

In den meisten Unternehmen gibt es einen Standardvertrag - vorformuliert, vom Hausjuristen abgesegnet und mit wenig Raum für Verhandlung. Wichtig sind vor allem die Regelungen, die direkt mit der Person und der künftigen Tätigkeit im Unternehmen zusammen hängen. Diese Punkte sollten nicht nur eindeutig im Vertrag geregelt sein - sie sollten auch vor der Unterzeichnung genauestens geprüft werden.

Grundsätzliche Formalitäten und Klauseln

Formalitäten und Klauseln machen die Verträge aus. Dazu gehören: die Stellenbeschreibung, in der die Art der Tätigkeit genau definiert wird. Zudem sollte die Stellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Organisation angegeben sein. Das Eintrittsdatum sowie die Höhe des Gehalts inklusive Zahlungsmodus müssen festgehalten sein - ebenso mündliche Vereinbarungen über eine Erhöhung der Bezüge nach der Probezeit.

Die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Vergütung von Überstunden gehören ebenfalls in das Schriftstück. Auch die so genannten außertariflichen Leistungen wie etwa die Nutzung eines Firmenwagens, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersversorgung, Fahrtkostenzuschuss und ähnliches sollten im Vertrag aufgeführt sein.

Der Urlaubsanspruch sowie die Kündigungsfristen gehören in einen korrekten Arbeitsvertrag - meist orientieren sie sich an den tarifvertraglichen Regelungen. So genannte Nebentätigkeiten sollten ebenfalls im Vertrag geregelt werden - denn sie bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Häufig werden sie im Arbeitsvertrag ausgeschlossen.

Fragliche Inhalte Bei fraglichen Klauseln oder solchen, bei denen für den Arbeitnehmer Nachteile entstehen können, sollte man nach Hoss' Worten auf der Hut sein. "Da gibt es etwa den Vorbehalt, einen Mitarbeiter überall in Deutschland einzusetzen." Ist dies vertraglich geregelt und die Vereinbarung unterzeichnet, kann ein Arbeitnehmer dagegen nicht viel machen. "Man muss sich im Vorfeld überlegen, ob man damit leben kann", sagt der Anwalt. Allerdings sollte man bei der Verhandlung über bestimmte Bestandteile Diplomatie walten lassen. "Das Prinzip 'Augen zu und durch' funktioniert meist nicht - man sollte vielmehr einen Kompromiss vorschlagen", so Hoss.

Ob vorgefertigter oder eigens ausgehandelter Vertrag - wer nicht von Haus aus Jurist ist, sollte sich einen Anwalt als Sparringspartner suchen, um alle Eventualitäten abzuklären. "Das Honorar sollte es jedem Arbeitnehmer wert sein - denn man kann sich viel Ärger ersparen."

VON Verena Wolff MONSTER.DE

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