VON ANGELA SCHWEIZER | 01.06.2015 00:06

„Recht auf Remix“ – Die digitale Revolution

Remix ist ein als Alltags- und Massenphänomen geworden. Auf YouTube, in Videoblogs und anderen Netzwerken wird millionenfach gemixt. Trotzdem ist es laut Deutschem Urheberrecht verboten. Remixerinnen und Remixer halten dies für schlicht veraltet und fordern eine Anerkennung von Remix als Kunstform. Die Initiative „Recht auf Remix“ will diese Änderung gesetzlich verankern. Stehen wir kurz vor der digitalen Revolution?

„Ein Recht auf Remix ist inzwischen eine grundlegende Voraussetzung für die Kunst- und Meinungsfreiheit einer digitalen Gesellschaft“, so Markus Beckedahl, Vorstand von Digitale Gesellschaft e.V. Gemeinsam mit Leonhard Dobusch, der als Juniorprofessor an der FU Berlin zum Thema Digitale Gemeinschaften und Urheberrecht forscht, riefen sie die Kampagne „Recht auf Remix“ ins Leben, die Remixrechte gesetzlich verankern soll. Die Petition fordert die Einführung von drei Kreativitätsrechten: das pauschalvergütete Transformationsnutzungsrecht (das Recht, Werke bei der Nutzung zu verändern und dies öffentlich zugänglich zu machen), das pauschalvergütete Remixrecht (das Recht, Remixes von bestehenden Werken zu erstellen und dies öffentlich zugänglich zu machen), sowie das lizenzpflichtige Remixverwertungsrecht (das Recht, gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung Remixes auch kommerziell zu verwerten). Somit soll eine offenere und freiere digitale Gesellschaft gestaltet und die drakonischen Copyright-Strafen beendet werden. Denn die derzeitige Rechtslage sei für alle Beteiligten ein Nachteil, da weder Werke verändert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, noch hat der Urheber etwas davon in Form von finanzieller Vergütung. Die Kampagne informiert neben der Petition über notwendige Reformen und bittet alle Unterzeichnenden, ihren Lieblingsremix einzutragen. So soll gezeigt werden, wie wertvoll und verbreitet die Remixkultur bereits ist. Dafür soll auch ein digitales Remix-Museum eröffnet werden: „Das Online-Museum wird Geschichte, Gegenwart und rechtliche Fragen von Remix und Remixkultur einer breiten Öffentlichkeit erlebbar machen“, so Juniorprofessor und Initiator der Kampagne Leonhard Dobusch.

Überwachung im Eiltempo

Der Digitalen Gesellschaft e.V. geht es außerdem um den Schutz der digitalen Menschenrechte. Sie fordern neben der Modernisierung der Urheberrechte einen besseren Datenschutz, Netzneutralität, Anonymität und sind gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.

Die digitale Alltagsrevolution

Der Komponist, Multimediakünstler und Autor DJ Spooky hält Urheberschaft generell für antiquiert. „Das Konzept der Originalität ist überholt“, so der New Yorker. Die von ihm entwickelte App „DJ Mixer“ erlaubt es, dank Bluetooth-Technik aus Millionen von Songs etwas Neues zusammenzustellen, die Möglichkeiten dabei sind unerschöpflich. Die Archive der Vergangenheit versprechen laut ihm unendliche Freiheiten, wenn die literarischen, akustischen und wissenschaftlichen Hinterlassenschaften neu zusammengesetzt und veröffentlicht werden können. Denn Musik ist, wie Kultur, nie abgeschlossen, sondern immer im Prozess. Alles ist zusammengesetzt und besteht aus Fragmenten, die sich auf Vergangenes beziehen.

Mixte schon Mozart?

Laut dem Blogger Malte Wedding war schon Wolfgang Amadeus Mozart ein „Remixer“. Er bearbeitete Bach-Fugen und ersetzte die durch Eigenkompositionen. Außerdem stimmten Mozarts Requien mit den Requien von Michael Haydn überein Er tat dies völlig straffrei. „Die größte Musik, die unsere Vorfahren oder sogar unsere gesamte westliche Kultur je geschaffen hat, entstand in geradezu anarchischer Freiheit“, so der Blogger. Und trotzdem, oder vielleicht gerade deswegen, könne damit viel Geld verdient werden.