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Findet es Ihr Partner okay, wenn Sie viel reisen? Welche Persönlichkeit aus der Geschichte bewundern Sie? Stellen Sie sich vor, wir nehmen Sie nicht – was machen Sie dann? Fast jeder hat in Vorstellungsgesprächen schon Fragen gestellt bekommen, die ihn stutzig machten, verwirrten oder gar völlig aus dem Konzept brachten. Für die schriftlichen Unterlagen können sich Bewerber Zeit lassen, sich sogar Hilfe holen, aber im Vorstellungsgespräch sind sie auf sich alleine gestellt und müssen in der Lage sein, spontan zu reagieren.
Warum gibt es Stressfragen?
"Es gibt in meinen Augen keine Fangfragen", sagt Alexandra Feder, Inhaberin des Freiburger Personaldienstleisters Alenova. "Fangfrage klingt nach Fettnäpfchen, so als ob ein Personaler jemanden absichtlich hineinreiten möchte." In Wirklichkeit handele es sich doch nur um unerwartete oder indirekte Fragen, um dem Bewerber seine Haltung zu einem bestimmten Thema zu entlocken, die er auf direktes Nachfragen nicht preisgeben würde. Stellensuchende vergessen oft, dass ja auch der Personaler sich im Vorstellungsgespräch in relativ kurzer Zeit ein Bild von einem fremden Menschen machen muss.
Steffen Westermann, der beim Berliner Büro für Berufsstrategie Hesse/Schrader für PR und Marketing zuständig ist, spricht daher lieber von Stressfragen, die "die Kompetenz des Bewerbers infrage stellen sollen". Personalchefs versuchten auf diesem Wege herauszufinden, wie gut sich der Bewerber auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet habe und wie belastbar der Kandidat unter Druck sei. "Bleibt er trotzdem souverän und weiß zu argumentieren?"
Achtung: Fangfragen nicht provozieren
Natürlich könne es zu solchen Stressfragen auch kommen, weil in den Bewerbungsunterlagen eventuell etwas missverständlich, widersprüchlich oder übertrieben zu sein scheine. "Bei einer solchen Ausgangsituation kann der Personaler im Verlauf des Vorstellungsgesprächs sogar fast ausschließlich unangenehme Fragen stellen", so Westermann.
Alenova-Geschäftsführerin Feder weist darauf hin, dass manche Bewerber schon über die erste Frage stolpern können, diese also als Fangfrage empfinden: "Nämlich wenn der Stellensuchende etwas von sich erzählen soll und dabei weder kurz, noch prägnant, noch mit dem Fokus auf die ausgeschrieben Stelle antwortet."
Wie soll man mit vermeintlichen Fangfragen umgehen?
"Auf jeden Fall sollte jeder versuchen, gelassen und freundlich zu bleiben und argumentativ zu antworten", rät Westermann. Auch Alexandra Feder betont: "Wie man auf eine Frage antwortet, ist neben dem Was sehr wichtig. Man sollte immer authentisch bleiben." Wer seinem Gegenüber nur mit Stereotypen komme, die er in irgendwelchen Ratgebern gelesen habe, fliege schnell auf. Ratgeber sind zwar durchaus sinnvoll, um sich auf Bewerbungsgespräche vorzubereiten, aber nur, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was auf einen zukommen kann. Passende Antworten auf unerwartete Fragen muss man schon selbst finden. "Dazu sollte man sich vor einem Vorstellungsgespräch mit sich selbst auseinandergesetzt haben, seine Stärken und Schwächen kennen", sagt Feder, "das schafft die wichtigste Grundlage, um auch auf unangenehme Fragen richtig reagieren zu können."
Steffen Westermann empfiehlt Bewerbern, sich vorab eine Liste mit Fragen zusammenzustellen, die sie als unangenehm empfinden. "Mit denen lässt sich dann arbeiten, Argumente finden", sagt er. "Beispielsweise kann man das Gespräch zu Hause mit einem Freund trainieren, der in die Rolle eines Personalchefs schlüpft."
Unzulässige Fragen: Notlüge besser als keine Antwort
Auf keinen Fall sollte ein Bewerber Fragen, die ihm unangenehm sind, mit Gegenfragen kontern. "Davon rate ich dringend ab", sagt Westermann, "das wirkt selbstherrlich und anmaßend." Zumal diese Strategie auch rhetorisch schlechter Stil sei, der die Kommunikation in eine Sackgasse führe. Auch von einem Wechsel auf die Metaebene – man redet darüber, wie man miteinander redet – raten die Experten ab. "So jemand wirkt überheblich", sagt Alexandra Feder, die solche Reaktionen bereits bei Teilnehmern von Assessment-Centern beobachtet hat. Ein erfahrener Personalchef wird solche Manöver jedenfalls durchschauen und sie dem Kandidaten eher negativ auslegen.
Selbst unzulässige Fragen sollte ein Bewerber so nicht kontern. Gemeint sind zum Beispiel Fragen nach Kinderwunsch, Krankheiten, Religions- oder Parteizugehörigkeit. Ganz abgesehen davon, dass manche dieser Fragen bei Bewerbern auf bestimmte Stellen zulässig sind, ist eine Notlüge immer besser, als gar keine Antwort. "Wenn der Bewerber eine unzulässige Frage falsch beantwortet, hat dies für die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags keine nachteiligen Konsequenzen", stellt Westermann klar. Verweigert der Bewerber dagegen einfach die Antwort, dann schon: "Keine Antwort ist auch eine Antwort."