Tough im Amt – Die EU-Bürgerbeauftragte
Im Juli 2013 wurde die Irin Emily O’Reilly zur neuen EU-Bürgerbeauftragten gewählt. Damit hat sie ein Stück Geschichte geschrieben, denn zum ersten Mal wurde eine Frau in dieses Amt gewählt. Doch welche Aufgaben muss sie übernehmen, welche Ergebnisse kann sie erzielen, kann sie ihre Ziele in die Realität umsetzen?
Es ist ein bisschen, wie eine Reklamation im Kaufhaus: Laut Bundesregierung hat jeder Bürger der europäischen Union das Recht, sich zu beschweren. Und zwar beim Europäischen Parlament. Damit die Beschwerden auch bei der richtigen Stelle landen, gibt es einen EU-Bürgerbeauftragten. Man könnte sagen, dieses Amt ist die offizielle Beschwerdestelle der EU. Der Inhaber dieses Amtes wird laut
Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU für eine Wahlperiode gewählt, also für genau fünf Jahre.
[...]»