VON JULIA ZETZ
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22.02.2012 11:11
Freiberuflich, selbstständig, gewerbetreibend?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen freiberuflich, selbstständig und gewerbetreibend? Und wer muss eigentlich Umsatzsteuer bezahlen? UNI.DE klärt auf.
Wer nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, der ist für die Meisten selbstständig. Aber der Unterschied ist groß, nicht nur im Hinblick auf die Zahlung von Umsatz- und Gewerbesteuer. Um die Unterscheidung zwischen Freiberuflicher, Selbstständigen und Gewerbetreibenden zu treffen, muss erstmal überlegt werden, welche Tätigkeit ausgeübt wird.
Wer ist selbstständig?
Die Definition von Selbstständigkeit ist einfach: Wer nicht in einem Angestellten- oder Ausbildungsverhältnis arbeitet, der ist selbstständig. Ausführliche Informationen zur Selbstständigkeit gibt es hier.
Wer arbeitet freiberuflich?
Nach Definition des Einkommensteuergesetzes zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit und die selbständige Tätigkeit von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Ingenieuren, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Betriebswirte, Buchprüfer, Heilpraktiker, Dentisten, Journalisten, Dolmetscher Lotsen und ähnliche Berufe.
Keine freiberuflichen Tätigkeiten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind beispielsweise Werbefachleute, Sportler, Makler und Fotografen, die nicht künstlerisch Tätig sind. Für den Laien ist eine eindeutige Unterscheid schwierig. Zur finalen Bestimmung sollte das zuständige Finanzamt zu Rate gezogen werden.
Freiberuflich oder gewerbetreibend?
Step by step zur Selbstständigkeit
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Angestellt vs. Selbstständig - UNI.DE klärt auf
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Zwar bietet das Einkommensteuergesetz einen ausführlichen Katalog der freiberuflichen Tätigkeiten, jedoch die finale Unterscheidung ist oft nicht leicht zu treffen. Grundsätzlich gibt es zwei
Kriterien zur Abgrenzung zwischen freiberuflichen und gewerbetreibenden Tätigkeiten.
Freiberufler bieten in der Regel hauptsächlich reine Dienstleistungen an. Um diese Dienstleistungen ausführen zu können, müssen sie nicht am freien Handel teilnehmen oder Waren produzieren. Das zweite Kriterium ist, dass die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit in der Regel einen Hochschulabschluss oder eine künstlerische Begabung erfordert. Kompliziert wird die Rechtslage bei den publizistischen und künstlerischen Tätigkeiten, die ausschließlich oder zum Großteil im Internet stattfinden.
Freiberuflich oder gewerbetreibend bei kreativen Berufen
Auch hier ist die Rechtslage wieder sehr komplex. Grundsätzlich gilt: Künstler oder Publizisten sind diejenigen, die sich hauptberuflich mit Musik, bildender oder darstellender Kunst, Journalismus oder Schriftstellerei beschäftigen. Diese Berufe fallen unter die Kategorie „Freiberufler“. Anders ist es bei den IT-Berufen. Laut Auffassung des Finanzamt betreiben Graphiker, Werbetexter und Designer, solange sie sich an exakte Vorgaben des Auftraggebers halten müssen, ein Gewerbe.
Was sind die Vorteile?
Der Freiberufler hat gegenüber dem Gewerbetreibenden die meisten Vorteile. Zum Einen kann er, wenn er das möchte, seine Beiträge zur Krankenversicherung bei der Künstlersozialkasse leisten. Diese bietet nicht nur ein umfassendes Versorgungsprogramm, sondern ist auch im Vergleich zu anderen Anbietern um ein Vielfaches günstiger. Ein Freiberufler muss auch kein Gewerbe anmelden, was nicht nur Kosten spart, sondern auch vor Zahlung der jährlichen Gewerbesteuer schützt. Gewerbetreibende müssen sich ebenfalls im Handelsregister eintragen lassen.
Die Entscheidung darüber, ob jemand freiberuflich oder gewerbetreibend arbeitet, trifft grundsätzlich das zuständige Finanzamt. Wer sich unsicher ist, in welche Kategorie die ausgeübte Tätigkeit fällt, der sollte beim Finanzamt nachfragen, oder einen Steuerberater konsultieren.