Missbrauch in der Katholischen Kirche - Projekt zur Aufdeckung scheitert
Das Forschungsprojekt zur Untersuchung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche wurde abgebrochen. Die Kirche kündigte den Vertrag mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN).
Im Juli 2011 hatten der Verband der Diözesen Deutschland und das KFN ein Projekt zur Aufdeckung der Missbrauchsfälle vertraglich festgelegt. Sukzessive sollten alle Akten der Diözesen nach Missbrauchsfällen untersucht werden und Opfer schriftlich befragt werden. Doch nun ist das Projekt gescheitert.
Laut Michael Pfeiffer, Direktor des KFN, sei das Projekt an Zensur- und Kontrollwünschen der Kirche gescheitert. Pfeiffer wirft der Kirche vor, die Wissenschaftsfreiheit einschränken zu wollen. So wollte der Verband der Diözesen Deutschland (DDV) bei der Veröffentlichung der Ergebnisse und der Auswahl der Mitarbeiter mitbestimmen. Außerdem gäbe es Hinweise darauf, dass in mehreren Diözesen Missbrauchsakten vernichten worden seien. Der DDV weist die Vorwürfe von sich und die Deutsche Bischofskonferenz möchte das Projekt nun mit einem neuen Partner fortführen.
Anzeigepflicht
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Um dem Missbrauch von Kindern entgegenwirken zu können, legte schon 2003 die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzesentwurf zur Anzeigepflicht vor. Demnach sollte jeder mit einer Strafe rechnen, der Kenntnis von einem Missbrauch geplant oder ungeplant erlangt und diesen nicht zur Anzeige gebracht hätte. Allerdings wurde der Entwurf abgelehnt. Psychiater wiesen darauf hin, dass manche Opfer eine Strafverfolgung ablehnen. Aus diesen Gründen gibt es in Deutschland bis heute keine Anzeigepflicht.
Verjährung
Besonders problematisch ist auch die gesetzliche Lage im Falle von der Verjährung eines Missbrauchs. In Deutschland ist eine schwere Kindesmissbrauchs-Tat nach 20 Jahren verjährt. Allerdings beginnt die Frist erst ab dem 18. Lebensjahr des Opfers. Diese Regelung soll sicherstellen, dass unmündige Missbrauchsopfer als Volljährige selbst Anzeige erstatten können. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verfällt jedoch bereits drei Jahre nach dem 21. Geburtstag.
Seit 2010 wird über eine Verlängerung der Verjährungsfristen diskutiert. Durch die zahlreichen Aufdeckungen von Missbrauchsfällen in Einrichtungen der Kirche rückte die Problematik der Verjährung wieder in den Blickpunkt. Eine zivil- sowie strafrechtliche Verlängerung der Verjährung soll den Betroffenen auch nach Jahrzehnten des Schweigens die Möglichkeit zur gerichtlichen Ahndung geben. Gefordert wurde bislang eine Erhöhung der zivil-und strafrechtlichen Verjährung auf 30 Jahre. Dies ist bis jetzt nur für Taten wie schwerem Totschlag vorgesehen, die mit einer lebenslangen Haft bestraft werden.
Bis jetzt gibt es keinen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Verjährung.
Wenn das Projekt der katholischen Kirche zur Aufdeckung der Missbrauchsfälle erfolgreich sein wird, stellt sich also die Frage inwiefern die Opfer überhaupt noch die Möglichkeit haben werden, um strafrechtliche Ahndung zu kämpfen.
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