VON SUSANNE BREM | 12.09.2016 15:20

Als Au Pair ins Ausland: mit wenig Kosten viele Erfahrungen sammeln

Wenig Geld, aber Lust aufs Ausland: Viele junge Menschen verlassen für eine Au Pair-Stelle die Heimat und ziehen einige Monate zu einer fremdländischen Gastfamilie. Oft ist das der erste Weg nach dem Schulabschluss, um erstmals auf eigenen Beinen zu stehen und ein Abenteuer zu erleben. Ob im europäischen Norden, im sonnigen Süden oder quer über den Atlantik in die USA oder nach Kanada – organisatorisch sind bei einem Au Pair-Jahr vorab einige Dinge zu beachten und zu erledigen. UNI.DE gibt dir die wichtigsten Infos!


Das Grundprinzip einer Au Pair-Stelle sieht vor, dass ein junger erwachsener Mensch Verpflegung, Unterkunft und ein Taschengeld von seiner Gastfamilie bekommt und dafür tagsüber die Kinder der Familie betreut. Der finanzielle Aufwand für das Au Pair hält sich dabei sehr gering; gleichzeitig kann man in eine neue Kultur eintauchen und dort die Mentalität und den Alltag der Menschen kennenlernen, seine Sprachkenntnisse verbessern und in einem familiären Umfeld Selbstständigkeit erproben. Der Gedanke des Austauschs steckt auch schon im Begriff selbst: Das französische „au pair“ bedeutet „auf Gegenleistung“. Ursprünglich sendeten im 18. Jahrhundert wohlhabende Familien in der Schweiz ihre Kinder in ein anderes Land, damit sie dort weitere Bildung erfahren und die Landessprache lernen – im Grunde also dasselbe Prinzip wie auch heute noch.

Au Pair, die günstige Haushaltshilfe?

Au Pairs haben einen genauen Aufgabenbereich. Er liegt in der Regel in der Betreuung der Kinder und Arbeiten, die mit den Kindern zu tun haben. Dazu gehört z. B., sie zum Kindergarten oder zur Schule zu bringen und abzuholen, zu Hobbys zu fahren, mit ihnen zu spielen und die Kinderzimmer sauber zu halten, bei den Hausaufgaben zu helfen, ihnen Essen zu machen und danach aufzuräumen, sie zu baden, ihre Wäsche zu machen etc. Das Gerücht, dass Au Pairs für den Haushalt im Allgemeinen zuständig sind, ist falsch – und Betroffene, denen das zugemutet wird, sollten es ansprechen. Ebenso wenig ist ein Au Pair für generelle Putzarbeiten, Altenpflege, Gartenarbeit oder Haustiere zuständig.

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Was ist zu beachten? Spezielle Au Pair-Organisationen helfen

Planen und durchführen lässt sich ein Au Pair-Aufenthalt am leichtesten, manchmal auch ausschließlich (wie bei den USA als Zielland) mit einer speziellen Organisation. Sie vermitteln Interessierte an eine Gastfamilie und sind auch während des Au Pair-Jahres bei Fragen und Problemen mit der Arbeit vor Ort Ansprechpartner. Sie kennen die Vorstellungen und Erwartungen der Gastfamilien ebenso wie die Wünsche und Ängste von Au Pairs und können deshalb gut dabei helfen, ein passendes „Match“ zu finden. Dazu kümmern sie sich (wenn benötigt) um ein Visum, ein geregelter Arbeitsvertrag ist sicher und die Familien sind „geprüft“ und seriös. Oft haben Vermittlungsagenturen schon Fragebögen parat, um bereits vor dem Aufenthalt genau abzustecken, was sich die beiden Parteien jeweils vorstellen: Ein eigenes Bad für das Au Pair? Dürfen Freunde vorbeikommen und übernachten? Wie flexibel ist die Zeiteinteilung? Wie stark soll das Au Pair in die Familie „privat“ eingebunden werden? Worauf legt jede Seite besonderen Wert?

Voraussetzungen und Rechte des Au Pairs

Bewerben kann man sich ganzjährig bei den Agenturen, es gibt keine besonderen Fristen. Allerdings wird stets Volljährigkeit vorausgesetzt (die Altersobergrenze liegt je nach Land bei 25-29 Jahren), genauso ist ein Führerschein wichtig und Erfahrung in der Kinderbetreuung, zum Beispiel durch privates Babysitten. Dafür stellt die Gastfamilie dem Au Pair Unterkunft und Verpflegung und räumt ihm Zeit ein, um einen Sprachkurs besuchen zu können. Je nachdem, in welches Land es gehen soll, variieren die Maximalarbeitszeit pro Tag und pro Woche, das Taschengeld und wie viele freie Tage dem Au Pair zustehen. Es lohnt sich also, sich vorab darüber zu informieren. In den USA etwa sind bis zu 45 Arbeitsstunden pro Woche bzw. 10 Stunden pro Tag erlaubt, in Italien dagegen kann man mit 25 Stunden in der Woche schon sein Soll erfüllt haben. Auch beim Taschengeld gibt es Unterschiede, verbindlich ist aber die Regelung, dass es sich um kein Gehalt handelt, da das Arbeitsverhältnis auf Gegenseitigkeit beruht – und es deshalb sozialversicherungsfrei und steuerfrei ist. Es dient dem kulturellen Austausch. Ein entscheidendes Kriterium ist zuletzt: Das Au Pair darf in keine Gastfamilie, in der die eigene Muttersprache gesprochen wird – das dürfte aber ohnehin im Interesse des Au Pairs sein.