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Bewerbungskosten - Erstattung ist möglich

Wer trägt die Reisekosten? Was ist, wenn man sich keinen Anzug für die Bewerbung leisten kann? Besonders Arbeitslose belasten hohe Bewerbungskosten. In vielen Fällen hilft die Arbeitsagentur.

Dass eine Stellensuche ganz schön ins Geld gehen kann, weiß jeder, der schon dutzendweise Bewerbungen verschickt hat. Die Kosten belasten zumindest dann das eigene Budget, wenn Sie sich ungekündigt nach einem neuen Job umsehen. Für Arbeitslose gibt es jedoch häufig Hilfen der Arbeitsagentur, die die finanziellen Belastungen abfedern.

Die Arbeitsagentur hilft

Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 45 im 3. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Bei allen Leistungen rund um die Bewerbung handelt es sich um so genannte "Kann-Leistungen", es gibt also keinen Rechtsanspruch auf entsprechende Zahlungen. Auch die Höhe der Leistungen ist nicht im Gesetz vorgeschrieben, sondern wird von jeder Arbeitsagentur vor Ort festgelegt und dann aus dem "Vermittlungsbudget" an den Arbeitslosen bezahlt.

Außerdem wird bei jedem Arbeitslosen die "Eigenleistungsfähigkeit" geprüft, also die Frage, ob er seine Bewerbungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Ein seit Monaten arbeitsloser Facharbeiter, der als Alleinverdiener Frau und drei Kinder zu versorgen hat, hat damit sehr gute Chancen auf finanzielle Unterstützung, während ein gerade gekündigter lediger und kinderloser Abteilungsleiter seine Bewerbungen erst einmal selbst bezahlen muss.

Kostenerstattung für Bewerbungsunterlagen

Wichtig: Sämtliche Leistungen müssen vorab beantragt werden, eine nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich!

Schon die Bewerbungsunterlagen können von der Arbeitsagentur mitfinanziert werden, üblich sind dabei 5 Euro pauschal pro Bewerbung bis zu einem Höchstbetrag von 260 Euro im Jahr, also für insgesamt 52 Bewerbungen. Als Nachweis reichen die Anschreiben und die Antworten der angeschriebenen Unternehmen.

Das Unternehmen zahlt die Reisekosten - eigentlich

Zudem bieten die Arbeitsagenturen einen kostenlosen Check der Bewerbungsunterlagen, um die Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu verbessern. Auch Coachings und Videotrainings können bezahlt werden. Die meisten Agenturen haben hierfür Rahmenverträge mit örtlichen Anbietern abgeschlossen und melden die Bewerber dann direkt dort für die entsprechenden Kurse an.

Bei einem Bewerbungsgespräch sind die Reisekosten meist der größte Posten. Dabei gilt zunächst einmal, dass das einladende Unternehmen die entstehenden Kosten erstatten muss. Üblich ist dabei die steuerliche Reisekostenpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer bei der Anreise mit dem Auto oder eine Bahnfahrt 2. Klasse. Übernachtungen oder Anreisen per Flugzeug sollten immer einzeln abgesprochen werden. Weist das Unternehmen den Bewerber jedoch schon vor dem Gespräch darauf hin, dass es keine Reisekosten zahlt, muss der Bewerber sie selbst tragen.

Bahntickets von der Arbeitsagentur

Zwar dürfte dies gesuchten Fachkräften kaum passieren, weil sie sonst womöglich ihre Bewerbung zurückziehen und zu einem Unternehmen gehen, das sich großzügiger zeigt, doch mancher Arbeitslose wird diese bittere Pille schlucken müssen. Auch hier kann die Arbeitsagentur mit Zuschüssen einspringen, wobei jede Fahrt vorab angemeldet werden muss. Dabei erhält der Bewerber auch ein Formblatt, auf dem die einladende Firma nach dem Bewerbungsgespräch bestätigen muss, dass sie keine Fahrtkostenerstattung zahlt.

Bei einer Autofahrt werden üblicherweise 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer erstattet, höchstens jedoch 130 Euro für eine Fahrt. Für Bahnfahrten gibt es in der Regel Fahrkarten in der Agentur, weil diese ein Großkunden-Abo bei der Deutschen Bahn AG abgeschlossen hat und die Tickets somit günstiger sind. Wie viel Geld insgesamt für einen Bewerber für Fahrten zur Verfügung steht, muss dieser mit seinem Betreuer vereinbaren. Dies können beispielsweise bei einer Bewerbung im regionalen Umfeld 300 Euro und bei einer überregionalen Bewerbung 500 Euro sein, aber diese Werte unterscheiden sich von Agentur zu Agentur.

Neue Frisur, Anzug und Umzug

Wer als Arbeitsloser übrigens so knapp bei Kasse ist, dass es nicht einmal für einen Friseurbesuch oder einen ordentlichen Anzug reicht, der kann "Leistungen zur Persönlichkeit" bekommen und sich dann in angemessenem Outfit vorstellen. Vor einer Auszahlung wird hier die finanzielle Situation des Bewerbers allerdings besonders streng geprüft.

Steht nach einer erfolgreichen Bewerbung ein Umzug an, können auch hierfür Zuschüsse gezahlt werden. Manche Arbeitsagenturen übernehmen 50 Prozent der Kosten, höchstens aber 3.000 Euro. Bei dieser Grenze werden natürlich auch die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt: So wird ein lediger Absolvent sicherlich einen geringeren Zuschuss bekommen als eine mehrköpfige Familie, die mit einem entsprechenden Hausrat umziehen muss.

Bewerbungskosten steuerlich absetzen

Die nicht erstatteten Kosten für Bewerbungen oder einen beruflich begründeten Umzug können Sie immer steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Hatten Sie also Kosten von beispielsweise 650 Euro und haben 400 Euro Erstattungen von einladenden Firmen oder der Arbeitsagentur erhalten, können Sie die restlichen 250 Euro in Ihrer Steuererklärung angeben.

Für die Absetzbarkeit der Kosten ist es egal, ob Sie arbeitslos oder ungekündigt waren. Ebenso ist es ohne Bedeutung, ob die Bewerbungen erfolgreich waren. Selbst wenn Sie nur Ihren Marktwert testen wollen und eigentlich gar keinen Stellenwechsel planen, werden die Bewerbungskosten vom Finanzamt anerkannt.

von Martin Kinkel MONSTER.DE

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