Julia Zetz | 29.03.2012 17:41
Studienplatzklage
Absage für den Studienplatz erhalten? Keine Panik: Das gewünschte Studium kann auch ohne jahrelange Wartezeit oder perfektem NC aufgenommen werden, wenn man den Studienplatz einklagt.
Warum viele Hochschulen ihre Studiengänge mit einem Numerus Clausus belegen ist nicht immer klar, einige haben nur begrenzte finanzielle Mittel, andere streben nach dem Status einer Eliteuniversität. Deshalb scheitern viele Bewerber vor ihrem Wunschstudium. Der einzige Weg in das Studium ist dann häufig eine Studienplatzklage.
Einklagen, aber wie?
Eine Studienplatzklage ist eine komplexe Vielzahl von verwaltungsrechtlichen Schritten, die im besten Fall zum gewünschten Studiengang führen. Dazu gehören vor allem die sogenannten NC-Verfahren, die Kapazitätsklagen oder die Verfahren zur Durchsetzung von Härtefall- oder Ortsträgern.
Um das Verfahren einzuleiten müssen die abgelehnten Bewerber einen Kapazitäts-Antrag an die Hochschule stellen. In diesem Antrag unterstellen sie der Hochschule, ihre Aufnahme-Kapazität nicht ausgeschöpft zu haben. Im Anschluss daran muss die Hochschule diesen Vorwurf widerlegen. Für den Kapazitäts-Antrag reicht ein formloses Schreiben. Neben dem Antrag an die Hochschule müssen Bewerber beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen indem sie die Hochschule zur Pflicht auffordern, vorläufig zugelassen zu werden. Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Fristen zur Klageeinreichung, diese sind unabhängig von den Bewerbungsfristen.
Antrag eingereicht und dann?
Bei der Studienplatzklage ist deshalb Geduld gefragt. Oft warten Bewerber nach erfolgreichem Urteilsspruch noch ein oder zwei Jahre auf einen Studienplatz. Kaum ein Studienplatz-Kläger beginnt sein Studium im selben Semester. Gerade in den medizinischen Fächern gibt es jährlich viele Studienplatzklagen, da sind die Erfolgschancen oft geringer, als in exotischeren Fächern oder in FH-Studiengängen.
Eine erfolgreiche Studienplatzklage ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich sollte ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden, dieser ist Experte und kann die Rechtsprechung am besten auslegen. Daneben sollte die Überlegung angestellt werden, ob sich der finanzielle Aufwand auch wirklich lohnt, oder ob es nicht sinnvoller ist, einige Wartesemester in Kauf zu nehmen.
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