VON CHARLOTTE MEYER
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01.07.2015 01:48
Meinungsfreiheit – eines der höchsten Güter unserer Zivilisation
Fälle wie der Karikaturenstreit um die dänische Zeitung Jyllands-Posten 2005 und der Anschlag auf Charlie Hebdo in diesem Jahr stellen immer wieder die Frage nach den Grenzen unserer Meinungsfreiheit. Doch sollten wir uns durch Terror einschüchtern lassen? Rein rechtlich gesehen ist das Recht auf freie Meinungsäußerung eines der wesentlichen Menschenrechte überhaupt und Bestandteil des deutschen Grundgesetzes. Dies sollte eigentlich bereits die Antwort auf die Frage liefern. UNI.DE gibt einige Hintergrundinfos.
Meinungsfreiheit Grundrecht gegen die Staatsgewalt
Meinungsfreiheit bedeutet das subjektive Recht auf freie Rede und auch auf die Verbreitung einer Meinung in der Öffentlichkeit. Meinungsfreiheit gehört zu den Menschenrechten und repräsentiert in Verfassungen ein Grundrecht, das sich gegen die Staatsgewalt richtet. So soll die Beeinträchtigung der öffentlichen Meinungsbildung verhindert werden und die Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung möglich bleiben. In der Regel geht in Demokratien das Recht auf Meinungsfreiheit Hand in Hand mit Informationsfreiheit und dem Verbot von Zensur. Es ist darüber hinaus ein Richtwert für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates.
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Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland
In Deutschland regelt der
Artikel 5 des Grundgesetzes das Recht auf Meinungsfreiheit. Er besagt zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht unbeschränkt ist. Im zweiten Absatz wird so darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz durch die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, des Jugendschutzes und durch das Recht der persönlichen Ehre begrenzt wird. Besonders an den Gesetzgebungen in Deutschland und in allen deutschsprachigen Ländern ist darüber hinaus, dass die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft von der Meinungsfreiheit ausgenommen und ein Straftatbestand sind. Unabhängig davon sind in Deutschland Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre frei, allerdings mit dem Hinweis auf Verfassungstreue.
Recht auf Meinungsfreiheit durch Gerichtsurteile verändert
Prägend für die Regelung der Meinungsfreiheit in Deutschland sind in der Vergangenheit einige Rechtsfälle geworden. Einer dieser sind zum Beispiel die Benetton-Entscheidungen Anfang der 2000er. Die
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte damals gegen das Abdrucken von kontroversen Werbeanzeigen des Kleidungsherstellers Benetton in einer deutschen Zeitschrift geklagt und ein Verbot erwirkt. Dies wurde damit begründet, dass
wettbewerbswidriges Handeln vorliegt, da die Kampagne von Benetton Gefühle des Mitleids zu kommerziellen Zwecken ausgenutzt habe. Abgedruckt wurden zum Beispiel Kinderarbeiter, ölverschmutzte Vögel und menschliche Hinterteile mit dem Stempel „HIV-Positive“. Der betroffene Verlag Gruner + Jahr legte daraufhin mit Hinweis auf die Pressefreiheit Verfassungsbeschwerde ein, um gegen das Verbot vorzugehen. Nach einem mehr als neunjährigen Rechtsstreit nahm schließlich die Zentrale ihre Klage zugunsten der Presse- und Meinungsfreiheit zurück. Das Fazit dieses Falls war, dass die Äußerung einer fremden Meinung, auch zu kommerziellen Zwecken, unter dieses Grundrecht fällt. Auch darf der Staat keine Grundrechtspositionen einschränken, nur um Bürger vor Bildern des Elends zu schützen.
Bilder des Elends erreichen uns durch die Medien jeden Tag. Durch die starke globale Vernetzung geraten unsere Medien aber auch in Länder, in denen Meinungsfreiheit kein Grundrecht ist und jeder Schritt gegen die Staatsgewalt geahndet wird. Kritische Auseinandersetzung ist gut, aber Anschläge auf die Meinungsfreiheit inakzeptabel. Das sollte uns ein Anlass sein, noch stärker unsere Rechte und Werte zu vertreten.