VON MAXIMILIAN REICHLIN
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26.08.2015 14:27
Über 20 Millionen durch Nebeneinkünfte – Wie viel verdienen unsere Abgeordneten?
Abgeordnete machen viel Geld. Zusätzlich zu den ohnehin recht hohen Diäten verdienen sich einige unserer Volksvertreter gerne nebenbei noch etwas dazu. Und diese Nebeneinkünfte können sich sehen lassen: Zwischen rund elf und 20 Millionen Euro haben die deutschen Abgeordneten in dieser Legislaturperiode bereits mit Nebenjobs eingenommen. Genaue Aussagen lassen sich aufgrund der intransparenten Regelungen für Nebeneinkünfte nur schwer treffen. Es kann befürchtet werden, dass diese Zusatzverdienste die Unabhängigkeit der Abgeordneten behindern könnte.
Rund 11,6 Millionen Euro haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode bereits verdient – nicht an Diäten, sondern mit sogenannten „Nebeneinkünften“. Und selbst das ist nur die offizielle Summe. Wie das Projekt abgeordnetenwatch.de mitteilte, liegen die tatsächlichen Nebenverdienste der Abgeordneten in einem Graubereich von weiteren 10 Millionen Euro, wenn nicht höher.
Das verwundert nicht: In der vergangenen Periode von 2009 bis 2013 gab rund ein Drittel der Abgeordneten an, Nebeneinkünfte zu beziehen, rund ein Fünftel gar mehr als 7.000 Euro. Was nicht nach viel klingt, kann sich sehr schnell summieren, denn die von abgeordnetenwatch.de angesprochene Grauzone entsteht dadurch, dass Abgeordnete nicht gezwungen sind, ihre Nebeneinkünfte auf den Cent genau anzugeben. Sie müssen ihre zusätzlichen Einkünfte nur einer Verdienststufe zuordnen. Das Stufensystem umfasste bis März 2013 drei Stufen, wobei die höchste Stufe, Stufe 3, Einkünfte von „mehr als 7.000 Euro“ bedeutete. Auf die damaligen Angaben der Abgeordneten angewandt bedeutet das: Ob der betreffende Volksvertreter 7.001 Euro oder 10.000 Euro oder 1.000.000 Euro oder noch mehr verdient hat, ist nicht genau feststellbar.
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Ähnlich verhält es sich mit dem neuen System, das nun nicht mehr drei sondern zehn Stufen umfasst, mit der neuen Verdienststufe 10, in der Einkünfte von über 250.000 Euro eingeordnet werden. Zur Bundestagswahl im Jahr 2013 waren die Transparenzregeln für Nebeneinkünfte diesbezüglich nachgebessert worden, wohl auch aufgrund der öffentlichen Debatte um Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD). Der ehemalige Kanzlerkandidat war damals durch immense Honorare für Vorträge und Buchverträge in die Kritik geraten. Wie intransparent das System tatsächlich war, belegt die Umständlichkeit, mit der Steinbrücks Einkünfte erst öffentlich gemacht werden konnten: Drei unabhängige Medienanstalten waren nötig, um wenigstens
eine ungefähre Summe zu ermitteln.
Grauzonen gibt es aber auch mit dem neuen System. Einkünfte von unter 1.000 Euro pro Monat müssen etwa überhaupt nicht angezeigt, alle übrigen Verdienste in die angesprochenen Stufen eingeteilt werden. So gaben in dieser Periode
bereits fünf Parlamentarier Einkünfte der Stufe 10 an, vier davon in der CDU, einer in der CSU. Ob nun aber zum Beispiel Phillip Graf Lerchenfeld, aktueller Spitzenreiter der Nebeneinkunfttabelle, tatsächlich nur den Mindestbetrag von rund 1,1 Millionen Euro, oder aber noch zusätzlich 520.000 Euro mehr verdient hat, ist unklar.
Solche Nebeneinkünfte sind vielseitig. Sie reichen von Vorträgen und Buchverträgen, wie im Falle von Peer Steinbrück, über Beratertätigkeiten hin zu Anstellungen als Vorstand von Firmen und Konzernen. So ist etwa Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
seit 2008 für den privaten Nachrichtendienst „Hakluyt & Company“ tätig. Ein weiterer CDU-Mann, Rudolf Henke, ist
unter anderem Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Kritische Stimmen fürchten daher schon lange um die Unabhängigkeit der Abgeordneten. Es müsse sichergestellt werden, dass die Volksvertreter weiterhin im Interesse des deutschen Volkes handeln, nicht im Interesse ihrer diversen Geldgeber. Zu diesem Zweck hat abgeordnetenwatch.de nun die Petition „
Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen!“ gestartet, um durchzusetzen, dass zukünftig die Einnahmen der Abgeordneten auf den Cent genau angegeben werden. Nur so ließe sich, so die Petenten, „die Einflussnahme von Lobbyisten begrenzen“.