VON DAVID SEITZ | 29.02.2012 10:13

Datenschutz – Nicht erst seit dem Internet

"Sei vorsichtig mit deinen Daten!" Es ist ein Satz, den heutzutage wohl fast alle Eltern ihren heranwachsenden Kindern einbläuen, sobald diese das Medium Internet für sich entdecken. Im Zeitalter der Digitalisierung hat Datenschutz und die damit verbundenen Rechte eine viel größere Bedeutung erhalten, als etwa noch vor 50 Jahren.

Denn Datenschutz ist kein reines Internet-Phänomen. Bereits 1960 versuchte der damalige US-Präsident John F. Kennedy das staatliche Informationswesen der USA zu vereinfachen, indem er für die Einrichtung eines Nationalen Datenzentrums plädierte. Diese Bestrebungen blieben jedoch nicht auf die USA beschränkt. Auch in Deutschland setzte Mitte der sechziger Jahre eine zunehmende Automatisierung in der Datenverarbeitung ein, die in vielen Bürgern Sorgen erweckte. Forderungen nach einem Schutz der Privatsphäre und nach einer Einschränkung der Macht des Staates wurden laut – die Bürger wollten wissen, was mit Namen, Adressen und anderen persönlichen Angaben geschah und wer darauf Zugriff hatte.

Das erste Datenschutzgesetz der Welt

Der immer weiter steigende Druck auf den Staat sorgte – im Gegensatz zu den USA – in

Persönlichkeit – was macht uns so einzigartig?

Deutschland dafür, dass am 30. September 1970 in Hessen das erste Landesdatenschutzgesetz der Welt in Kraft trat. Im Laufe der darauf folgenden Jahre zogen viele andere Bundesländer nach und regelten in den Gesetzen vor allem Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung sowie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung persönlicher Daten. Das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung," welches seit 1983 zu den Grundrechten jedes Bürgers gehört besagt, dass personenbezogene Daten nur dann vom Staat verwendet werden dürfen, wenn ein Gesetz dies besagt oder wenn die Person selbst zugestimmt hat. Zudem hat jeder Bürger ein Recht darauf zu wissen, wer auf seinen Daten zugreifen kann.

Ein Gesetz war geboren, das die Daten und somit auch das Recht auf Privatsphäre jedes Einzelnen schützen und darüberhinaus auch zur Aufrechterhaltung der freien Demokratie beitragen sollte. Denn wer nicht weiß, wer auf Informationen bezüglich des eigenen Sagens, Denkens und Handelns Zugriff hat, der wird sich in diesen Bereichen bewusst zurückhalten, was wiederum dem Verständnis von freier Demokratie mit einem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit widersprohen hätte

Datenschutz außerhalb Deutschlands

Analog zur Entwicklung in Deutschland, bildeten sich auch in der Schweiz und Österreich Instanzen und daraufhin Gesetze, die den Umgang mit sensiblen, persönlichen Daten regeln. Ein entscheidender Unterschied zur Handhabung in Deutschland und Österreich existiert jedoch in der Schweiz, wo Personen, deren Daten von Bundesorganen oder privaten Unternehmen bearbeitet werden, nach geltendem Recht aktiv kontaktiert und informiert werden müssen. In den USA hingegen sind die Bemühungen um Datenschutz weit weniger stark ausgeprägt. Weitergabe und Verwendung von Daten sind dort per Gesetz nur eingeschränkt geregelt. Eine Tatsache, die viele US-Bürger jedoch nicht zu stören scheint.

Die Gefahr im Internet

"Eine Gesellschaftsordnung und die sie ermöglichende Rechtsordnung, in der jemand nicht mehr weiß, wer wann was und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß, ist mit unserer Verfassung nicht vereinbar", erklärt Prof. Dr. Dr. Adalbert Podlech, Rechtswissenschaftler der TH-Darmstadt und bricht damit in einen Satz herunter, was der Datenschutz hierzulande verhindern soll: Einen gläsernen Menschen, der die Kontrolle über seine persönlichen Daten jedweder Art völlig verliert und so gänzlich durchschaubar wird – Gesetze sollen das verhindern.

Eine Verschärfung der Situation und der Diskussion über die Datenschutz-Thematik setzte ein, als das Internet sich schleichend seinen Weg in die Lebenswelt der meisten Bundesbürger bahnte. Speziell eine vereinfachte Weitergabe von Daten und so auch die erleichterte Sammlung, finanzielle Interessen privater Unternehmen und staatliche Interessen zur Vorratsdatenspeicherung, sowie die Unüberschaubarkeit der Wege von einzelnen Daten sorgen heute dafür, dass die Datenschutz-Debatte in regelmäßigen Abständen und von immer wieder aufkeimenden Skandalen neu befeuert wird.