VON JOACHIM SCHEUERER
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26.09.2013 15:12
Wie die Parteien ihre Wahlkampffinanzierung aufbessern
Die Bundestagswahl ist vorbei und Angela Merkels CDU der strahlende, nur knapp an der absoluten Mehrheit vorbeigeschrammte Sieger. 20 Millionen Euro soll die CDU in den Wahlkampf investiert haben, die SPD sogar 23 Millionen. Neben Parteimitgliedsbeiträgen und privaten Spendengeldern generiert sich das Wahlkampfbudget der Parteien aus staatlichen Subventionen. 154 Millionen Euro, also fast 4 Millionen mehr als letztes Jahr und allgemein mehr als jemals zuvor, erhalten die Parteien dieses Jahr zusammen aus der Staatskasse. Doch trotz historischer Höhe der staatlichen Zuwendungen scheint das Geld für den Wahlkampf immer noch nicht auszureichen. Zumindest legt das ein kürzlich auf ARD ausgestrahlter Bericht des Politmagazins "Report Mainz" nahe, welcher die Wahlkampfpraktiken von Bundestagsabgeordneten aller Parteien genauer unter die Lupe nahm.
Jedem Bundestagsabgeordneten steht ein monatliches Budget von 15.798 Euro zur Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Verfügung, um den umfangreichen Aufgaben angemessen und kompetent begegnen zu können. Laut Abgeordnetengesetz dürfen jene wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht zum Wahlkampf und zu anderen Parteiarbeiten abgezogen werden.
Noch ein ungeschriebenes Gesetz:
Auf das bedingungslose Grundeinkommen - von z. B. nur 1000 Euro im Monat kann man sich leider nicht einigen
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Doch ein ungeschriebenes Gesetz scheint dafür zu sorgen, dass genau dies in Zeiten des Wahlkampfes quer durch alle Parteien hindurch passiert, wie "Report Mainz" berichtete. Egal ob Abgeordnete der SPD in Nürnberg, der Grünen in Achen, der Linken in Rostock, der CDU in Ludwigsburg oder der FDP in Reutlingen: Sie alle gaben dem Reporterteam des SWR´s gegenüber direkt oder indirekt zu, ihren wissenschaftlichen Mitarbeiterstab in ihren Wahlkreis zu holen und für bis zu 12 Stunden täglich an Wahlkampfständen, zum Plakatieren und zum Flyern einzusetzen. Die wissenschaftlichen Aufgaben der Mitarbeiter in Berlin kämen dabei während des Wahlkampfs so gut wie zum Erliegen. Die zum Teil nachträglichen Dementi, jene Unterstützung geschehe rein ehrenamtlich, wirkten wenig glaubwürdig. Zudem würde jene angebliche Ehrenamtlichkeit auch nichts am Ausfall der Mitarbeiter für ihre Aufgaben im Bundestag ändern. Diese "Grauzone", wie es die Aachener Grünen-Politikerin Bettina Herlitzius im Interview ausdrückt, ist dem Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim zufolge höchst illegal und erzeuge einen vorsichtig geschätzten Steuerschaden von 15 Millionen Euro.
Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, inwiefern und ob die (unrechtmäßige) Verwendung der finanziellen Mittel überhaupt einen tatsächlichen Qualtitätszuwachs für den Wahlkampf bedeutet und nicht vielmehr dem bloßen Machtgewinn und -erhalt dient. Die Zunahme der Inszenierungstechniken und des Personenkultes um unsere Politiker nach amerikanischem Vorbild geht zu Lasten der inhaltlichen Ebene und reduziert Wahlen mehr und mehr zu Glaubens- denn zu mündigen Vernunftsentscheidungen.
Vielleicht sollten die Parteien wieder mehr Zeit und Geld auf die Stichhaltigkeit ihrer Argumente verwenden, anstatt auf die Wahl des passenden Parteipräsents (Kugelschreiber, Feuerzeuge, Kondome etc.) oder kostspielige und langwierige Werbereisen, die sich letztendlich vor allem um die Person und nicht um ihre Politik drehen.
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Den Ausgang der Bundestagswahl haben die Medien mehr oder minder stark beeinflusst. Damit setzt sich ein Trend der vergangenen ca. drei Jahrzehnte fort. Eine besonders große, aber auch fragwürdige Rolle spielte dabei die BILD-Zeitung. Wie beeinflussen Medien eigentlich die Meinungsbildung? Wie sieht verantwortungsvolle politische Berichterstattung aus? Und welche Gefahren können aus der Medienmacht erwachsen?
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Das Parlament der Bundesrepublik steht beinahe unter beständiger Kritik. Von Seiten der Kritiker wird den Berufspolitikern etwa Lobbyismus vorgeworfen, die im Parlament getroffenen Entscheidungen zielten vor allem auf das Wohl der Konzerne ab, nicht auf die Interessen der Bürger. Auch die Tatsache, dass viele Parlamentsmitglieder oft auf den Gehaltslisten anderer Interessenverbände stehen, regt zum Nachdenken an. Gerüchten zufolge würden manche sogar
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Doppelt hält besser?
Artikel drei Absatz eins des Grundgesetzes sagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Weiterhin sagt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nun stellt sich so manchen die Frage, warum hier gerade das Grundgesetz zitiert wird? Nun, in unserer Gesellschaft diskutieren wir immer wieder die Frage nach der Sinnhaftigkeit und der Anwendung der doppelten Staatsbürgerschaft. Warum dürfen sogenannte Fach-Einwanderer sie haben, aber anderen Ausländern, die in Deutschland bereits seit der dritten Generation leben wird die verwehrt? Brauchen wir überhaupt eine doppelte Staatsbürgerschaft? Oder sollten sich Migranten nicht für das Eine oder das Andere entscheiden?
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