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Seit Jahrzehnten war sie im Herbst zuverlässig im Briefkasten aller Arbeitnehmer – die Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr. Doch jetzt ist alles Warten vergeblich, denn die im Herbst 2009 verschickte Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte ihrer Art. Im Laufe des Jahres 2011 wird der Steuerabzug auf ein vollelektronisches Verfahren umgestellt, das ab 2012 für alle Arbeitnehmer gilt.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Die Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte standen und die für die Besteuerung wichtig sind (Steuerklasse, Religion, Freibeträge usw.), werden zukünftig in einer Datei beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Hierfür werden im Jahr 2011 Informationen der Meldebehörden, Finanzämter und die 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer der Steuerzahler zusammengeführt.
Ab 2012 kann der Arbeitgeber mit dieser Nummer und dem Geburtsdatum des Mitarbeiters alle Daten online abrufen und führt die sich daraus ergebende Steuer ans Finanzamt ab. Durch den elektronischen Abruf wird keine Lohnsteuerkarte aus Papier mehr benötigt.
Was ist die steuerliche Identifikationsnummer?
Die steuerliche Identifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern und wird seit 2007 jeder Person zugeteilt, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz hat. Auch Neugeborene bekommen somit schon eine steuerliche Identifikationsnummer. Sie gilt von der Geburt bis 20 Jahre über den Tod hinaus.
Wie funktioniert der Lohnsteuerabzug im Jahr 2011, wenn es gar keine neue Lohnsteuerkarte gibt?
Die alte Lohnsteuerkarte für 2010 gilt ausnahmsweise auch für 2011.
Gilt auch mein Steuer-Freibetrag 2010 weiter für 2011?
Grundsätzlich ja, selbst wenn der Freibetrag für 2011 eigentlich zu hoch ist. Wenn Sie eine Steuernachzahlung vermeiden wollen, können Sie den Freibetrag vom Finanzamt herabsetzen lassen. Auch für eine Erhöhung des Freibetrags ist das Finanzamt zuständig.
Die entsprechende Erhöhung oder Kürzung des Freibetrags wird dann vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen und gilt ab dem folgenden Monat, bei einer Änderung im März 2011 also ab April 2011. Für eine solche Änderung bekommen Sie vom Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 ausgehändigt und geben Sie nach der Änderung wieder ab.
Muss ich bestimmte Änderungen für 2011 vornehmen lassen?
Ja, und zwar Änderungen der Steuerklasse oder der Kinderfreibeträge, wenn Ihnen falsche Eintragungen 2011 einen Vorteil verschaffen würden. Beispiel: Ein Kind hat Ende 2010 seine Ausbildung beendet, für 2011 steht Ihnen für dieses Kind kein Kinderfreibetrag mehr zu. Dann müssen Sie Ihre Kinderfreibeträge herabsetzen lassen.
Dasselbe gilt für die Steuerklasse, wenn Sie zum Beispiel im Laufe des Jahres 2010 geschieden worden sind und Sie 2011 nach Steuerklasse I statt bisher nach Steuerklasse III besteuert werden. Für die Änderungen ist Ihr Finanzamt zuständig.
Für welche Änderungen für das Jahr 2011 ist die Meldebehörde zuständig?
Für keine mehr. Alle Änderungen für 2011 werden vom Finanzamt vorgenommen, auch wenn Sie sie schon im Herbst 2010 beantragen. Für bestimmte Änderungen, die noch 2010 betreffen, bleibt die Meldebehörde bis Ende 2010 zuständig. Darunter fällt zum Beispiel die erstmalige Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Arbeitsbeginn am 1.12.2010.
Ich habe bisher keine Lohnsteuerkarte, werde aber 2011 zum ersten Mal arbeiten. Woher bekomme ich meine Lohnsteuerkarte?
Hier stellt das Finanzamt eine „Ersatzbescheinigung“ aus, auf der alle wichtigen Daten stehen. Diese Ersatzbescheinigung geben Sie dann wie bisher die Lohnsteuerkarte bei der Firma ab. Eine Ausnahme gibt es für ledige Azubis, deren Ausbildung 2011 beginnt: Hier darf der Arbeitgeber auch ohne Ersatzbescheinigung immer die Steuerklasse I unterstellen.
Meine Lohnsteuerkarte 2010 ist verlorengegangen. Was muss ich tun?
Falls Sie eine Ersatz-Lohnsteuerkarte für 2010 brauchen, erhalten Sie diese über die Meldebehörde. Sie gilt dann auch für 2011. Brauchen Sie das Ersatz-Dokument für 2011, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus, die Sie dann dem Arbeitgeber aushändigen.
Was ist bei einem Stellenwechsel im Jahr 2011 zu beachten?
Das Verfahren bleibt wie bisher. Ihr bisheriger Arbeitgeber übergibt Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011, diese geben Sie dann beim Arbeitsbeginn in der neuen Firma ab.