VON JANINA TOTZAUER | 04.10.2016 14:10

Mit dem Wartesemester ins Wunschstudium

Direkt nach dem Abitur freuen sich viele junge Menschen auf das Wunschstudium. Wenn die Einschreibung jedoch auf den ersten Anlauf am Numerus Clausus scheitert, muss man nicht gleich verzagen. Das Wartesemester bietet die Möglichkeit, nach einiger Zeit doch noch den begehrten Studiengang zu beginnen. Was als Wartesemester gilt, wie man die Zeit vernünftig nutzt und wie sie von der Universität angerechnet wird, zeigt UNI.DE.




Was ist ein Wartesemester?

Ein oder mehrere Wartesemester können direkt nach dem Abitur oder einem anderen vergleichbaren Abschluss, der zur Hochschulzulassung qualifiziert, eingelegt werden. Scheitert die Immatrikulation beim ersten Versuch am Numerus Clausus und möchte der Abiturient oder die Abiturientin trotzdem den Traum vom Wunschstudienplatz nicht aufgeben, kann eine solche Wartezeit ausprobiert werden.

Die Funktionsweise des Wartesemesters ist einfach: Für jeden Studiengang mit Zulassungsbeschränkung gibt es eine sogenannte Wartesemester-Quote, die jedes Semester einen gewissen Prozentsatz der Studienplätze für Bewerbende mit den meisten Wartesemestern vorsieht. So kann es bei besonders beliebten Studiengängen jedoch sein, dass Studienwillige mehrere Jahre ausharren müssen, bis eine ausreichende Anzahl an Wartesemestern erreicht ist. Demnach ist die verbreitete Annahme, ein Wartesemester würde die Abiturnote herabsetzen, um so dem Numerus Clausus im nächsten Semester gerecht zu werden, falsch.

Damit es nach einigen Semestern zu keinem bösen Erwachen kommt, ist beim Einlegen eines Wartesemesters zu beachten, dass sich Studienwillige nicht für ein anderes Studium an einer deutschen Hochschule einschreiben. Das Studieren in einem anderen Fach wird als Parkstudienzeit bezeichnet und nicht in die Wartesemester einberechnet.

Wie kann ich die Wartezeit sinnvoll nutzen?

Da ein oder gar mehrere Wartesemester nach dem Abitur im Lebenslauf als unschöne Lücke erscheinen können, suchen viele junge Menschen nach einer sinnvollen Beschäftigung während des Wartens. Oft zieht es sie dazu ins Ausland. Im Gegensatz zum Studium an einer deutschen Hochschule, kann ein Studium in einem fernen Land häufig als Wartesemester angerechnet werden. Studierende haben so die Möglichkeit, bereits erste Erfahrungen im angestrebten Studiengang zu sammeln und sie später eventuell sogar anrechnen zu lassen. Da jedes Bundesland andere Regelungen zu Wartesemestern hat, ist es an den Bewerbenden, sich vorab zu informieren, ob das Auslandsstudium tatsächlich keine Auswirkungen auf die Wartesemesterzahl hat.

Eine weitere Option seine Wartesemester zu verbringen ist ein Praktikum. Oft gibt es einen ersten Einblick in das angestrebte Berufsfeld und erfordert selbstständiges Arbeiten, was dem späteren Studium zugutekommt. Eine Berufsausbildung oder ein Ehrenamt können nicht nur die Zeit bis zum Studium überbrücken, sondern eine wahrhaft erfüllende Tätigkeit sein.

BFD, FÖJ, FSJ

Auch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) können als Wartesemester angerechnet werden. Die Möglichkeiten, wie solch eine freiwillige Tätigkeit begangen werden kann, sind vielfältig: Kultur-, Sport- oder soziale Vereine bieten gute Anlaufpunkte. Beide freiwilligen Dienste können mindestens sechs und maximal 18 Monate der Wartezeit in Anspruch nehmen. Ein zusätzlicher Pluspunkt: Ein Ehrenamt oder eine freiwillige Tätigkeit werten den Lebenslauf oftmals entscheidend auf.

Wer nach dem Abitur erst auf Abenteuersuche im Ausland gehen möchte, hat außer einem Studium auch die Möglichkeit einer Sprachreise. Sprachschulen bieten Kurse von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten an. Ein solcher Aufenthalt lässt sich auch gut mit dem Reisen durch ein fremdes Land verbinden. Wer direkt ins Leben und den Alltag einer fremden Kultur eintauchen möchte, kann sich bei einer Agentur als Au-Pair bewerben oder durch ein Work &Travel sogar nebenher Geld verdienen.

Wie lasse ich mir die Wartesemester anrechnen?

Die Wartesemester werden automatisch bei der Immatrikulation zu einem Studiengang errechnet. Hierzu wird die Zeit seit dem Abitur bis zur gewünschten Einschreibung gesichtet und eventuelle Einschreibungen an deutschen Hochschulen abgezogen. Hat man zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr absolviert und danach einen sechsmonatigen Sprachkurs in Australien besucht, rechnet der Studiengang drei Wartesemester an. So steigt die Wahrscheinlichkeit zur Zulassung mit jedem Semester.

Ob Studienwillige jedoch nach mehreren Wartesemestern tatsächlich noch das frühere Wunschstudium aufnehmen wollen oder gar ein ganz anderes interessantes Betätigungsfeld gefunden haben, bleibt jedem jungen Menschen selbst überlassen.