VON JULIA ZETZ | 31.01.2013 15:05

Rechtsformen Teil 2 – Juristische Personen

Im ersten Teil haben wir euch die sogenannten Personengesellschaften vorgestellt. Wer allerdings mit seinem Unternehmen Größeres plant, der sollte sich die Rechtsformen der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einmal genauer ansehen.


Eine Rechtsform regelt die juristischen Rahmenbedingungen eines Unternehmens. Diese Rahmenbedingungen regelt vornehmlich das Handelsgesetzbuch (HGB). Die Wahl der passenden Rechtsform ist an viele Fragen geknüpft. UNI.DE erklärt euch, was zu beachten ist.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rechtsformen Teil 1- Personengesellschaften

Step by step zur Selbstständigkeit

Die Gründung einer GmbH erfordert ein bisschen mehr Aufwand, dafür darf man diese Rechtsform auch ohne einen zweiten oder mehr Gesellschafter gründen. Wer dies tut, der ist gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer. Um eine GmbH zu begründen ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig, er wird im Fachjargon auch Satzung genannt. Neben dem Eintrag in das Handelsregister muss zur Gründung ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro eingebracht werden. Wer nicht soviel Geld zur Verfügung hat, der kann auch Sacheinlagen leisten.

Manchmal reichen aber auch Sachgüter nicht aus, dann gibt es die Möglichkeit der Gründung einer UG, einer haftungsbeschränkten Gesellschaft. Diese Rechtsform wird auch gern Mini-GmbH genannt, die juristischen Rahmenbedingungen weichen nur geringfügig von denen der GmbH ab. Sobald die Mindesteinlage erbracht ist, wird die Gesellschaft sofort in eine GmbH umgewandelt.

Der große Vorteil einer GmbH ist die Haftung. Gesellschafter haften nur mit ihrer erbrachten Einlage. Eine Privathaftung ist nur in schweren Fällen möglich, beispielsweise wenn ein Gesellschafter nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat. Ebenfalls sehr vorteilhaft ist die Möglichkeit sich selbst als Geschäftsführer anzustellen. Das bedeutet, dass man sich selbst bei seiner eigenen Firma anstellen kann und somit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erwirtschaftet. Lediglich im Bereich der Sozialversicherungsabgaben gibt es geringfügige Unterschiede zu normalen Angestellten.

Aktiengesellschaft (AG)

Wer Großes vorhat, der sollte sich die Rechtsform der AG mal genauer ansehen. Eine AG kann man alleine oder mit anderen Gesellschaftern gründen. Wie bei der GmbH sind ein Eintrag ins Handelsregister und ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig.

Und jetzt wird es schon ein bisschen kompliziert: Um eine AG zu Gründen braucht man ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Dieses Vermögen muss von den Aktionären kommen, also denjenigen die Aktien des Unternehmens kaufen. Eine Aktie muss einen Mindestnennwert von einem Euro haben.

Hat man die Hürde des Mindestkapitals geschafft, muss die Geschäftsführung geregelt werden. Zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der AG ist nur der Vorstand berechtigt. Der Aufsichtsrat ist das überwachende Organ. Er kontrolliert die Entscheidungen des Vorstands. Aber das wichtigste Organ einer AG ist die Hauptversammlung, also die einzelnen Aktionäre. Sie sind das beschließende Organ, sie treffen alle Entscheidungen.

Trotz der etwas umständlichen Gründung hat eine AG wesentliche Vorteile gegenüber den anderen Rechtsformen: Die Beschaffung von neuem Kapital ist recht einfach, denn die AG muss nur neue Aktien an der Börse ausgeben. Zwar müssen das die Aktionäre auf der jährlichen Hauptversammlung beschließen, aber auch sie haben dann wieder die Möglichkeit neue Aktien zu kaufen. Des Weiteren verfügt die AG über eine große Kreditwürdigkeit, die eben aus den vielen Aktionären hervorgeht.