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TVöD und BAT: Tariftabellen verstehen

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt Einkommen, Arbeitszeit und leistungsbezogene Vergütung. Er hat schon 2005 den Bundesangestelltentarif abgelöst, doch es gibt Übergangsregelungen, die noch gelten.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TvöD, bis September 2005 Bundesangestelltentarif BAT, ist ein einheitliches Tarifrecht für die Kommunen und den Bund. Die wesentliche Neuerung sind die Vereinheitlichung des Tarifwerks für Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte sowie die Abkehr von der dienstalters- und familienbezogenen Bezahlung hin zu einer erfahrungs- und leistungsorientierten Vergütung. Daher gilt der TVöD für Angestellte ebenso wie für Arbeiter des öffentlichen Diensts des Bundes und der Kommunen.

So funktioniert die Entgelttabelle

Die einheitliche Entgelttabelle für alle im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Pflegekräfte des Bundes und der Kommunen besteht aus 15 Entgeltgruppen, zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen. Der Aufstieg in die jeweils nächsthöhere Stufe ist abhängig von der Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber. So ist der Aufstieg von Grundstufe 1 auf 2 nach 1 Jahr, von Stufe 2 auf 3 nach weitern 2 Jahren, etc. vorgesehen.

Die Dauer der Zeiten des Aufstiegs ab Stufe 3 kann leistungsbezogen verlängert oder verkürzt werden. Ein Beispiel: wer nach dem 1. Oktober 2005 neu eingestellt wurde, benötigt 15 Jahre, um von der Grundentgeltstufe 1 in Erfahrungsstufe 6 zu kommen.

Übergangsregelungen

Familienbezogene Entgeltbestandteile wie der Verheiratetenzuschlag sowie die Kindergeldzuschläge im Ortszuschlag und der Erhöhungsbeitrag im Weihnachtsgeld sind im TVöD ganz weggefallen, mit Ausnahme von Übergangsregelungen. Arbeitnehmer, die am 1. Oktober 2005 ein bestehendes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst hatten, für die wurde aus der für September 2005 gezahlten Grundvergütung, der allgemeinen Zulage, dem Ortszuschlag und der Funktionszulage das Vergleichsentgelt für Oktober 2005 gebildet.

Diese Arbeitnehmergruppe muss daher zunächst keine Einbußen hinnehmen, sie erhalten aufgrund eines ergänzenden Überleitungstarifvertrags (TV-Ü) die Zulagen weiterhin. Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2005 geboren wurden, gilt ein erweiterter Besitzstand: Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Vergleichsentgelt weiter so lange gezahlt, wie die Kindergeldberechtigung besteht.

Ergebnisse der Tarifrunde 2010

Ende Februar 2010 wurde die Tarifrunde 2010 für den öffentlichen Dienst abgeschlossen. Danach wird das Entgelt erhöht und zwar ab Januar 2010 um 1,2 Prozent, zum 1. Januar 2011 um weitere 0,6 Prozent und zum August 2011 nochmals um 0,5 Prozent.

Dasselbe gilt für Praktikanten. Im Januar 2011 erhalten alle Beschäftigten eine Einmalzahlung von 240 Euro, Praktikanten bekommen 50 Euro. Die Entgeltvereinbarung hat eine Laufzeit von 26 Monaten. Das Leistungsentgelt, das derzeit ein Prozent beträgt, wird in vier Schritten bis 2013 auf zwei Prozent erhöht.

Leistungsbezogene Vergütung

Die Höhe der leistungsbezogenen Vergütung berechnet sich aus dem Vorjahresgehalt ohne Sonderzulagen. Hiervon wird derzeit ein Prozent als Prämie an den Mitarbeiter ausbezahlt. Voraussetzung für diese Regelung ist allerdings, dass es eine Vereinbarung zwischen der jeweiligen Dienststelle und dem Personalrat gibt. Andernfalls erfolgt nur eine Pauschalausschüttung, die sich aus dem Gehalt, das die Arbeitnehmer im September 2005 erhalten haben, errechnet.

Bis zum Jahresende 2007 betrug dieser Pauschalbetrag zwölf Prozent vom Septembergehalt, sofern keine Dienstvereinbarung getroffen worden war. Ab Januar 2008 wurde dieser Betrag um die Hälfte gekürzt. Dadurch waren die Vertragsparteien gezwungen, schneller als bisher eine Dienstvereinbarung zu treffen. Welche Mitarbeiter die leistungsbezogene Vergütung erhalten sollen, wird anhand eines vorher vereinbarten Ziels oder aber auch durch eine Leistungsbewertung ermittelt.

Wer wird in welche Entgeltgruppe eingestuft?

Grundsätzlich gilt: An- und Ungelernte werden in den Entgeltgruppen 1-4, mit mindestens zwei- oder dreijähriger Ausbildung in den Entgeltgruppen 5-8, Fachhochschulabsolventen mit Diplom oder Bachelor in 9 bis 12, Absolventen einer Universität oder mit Master werden in den Entgeltgruppen 13 bis 15 eingestuft.

In der abgeschlossenen Tarifrunde 2010 wurde auch ein neues Eingruppierungsrecht vereinbart, die jetzigen Regelungen sollen überarbeitet und vereinheitlicht werden.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Seit dem 1. Januar 2007 sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengefasst, allerdings getrennt nach West und Ost (in Klammern). In den Entgeltgruppen 1 bis 8 betragen die Jahressonderzahlungen 90 Prozent (67,5 Prozent), E9 bis E12 80 Prozent (60 Prozent) und E13 bis E15 60 Prozent (45 Prozent) des Durchschnittsentgelts (ohne Zuschläge) der Monate Juli bis September und wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt.

Voraussetzung für die Gewährung der Sonderzahlung ist, dass das Dienstverhältnis am 1. Dezember des Jahres bestand. Für jedem Monat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, wird die Sonderzahlung um ein Zwölftel gemindert. Wer also im Juni angefangen hat, erhält ein Siebtel die Sonderzahlung.

Arbeitszeitregelungen

Die kommunalen Beschäftigten im Westen haben eine Arbeitszeit von 39 Stunden, im Osten liegt sei bei 40 Wochenstunden. Für die Mitarbeiter des Bundes sind es einheitlich 39 Stunden. Im Westen können sich die Tarifvertragspartner auf Länder-Ebene darauf verständigen, die Wochenarbeitszeit auf bis zu 40 Stunden zu verlängern. Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben entsprechende Tarifvereinbarungen getroffen.

Tariflicher Kündigungsschutz

Weiterhin haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen besonderen tariflichen Kündigungsschutz. Sie sind quasi unkündbar, wenn sie das 40. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Ausnahmen gibt es auch hier, etwa eine verhaltens- oder personenbedingte Kündigung. Im Osten gilt diese Ausnahme nicht, dort gilt dieser besondere Kündigungsschutz überhaupt nicht.

Von Peter Ilg MONSTER.DE

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