VON CLEMENS POKORNY | 23.02.2015 17:32

Heilerziehungspflege: Bildung für Behinderte

„Bildung“ umfasst nicht nur die höheren schulischen oder gar universitären Weihen, auch wenn sie manchmal der „Ausbildung“ gegenübergestellt werden. Auch behinderte Menschen wollen und sollen gebildet werden. Freilich geht es bei der Unterstützung von geistig oder mehrfach körperlich Beeinträchtigten oft „nur“ um Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Um diese Form der Bildung kümmern sich die Heilerziehungspflege.


Wer von Bildung spricht, meint fast immer die Formung gesunder Personen im Hinblick auf ihr Wesen als Menschen. Doch natürlich können und wollen auch Menschen mit solchen Behinderungen an Bildung teilhaben, die ihnen im gewöhnlichen öffentlichen Schulwesen Fortschritte sehr erschweren würden. Für geistig oder mehrfach körperlich Behinderte begründete daher der Pfarrer Ludwig Schlaich um die Mitte des 20. Jahrhunderts in Deutschland die Heilerziehungspflege.

Dieses Berufsfeld umfasst verschiedenste Disziplinen von medizinischen und sozialpädagogischen Fächern bis hin zu solchen, die auch an öffentlichen Schulen unterrichtet werden, wie Englisch, Deutsch oder Werken. Oberstes Ziel der Heilerziehungspflege ist die individuelle Unterstützung von Menschen mit physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen. Daher gibt es im Umgang der Pflegekräfte mit den Behinderten keine Faustregeln wie z.B. „Der Klient soll möglichst viel alleine bewältigen“ o.ä. Vielmehr muss jede Unterstützung auf den Einzelfall abgestimmt und je nach den Fortschritten des Betroffenen auch laufend angepasst werden. Heilerziehungspflegerisches Personal muss also nicht nur über ein breites Methodenrepertoire verfügen, sondern auch sehr empathisch sein und eigenes Handeln permanent reflektieren.

Integrationsschwierigkeiten

Dementsprechend vielfältig und ganzheitlich ist auch ihre Ausbildung. Heilerziehungspflege wird im Rahmen einer dualen Berufsausbildung erlernt, bei der Schul- und Praxisabschnitte miteinander verzahnt sein können oder nicht und die je nach Bundesland drei bis fünf Jahre dauert. Die stationären oder ambulanten Einrichtungen zahlen, wie auch in anderen Gesundheitsberufen, eine überdurchschnittlich hohe Ausbildungsvergütung (Einstiegsgehalt: um 900 Euro brutto). Voraussetzung ist mindestens der Realschulabschluss oder der Hauptschulabschluss plus eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Nach ein bis zwei Jahren kann man die Ausbildung bereits als „Heilerziehungspflegehilfe“ abschließen. Nach bestandenem Abschluss stehen pädagogische Einrichtungen aller Altersgruppen offen, vom heilpädagogischen Kindergarten über Förderschulen, Behindertenwohnheime und -werkstätten bis hin zu Pflegeeinrichtungen für psychisch oder Suchtkranke.

Je nachdem, wie schwer die einzelnen Kundinnen und Kunden behindert sind (man spricht nicht von „Patienten“, weil nicht auf die Behandlung von Leiden hingearbeitet wird), haben Heilerziehungspflegende unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Ihre Tätigkeit kann sich daher auf Hilfe bei der Bewältigung des Alltags beschränken (Verrichtung grundlegender Tätigkeiten wie Körperpflege oder Nahrungsaufnahme) oder etwa an Förderschulen oder inklusiven Regelschulen auch genuin pädagogische Aufgaben umfassen. Auszubildende haben die Möglichkeit, nebenbei die Fachhochschulreife zu erwerben. Ein Bachelor oder Master in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik eröffnet z.B. die Möglichkeit, als Lehrkraft an einer Heilerziehungspflegeschule zu arbeiten.