VON CLEMENS POKORNY | 08.02.2013 16:13

AStA: Studentische Mitbestimmung an den Hochschulen

Vor allem im Allgemeine Studierendenausschuss, dem AStA, nehmen Studenten das Recht zur Mitbestimmung ihrer Angelegenheiten an den Hochschulen wahr. Das funktioniert nicht immer reibungslos, oft gegen politische Widerstände und hat eine bewegte Geschichte.

Nach dem Ende des Deutschen Kaiserreichs fand eine Demokratisierung auch der Hochschulen statt. Dazu gehörte unter anderem die Einführung später so genannter „Verfasster Studierendenschaften“ im Jahre 1920 an den preußischen Hochschulen, zu denen die Gesamtheit aller Studenten zusammengeschlossen wurden.

Bald sollten auch in anderen deutschen Ländern die Pflege von Kultur und Sport oder die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung in die Hände demokratisch legitimierter und öffentlich-rechtlich organisierter Vertretungen der Studenten gelegt werden.

Selber Politik machen!

Einige ihrer Aufgaben haben die Studierendenschaften mittlerweile an andere Institutionen wie die Studentenwerke abgegeben. Andererseits differenzierte sich an den Hochschulen eine Gewaltenteilung aus, die den Studenten neue Arbeitsgebiete und Einflussmöglichkeiten erschloss. Insbesondere ab Beginn der 1960er-Jahre begannen viele engagierte Nachwuchsakademiker, die Universität nicht mehr als vom Rest der Gesellschaft losgelöstes Atom wahrzunehmen und Hochschulpolitik als integralen Bestandteil der Politik insgesamt zu betrachten. Seitdem wurde und wird insbesondere von Konservativen kritisiert, dass sich viele Studentenvertreter ein „allgemeinpolitisches Mandat“ anmaßten, das über die gesetzlich geregelten Aufgaben der verschiedenen Gremien der Studierendenschaften weit hinausgehe.

Anfang der 1970er-Jahre kassierte das Bundesverfassungsgericht ein niedersächsisches Hochschulgesetz, das die Drittelparität vorgesehen hatte, Studenten also genauso viele Vertreter in Hochschulgremien zubilligen wollte wie Professoren oder dem akademischen Mittelbau. Als Ergebnis dieser Auseinandersetzungen um die Befugnisse und Kompetenzen der Studenten wurde im Hochschulrahmengesetz des Bundes (1976) festgelegt, dass Verfasste Studierendenschaften als gesetzliche Vertreter der Studenten an den Hochschulen nicht mehr zwingend vorgesehen sind. Die unionsgeführten Länder Bayern und Baden-Württemberg schafften auf dieser Grundlage die Studierendenschaften ab.

Während dieser Beschluss von der grün-roten Landesregierung im Ländle wohl bald zurückgenommen werden dürfte, agieren die Unabhängigen Studierendenschaften in Bayern, die den Verfassten nachgebildet wurden, nach wie vor als rechtlich nicht vorgesehene Vertretungen. In anderen Bundesländern ist der Einfluss der Studenten weit höher, schwankt jedoch von Hochschule zu Hochschule.

Die Studenten wählen einmal jährlich z. T. parteinahe Listen in ein Studierendenparlament (StuPa), das als Legislative der Verfassten Studierendenschaft fungiert und über die Satzung und den Etat der Studenten entscheidet. Dass der Haushalt der Studierendenschaft sich aus einer Zwangsabgabe aller Studierenden zusammensetzt, wird angesichts geringer Wahlbeteiligungen von meist nur 15-25% immer wieder kritisiert. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bildet schließlich die „Regierung“ der Studenten und wird als solche mit einfacher Mehrheit vom StuPa gewählt. Die „Minister“ des AStA, die Referenten, vertreten die Studenten nach außen und betreiben Hochschulpolitik, indem sie sich mit ihren Referaten („Ministerien“) um Themen wie Studiengebühren, Semestertickets, Rechts- und BAFöG-Beratung, politische Bildung oder Ökologie kümmern.

Zusammen mit studentischen Vertretern im Senat und anderen Gremien der Hochschule, die angesichts professoraler Mehrheiten allerdings wenig Einfluss ausüben, nehmen also StuPa- und AStA-Vertreter oftmals ehrenamtlich die studentische Mitbestimmung an ihrer Alma Mater wahr. Anerkennung finden sie dabei nicht immer. Nur selten liegt dies an ineffizienter Arbeitsweise, wie an der Uni Bonn, wo 260.000 Euro an Krediten verloren gingen, die der AStA Studenten gewährt hatte: Aufgrund von nicht registrierten Wohnortwechseln war es oft nicht mehr möglich, die Kreditnehmer zur Rückzahlung zu zwingen. Die teilweise starke personelle Fluktuation in den Organen der Studierendenschaften trägt das Ihre dazu bei.

Wie auch immer man die Rolle definiert, die StuPa und AStA spielen sollten, unbestritten ist: Studentische Mitbestimmung bleibt gerade in Zeiten der verschulten Bachelor- und Masterstudiengänge unverzichtbar.